Arbeitsrecht - inwiefern muss der Betriebsrat einem unterstützen?

  • Ich schildere kurz meinen Sachverhalt: ich, als ein gut qualifizierter Schwerbehinderter in einem Konzern, soll gekündigt werden. Offizieller Grund: man benötigt nicht mehr die (1-Mann-) Abteilung, in der ich tätig war. Tatsächlicher Grund ist, dass man mich nicht haben will.


    Der Betriebsrat wurde bereits am Montag angehört, mir wurde das erst gestern mitgeteilt, allerdings bleibt nur noch der nächste Werktag übrig, um Widerspruch an den Arbeitgeber seitens des Betriebsrates zuzuleiten (1 Woche für den Widerspruch ab Zugangsdatum).


    Der Betriebsrat will eigenständig nichts tun und steht auch eher auf der Seite des Arbeitgebers. Es sprechen viele soziale Gründe, dass man Widerspruch einlegen kann, und auch mir wurde auch kein gleichwertiger (oder gar niedriger qualifizierter) Ersatzstelle oder andere Möglichkeit angeboten. Da es eilt, würde ich wissen, ob ich irgendwie erwirken kann, dass der Betriebsrat am letztmöglichen Tag den Widerspruch einleitet oder kann er das ohne richtige Begründung ablehnen?

  • Ich habe noch nie verstanden, wie man sich in einen Job klagen kann, wenn der Arbeitgeber einen nicht haben will. Das Arbeiten macht doch dann auch keinen Spaß mehr. Davon abgesehen sollte es als gut qualifizierter Arbeitnehmer ja auch nicht schwierig sein einen neuen Job zu finden - trotz Schwerbehinderung.


    Zu deiner Frage: Mir wäre nicht bekannt, dass ein Betriebsrat per Definition pro Arbeitnehmer handeln muss. Der Betriebsrat wird wohl Gründe sehen, wieso er nicht auf deiner Seite ist.

  • ElChefe. Das hört sich nun ja so an, als wäre ich der Böse, sowohl für den Arbeitgeber als auch dem Betriebsrat.

  • Zitat

    Original geschrieben von ElChefe
    Ich habe noch nie verstanden, wie man sich in einen Job klagen kann, wenn der Arbeitgeber einen nicht haben will. Das Arbeiten macht doch dann auch keinen Spaß mehr. Davon abgesehen sollte es als gut qualifizierter Arbeitnehmer ja auch nicht schwierig sein einen neuen Job zu finden - trotz Schwerbehinderung.


    Zu deiner Frage: Mir wäre nicht bekannt, dass ein Betriebsrat per Definition pro Arbeitnehmer handeln muss. Der Betriebsrat wird wohl Gründe sehen, wieso er nicht auf deiner Seite ist.


    Wie hat ein Kollege von unserem BR gesagt: "Wir sind prinzipiell immer erst mal dagegen, egal was der AG will" :D


    Ansonsten: Wenn die Abteilung nicht mehr benötigt wird und man auch keinen adäquaten Platz dem Betroffenen anbieten kann, kann es durchaus gerechtfertigt sein.


    Ansonsten: In den Job klagen geht immer. Meine Frau tat dies vor 5 Jahren, ist heute noch dort. Mit ihrer Klage hatte sie sogar dafür gesorgt, dass ihr direkter Vorgesetzter stattdessen gehen durfte (der hatte mit nicht netten Mitteln versucht sie los zu werden). Ende vom Lied: Sie gewann, Job zurück, ihr Chef wurde dagegen "entlassen" (er war nicht nur ihr Chef sondern auch ein Geschäftsführer). Seitdem läuft es gut.


    Es kommt also immer auf die Situation an



    @TE: Schwerbehinderte genießen doch einen besonderen Kündigungsschutz, oder?

  • Als Schwerbehinderte genießt du doch einen besonderen Kündigungsschutz. Meines Wissens nach, muss das Integrationsamt der Kündigung zustimmen, sofern Deine Behinderungsgrad bei mindestens 50% liegt.

    Ich habe zwar keine Lösung, aber ich bewundere das Problem.

  • Hallo,


    als Schwerbehinderter hast einen besonderen Kündigungsschutz.


    Diesen auszuhebeln ist sehr schwer, nicht unmöglich.


    Frag deinen Arbeitgeber, ob er die Zustimmung eingeholt hat.
    Und frage deinen zuständigen Sachbearbeiter, ob eine Anfrage diesbezüglich vorliegt.
    Und zwar bevor du deinen Arbeitgeber fragst.


    Oder weiss dein Arbeitgeber nichts von deiner Schwerbehinderung?


    Zum Betriebsrat:


    bist du in einer Gewerkschaft?


    Wenn ja: möge er sich sputen.
    Manchmal hilft auch der Hinweis auf eine übergeordnete Stelle.:)


    Es bleibt dann auch die Möglichkeit, Rechtsschutz durch die
    Gewerkschaft zu bekommen.


    Wenn nein: kenne ich. Die kümmern sich "nur" um ihre Mitglieder.


    Hast du Arbeitsrechtschutz? Dann direkt einen Anwalt einbringen.


    Sonst bleibt dir nur das selber Zahlen.

  • Betriebsrat ist was für Leute die nicht durch Leistung beeindrucken können oder wollen


    dass du eine 1Mann Abteilung bist spricht schon Bände, genau wie die Tatsache dass dir nicht mal der Betriebsrat beispringt


    Tipp: such bei dir selbst, sei initiativ anstatt verbissen auf irgendwelchen Privilegien bestehen zu wollen

  • Zitat

    Original geschrieben von happiestalive
    Betriebsrat ist was für Leute die nicht durch Leistung beeindrucken können oder wollen


    Dann musst Du zur AG-Seite gehören, denn anders kann ich mir so eine Argumentation nicht erklären.


    Ohne BR wären die Massenentlassungen vor paar Jahren in unserem Unternehmen für die AN böse verlaufen.


    Nach harten Verhandlungen wurde ein Paket geschnürt, dass die betroffenen AN sanft hat fallen lassen.


    Ohne BR wären die ohne einen Cent raus gegangen, bestenfalls mit 0,5 Monatsgehälter pro Betriesbzugehörigkeitsjahr.


    Dank BR gab es 2 Monatsgehälter pro Jahr für jeden MA.

  • Zitat

    Original geschrieben von ElChefe
    auch nicht schwierig sein einen neuen Job zu finden - trotz Schwerbehinderung.

    Gerade das ist heutzutage enorm schwer. Ich kenne das aus der eigenen Familie. Im Vorstellungsgespräch ist alles Super bis man anspricht das man eine Behinderung hat. Leider zu oft erlebt. Es ist zu teuer jemanden mit Behinderung einzustellen/ zu behalten. (Extra Urlaub, besonderer Kündigungsschutz)


  • Das sind zweierlei, es geht hier um oben genannten Sachverhalt, deinen Ausführungen pflichte ich bei und habe als AG immer Interesse an qualifizierten Mitarbeitern

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