Rechtliche Frage bezüglich Meinungsfreiheit im Netz

  • Ich habe auf einer Videoplattform ein Video per Text kommentiert. In dem Filmchen macht der Bauherr seinen Unmut über eine Baufirma Luft. Das Video ist sachlich, nicht beleidigend und schildert seine Erfahrungen mit dieser Firma, es sind halt negative.


    Mein Kommentar beinhaltet auch nur meine Erfahrungen mit dieser Firma (leider auch negative) und die eines Kunden. Der Text ist ebenso sachlich geschrieben und basiert natürlich nur auf tatsächlichen Begebenheiten.


    Nun, youtube und andere Plattformen sind voll von negativen Erfahrungsberichten, daß ist nichts aufregendes. Da ich aber gewerblich in der Branche unterwegs bin (das lässt sich auch gut über mein Profil dort nachvollziehen) mache ich mir Gedanken darüber, wo die Grenze zwischen Meinungsfreiheit und unlauteren Wettbewerbs verläuft. Kann da jemand genaueres zu sagen ?

  • Jap, dein Anwalt..:-)


    Aber im Ernst: Ich würde mich, gerade als gewerblicher, eher zurückhalten. Beachte das Übermaßverbot bei der der Schmähkritik, Beispiele:


    http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv082272.html
    http://www.flunkerfuerst.de/


    Ansonsten die einschlägigen Paragraphen 185-187 StGB. Das Problem ist nämlich, dass grundsätzliche jede Äußerung von dir die Gegenseite erzürnen kann und möglicherweise zu einer Anzeige treibt, die, auch wenn sie nicht gerechtfertigt ist, zunächst aufgenommen und ermittelt wird.


    Kostet Zeit, Geld und manchmal Nerven. Daher mein Tipp: Zurückhaltung. Wenn du bei der Wahrheit bleibst, die objektiv sein muss, kein Problem.

    Suche: aktuell nichts


    30 positiv in der "neuen" Vertrauensliste, ??x mal positiv in der "Alten"..:-)


    Insider: Die Plaaaaaattttttttforrrrrrrrmmmmmmmmmm brennt nicht mehr, sie ist abgesoffen.....!

  • Zitat

    Original geschrieben von Timba69
    Wenn du bei der Wahrheit bleibst, die objektiv sein muss, kein Problem.


    So einfach würde ich das trotzdem nicht sehen...ich glaube nicht, dass man uneingeschränkt auch Wahrheiten auftischen kann.

    Dodge This!
    Rules of Acquisition: Free advice is seldom free. [Nov2011-Marke7000 // Nov2012- Marke 8000 // Inventar-Status seit Januar 2012-Juchu]

  • Ähm, kurze Gegenfrage: Was wäre denn deiner Meinung nach an "objektiver Wahrheit" verboten? ;)


    (BTW: Beachte bitte, dass ich im Kontext zu den vorhergehenden Empfehlungen schrieb. Da er sein Posting jedoch schon veröffentlich hat, wollte ich nur darauf hinweisen: die "objektive Wahrheit, also beweisbar. Nicht subjektiv!)

    Suche: aktuell nichts


    30 positiv in der "neuen" Vertrauensliste, ??x mal positiv in der "Alten"..:-)


    Insider: Die Plaaaaaattttttttforrrrrrrrmmmmmmmmmm brennt nicht mehr, sie ist abgesoffen.....!

  • @SAR:


    Wenn dir dein Kommentar selbst etwas seltsam vorkommt,wieso lässt du ihn einfach nicht löschen?
    Im Fall der Fälle,dass doch noch etwas in denen Briefkasten landen sollte ist das sicher auch noch der beste Lösungsansatz. ;)


    Die Meinungsfreiheit ist zwar ein hohes Gut per Grundgesetz,findet aber relativ auch ihre sogenannten "Schranken".

  • Zitat

    Original geschrieben von handyman1981
    @SAR:


    Wenn dir dein Kommentar selbst etwas seltsam vorkommt,wieso lässt du ihn einfach nicht löschen?
    Im Fall der Fälle,dass doch noch etwas in denen Briefkasten landen sollte ist das sicher auch noch der beste Lösungsansatz. ;)


    Die Meinungsfreiheit ist zwar ein hohes Gut per Grundgesetz,findet aber relativ auch ihre sogenannten "Schranken".

    Es gibt keine wirkliche Meinungsfreiheit.

  • Zitat

    Original geschrieben von murmelchen
    Es gibt keine wirkliche Meinungsfreiheit.



    Die meisten Einschränkungen finden sich nuneinmal ihm StGB,oder was meinst du genau?


    Auch die Rechtssprechung hat viele Rechtsfiguren entwickelt und so kann schon das objektiv gemeinte "Werturteil" schnell zur (strafbaren) "Schmähkritik" verfallen.Die Übergänge sind manchmal fließend.;)

  • Hi


    unstrittige und beweisbare Sachverhalte müßten doch erlaubt sein, oder?


    Beispiel: "Ich habe am 3. 4. 2015 2.000 EUR an den Verkäufer überwiesen, er hat aber nicht geliefert, und die Rückzahlung dauerte 3 Monate und erfolgte erst, nachdem ich ein Einschreiben geschickt hatte."



    Dürfen eigentlich Gerichtsurteile veröffentlicht werden? Sind ja im Namen des Volkes....



    Gruß


    HHFD

    Gesendet von meinem Motofone F3

  • Zitat

    Original geschrieben von HHFD
    unstrittige und beweisbare Sachverhalte müßten doch erlaubt sein, oder?


    Fakten sind immer erlaubt und Du kannst nach Deinem o.g. Bericht z.B. auch das Fazit ziehen, daß Dir die genannte Firma unseriös erscheint.


    Du kannst auch zu anderen Begriffen greifen, mußt dies jedoch als Meinung kennzeichnen.


    Laßt Euch Eure politischen Rechte nicht beschneiden!

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