Kinderwagen bei ebay ersteigert, falsche Modellbeschreibung

  • Zitat

    Original geschrieben von Goyale
    Niemand, der z.B. abgemahnt wird, hat den Anwalt bestellt :rolleyes: ... Dein Stichwort ist "Geschäftsführung ohne Auftrag"...


    Aber auch hier wäre der Streitwert gering, und die Kosten wären gering.
    Update: Abgesehen davon, könnte der Anwalt ja seine Kosten von 3Mark50 aus Streitwert von 120€ einklagen :D .


    Da würde ich eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben. Die Kuh der negativen Feststellungsklage muss vom Eis, ohne in der Sache klein beizugeben.
    Individuelle Rechtsberatung kann ich leider nicht leisten.


    Mein Schreiben kommt im Kern doch der Forderung nach. Der Anwalt wird sich schon melden, wenn ihm das nicht reicht.

  • Zitat

    Original geschrieben von Simon21 Mein Schreiben kommt im Kern doch der Forderung nach. Der Anwalt wird sich schon melden, wenn ihm das nicht reicht.


    Die Hauptforderung einer solchen Unterlassungsaufforderung ist immer erfüllt, wenn Du das machst, was gefordert ist. Jedoch vergibst Du mit einer ungeschickt formulierten Unterlassungserklärung evtl. ein Stück Deiner Position, falls es doch noch vor Gericht geht.
    Die Rechtsschutzversicherung springt übrigens auch nicht ein, wenn Du außergerichtlich Deine Position sinnlos verschlechterst.


    Evtl. hat die Rechtsschutzversicherung eine kostenlose Anwaltshotline, wo Du individuellen Rat einholen kannst.

  • Zitat

    Original geschrieben von Goyale
    Evtl. hat die Rechtsschutzversicherung eine kostenlose Anwaltshotline, wo Du individuellen Rat einholen kannst.

    Den individuellen Rat hat er ja hier schon bekommen und trotzdem das Schreiben losgeschickt. ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von happiestalive
    auf so einen Treppenwitz würde ich gar nicht antworten :rolleyes:


    Tja, wenn man so gar keine Ahnung hat, sollte man sich mit solch falschen und ggfs. teuren Ratschlägen zurückhalten...
    Kompetenterer Rat wurde hier ja schon gegeben.

    „Im Übrigen gilt ja hier derjenige, der auf den Schmutz hinweist, für viel gefährlicher als der, der den Schmutz macht“
    (Kurt Tucholsky)

  • Ich habe gerade mit einer Rechtsanwältin telefoniert:


    Mein Schreiben sei ok. Zudem kommt sie zu dem Schluss, dass ich einen Anspruch auf eine Rückabwicklung gehabt hätte.


    Sei es drum, ich beabsichtige keinen Rechtsstreit.

  • Klar, dass sagt dir jeder Rechtsanwalt. Denn ein Streit kostet Geld. Dein Geld. ;)


    Und ein Anspruch bedeutet nicht, dass auch eine Durchsetzung dessen möglich ist. Anspruch= das Recht, von einer anderen (juristischen) Person Tun oder Unterlassen zu verlangen. Kleiner, aber feiner Unterschied.

    Suche: aktuell nichts


    30 positiv in der "neuen" Vertrauensliste, ??x mal positiv in der "Alten"..:-)


    Insider: Die Plaaaaaattttttttforrrrrrrrmmmmmmmmmm brennt nicht mehr, sie ist abgesoffen.....!

  • Zitat

    Original geschrieben von Simon21
    Zudem kommt sie zu dem Schluss, dass ich einen Anspruch auf eine Rückabwicklung gehabt hätte.



    Klar hättest du das!


    Da der Verkäufer allerdings,jedenfalls so wie du es dargestellt hast,uneinsichtig ist,würde dich das zunächst Geld und Zeit kosten.
    Wenn dir der Kinderwagen nicht passt,dann verkaufe ihn doch einfach,auch mit paar Euro Verlust und fertig! ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von Timba69
    Und ein Anspruch bedeutet nicht, dass auch eine Durchsetzung dessen möglich ist


    Wieso nicht? Solange der Verkäufer nicht pleite oder tot ist, wieso sollte die Durchsetzung "unmöglich" sein? (unterscheide dabei "unangenehm", wie von handyman1981 schon angesprochen)


    Zitat

    Original geschrieben von Goyale
    Da würde ich eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben. Die Kuh der negativen Feststellungsklage muss vom Eis (wenn Du das nicht gerichtlich ausdiskutieren willst), ohne in der Sache klein beizugeben.


    Ist das nicht ein Widerspruch in sich? Die Feststellungsklage begehrt ja genau das: Die negative Feststellung, dass der fordernde in der Hauptsache keinen Anspruch hat. Wer das freiwillig per Unterlassungserklärung zusichert, der hat schon verloren.


    Anders formuliert: Die Abgabe der Unterlassungserklärung ist doch genau das:
    Man gibt "in der Sache klein bei".

  • Zitat

    Original geschrieben von Simon21
    Ich habe gerade mit einer Rechtsanwältin telefoniert:


    Mein Schreiben sei ok. Zudem kommt sie zu dem Schluss, dass ich einen Anspruch auf eine Rückabwicklung gehabt hätte.


    Sei es drum, ich beabsichtige keinen Rechtsstreit.


    das palaber mit der besseren hälfte zu hause ist bestrafung genug :rolleyes:

    hey ich dachte ihr habtn einfamilienhaus? muss ich bei müller oder bei licht klingeln?


    #~#~# 59 Einträge in der TT-Vertrauensliste Teil IV !! #~#~#


    #~#~# 4 Eintrag in der TT-Vertrauensliste Teil V !! #~#~#

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