Pakete verschicken für 4,45 Euro!

  • Was habt ihr für Erfahrungen mit Hermes gemacht?


    Ich finde 7€ inkl. Abholung auch bei Privatkunden noch halbwegs normal.

    Die Tastatur liegt einsam dort, weil father in der mother bohrt (Willy Astor)

  • Zitat

    Original geschrieben von Helge
    Was habt ihr für Erfahrungen mit Hermes gemacht?


    Ich finde 7€ inkl. Abholung auch bei Privatkunden noch halbwegs normal.


    Wenn Du bzw. der Empfänger Ostern mag(st), dann verschick mit Hermes Versand. Einziger Haken, sollte der Empfänger nicht da sein, darf er das Paket suchen:rolleyes: . Sehr "freundlich" sind die Zusteller meist auch nicht.


    Die am besten ist IMHO immer noch die DP bzw. DHL immer super nett und schnell auch wenn ich nicht da bin. Auch UPS und DPD sind noch ok. Von allem anderen war/bin ich nicht so begeistert.

    Gruß,
    Thomas


    --------------


    Erst durch das Lesen lernt man, wieviel man ungelesen lassen kann!

  • Hermes?
    Keine Ahnung wie die Geld machen, denn zu einem lag bei mir ueber 4 Wochen ein Paket zur Abholung herum bis die Jungs dort, trotz mehrfachem Nachfragen und Beauftragen, endlich in die Poette gekommen sind. Beim anderen mal wurde ein Paket einfach neben die Eingangstuere (wenigstens schon innerhalb des Hauses, also hinter der Haustuere und somit nicht auf der Strasse!;) ) gelehnt. Das Dumme war nur, dass der Inhalt leicht zu knicken war und das Paket ueber 2,50 Meter lang war. Naja bis ich nach Hause kam war der Inhlat kaputt!


    Also Pakettechnisch liege ich scheinbar in der Hoelle!:mad:


    Viel Spass


    Nokiaschrotter

    Der mit dem Ericsson tanzt!


    Erst suchen --> dann denken --> dann einen neuen Thread eroeffnen!

  • mit herpes habe ich auch arge probleme , erst wartet man ewig, dann waren sie angeblich schon 3 mal da und mann bekommt komischerweise eine karte von der post geliefert, wo hermes schreibt das die adresse unaffindbar sei. echt lustig was? die adresse ist unauffindbar aber die post schafft es das herpes kärtchen auszuliefern. dann soll man da ne teure 0180 nummer anrufen..... erst mal angerufen, gesagt das es die adresse doch gibt, dann wieder warten, und wieder waren sie angeblich 3 mal da und wieder gibts ein kärtchen usw usw.


    ups ist auch nicht das wahre



    am besten ist immer noch die post, die kommen zwar nur einmal aber man kannn sich sein zeug am nächsten tag schön abholen und gut ist


  • Ich kann mein Zeug sogar am selben Tag noch in der örtl. Poststelle abhohlen:) .

    Gruß,
    Thomas


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    Erst durch das Lesen lernt man, wieviel man ungelesen lassen kann!

  • Huch, wenn man diesen Thread liest, wird einem ganz anders... Bisher habe ich das noch nie so problematisch gesehen. Ich hatte bis jetzt eigentlich bis auf eine Ausnahme auch immer Glück.
    Vielleicht sollte man wirklich ein paar € mehr in die Hand nehmen und bei einem Händler kaufen, zu dem man noch zu vertretbaren Kosten hinfahren kann.
    Was nützt einem der beste|seriöseste Händler, wenn es die Post|der Paketdienst mit dem Arsch wieder umwirft...


    MfG
    bimmelbommel

    Es ist besser seinen Mund zu halten, um für einen Narren gehalten zu werden als den Mund aufzumachen, um alle Zweifel zu beseitigen.

  • Hallo!


    Was sind denn "Verbrauchsgüter"?
    Also grundsätzlich besteht eine Holschuld, d.h. der _Käufer_ trägt das Transportrisiko. Natürlich kann man den Erfüllungsort vertraglich an den Ort des Käufers legen. Wenn aber nichts abweichendes vereinbart ist, endet die Verantwortung des Verkäufers am "Werktor".


    MfG
    bimmelbommel

    Es ist besser seinen Mund zu halten, um für einen Narren gehalten zu werden als den Mund aufzumachen, um alle Zweifel zu beseitigen.

  • Was ein Verbrauchsgüterkauf ist definiert §474 (1) BGB: Ein Verbraucher kauft von einem Unternehmer eine bewegliche Sache
    Satz 2 lautet "Die §§ 445 und 447 finden auf die im Untertitel geregelten Kaufverträge keine Anwendung" (wenn du jetzt noch genau wissen willst was ein Verbraucher und ein Unternehmer ist -> §§13, 14 BGB).
    §447 sagt aus, das bei einem Versendungskauf der Gefahrenübergang bei der Übergabe an den Frachtführer ist.
    Und genau das wird durch §474 (2) ausdrücklich ausgeschlossen

    Viele Grüße
    Martin

  • OK, hast mich überzeugt:D. Ein BGB von '98 ist wohl nicht mehr so zeitgemäß...


    MfG
    bimmelbommel

    Es ist besser seinen Mund zu halten, um für einen Narren gehalten zu werden als den Mund aufzumachen, um alle Zweifel zu beseitigen.

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