ZitatOriginal geschrieben von Goyale
Niemand, der z.B. abgemahnt wird, hat den Anwalt bestellt... Dein Stichwort ist "Geschäftsführung ohne Auftrag"...
Aber auch hier wäre der Streitwert gering, und die Kosten wären gering.
Update: Abgesehen davon, könnte der Anwalt ja seine Kosten von 3Mark50 aus Streitwert von 120€ einklagen.
Da würde ich eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben. Die Kuh der negativen Feststellungsklage muss vom Eis, ohne in der Sache klein beizugeben.
Individuelle Rechtsberatung kann ich leider nicht leisten.
Mein Schreiben kommt im Kern doch der Forderung nach. Der Anwalt wird sich schon melden, wenn ihm das nicht reicht.