Nachberechnung - auch nach 24 Monaten?

  • Hallo!


    leider habe ich nichts passendes hier im Forum gefunden; deswegen:


    Können mir SMS und/oder Verbindungen auch noch 2 Jahre im Nachhinein berechnet werden ("Nachberechnung") - obwohl ich bereits eine Rechnung (die pünktlich kam) für den nachberechneten Monat erhalten habe??


    Das dürfte doch eigentlich nicht gehen, da die Verbindungen doch 80 Tage nach Rechnungstellung gelöscht werden. Oder sind zum (gesetzlich vorgeschriebenem) Löschen nur die Verbindungen vorgesehen, die abgerechnet wurden?


    Kennt sich da jemand aus??


    Danke.

    MrTel

  • Also die 80 Tage (ich glaube inzwischen sogar 180 Tage) betreffen ABGERECHNETE Verbindungen. Alles, was noch nicht abgerechnet wurde darf 2 Jahre im Nachhinein noch berechnet werden, aber vielleicht schreibt es die Hotline ja aus Kulanz gut, welchen Anbieter betrifft es denn?!

  • Also dieses Nachberechnen, das mir meist nicht so ganz geheuer ist, kenne ich von Drillish.
    Bist du da auch zufällig unter Vertrag? Oder bei welchem Provider bist du?
    Ich würde da aber genau überlegen, ob das berechtigt ist.
    Vor Allem kann ich nicht verstehen, wieso man 2 Jahre braucht, um noch etwas abzurechnen?
    Dass die "keine Zeit hatten", können die ja wohl nicht behaupten.
    Und sonst sollte es doch spätestens im nächsten Monat abgerechnet werden (nach meiner Logik, kenne da die Rechtslage nicht so gut).
    Aber 2 Jahre finde ich doch etwas übertrieben.

    Vertrauensliste


    Der Mensch erfand die Atombombe. Keine Maus würde auf die Idee kommen, eine Mausefalle zu bauen. (Albert Einstein)

  • Speziell bei Roaming-Verbindungen kann eine längere Zeitspanne bis zur Abrechnung vergehen.


    Was für Gespräche/SMS wurden denn nachberechnet?

  • Ich meine kürzlich hier im Forum gelesen zu haben, dass die Spanne sogar auf 3 Jahre erhöht wurde! *grübel*


    Mindestens 2 Jahre sind es aber auf alle Fälle, das war schon immer so - und zwar unabhängig von den Gründen, die zu der verspäteteten Berechnung geführt haben.

    Hätte der Mensch nur halb so viel Vernunft wie Verstand, dann wäre alles viel einfacher in der Welt. Linus Pauling

  • Also das mit den zwei Jahren müsste stimmen. Früher waren es einmal SECHS Monate- aber das wurde jetzt geändertn (wenn mich nicht alles täuscht).


    "Betrifft" noch niemanden.
    Ich habe mich einfach mal dafür interessiert wie das ist.
    Finde ich nämlich voll dämlich. Da kann es sein, dass nach ganzen 24 Monaten noch ne Rechnung von vor 2 Jahren ins Haus schneit... :(

    MrTel

  • ach du sch....e!
    na klasse...



    Zitat

    Original geschrieben von Sebastian
    Ich meine kürzlich hier im Forum gelesen zu haben, dass die Spanne sogar auf 3 Jahre erhöht wurde! *grübel*


    Mindestens 2 Jahre sind es aber auf alle Fälle, das war schon immer so - und zwar unabhängig von den Gründen, die zu der verspäteteten Berechnung geführt haben.

    MrTel

  • - ohne Worte -


    edit:
    Im Nachhinein bin ich wohl eine kleine Erklärung für meinen Kommentar schuldig.


    Wenn ich es richtig sehe, dann wurde hier für einen rein hypotetischen Fall eine kleine Welle gemacht, der zudem relativ umwahrscheinlich ist. Zumindest habe ich es so empfunden.


    Da dieser Fall der Nachberechnung real nicht eingetreten ist, finde ich diese Frage mit der Nachberechnung doch ein wenig - wie soll ich sagen - unnötig.


    Da könnte man ja auch fragen, ob nach zwei Jahren die ordnungsgemäße und fristgerechte Kündigung evtl. nicht anerkannt wird.


    Ist nicht böse gemeint und ich möchte hier auch keine ot-Diskussion lostreten. :)



    Bess dehmnäx,
    Carsten

    "Das Problem an Zitaten aus dem Internet ist, daß sie nur schwer überprüfbar sind."


    Konrad Adenauer

  • nunja. ich finde es interessant. Kann ja jeden mal treffen - und dann ists doch gut zu wissen was passiert.


    Die Nachberechnung ist meines Erachtens nach (auch, was man so im Bekanntenkreis erfährt) nicht so abwägig. Leider.
    Denn "O2, can do..." *mit Zaunpfahl wink*

    MrTel

  • Grundsätzlich darf zwischen Leistungserbringung und Rechnungslegung nur eine maximale Zeitspanne von 3 Monaten liegen, damit die Rechnung für den Kunden nachvollziebar bleibt.
    Sonst könnte er ja nicht mehr prüfen, ob die abgerechnete Leistung der erbrachten entspricht.


    Die Weisheit hab ich aus einem Seminar zum neuen Schuldrecht vor einiger Zeit mal an der Uni mitgenommen und es klang für mich damals recht logisch...


    Sebbi


    Critics are like eunuchs in a harem: they know how it's done, they've seen it done every day, but they are unable to do it themselves.
    -Brendan Behan-

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