Rauchmelder ohne "Batterie leer" Alarm

  • Blöde Frage vielleicht, wenn die Geräte 10 Jahre ausdauernde Batterien besitzen, warum müssen sie dann jährlich gewartet werden ?
    Oder geht es darum Arbeitsplätze zu schaffen :confused:

  • Zitat

    Original geschrieben von SAR
    Blöde Frage vielleicht, wenn die Geräte 10 Jahre ausdauernde Batterien besitzen, warum müssen sie dann jährlich gewartet werden ?
    Oder geht es darum Arbeitsplätze zu schaffen :confused:


    Die müssen nicht jährlich gewartet werden.


    Laut der BDA meines Melders ist nur eine jährliche Sichtprüfung notwendig,wenn die Umfeldüberwachung bei der Montage deaktiviert worden ist.Dies ist z.B. in sehr engen Fluren notwendig und dann bekommt der Melder auch einen Aufkleber mit "Jährliche Sichtprüfung notwendig"


    Ansonsten wird nur die jährliche Überprüfung durch drücken der Benutzertaste empfohlen,ansonsten überprüft sich der Melder in regelmäßigen Abständen selbst und meldet ggf. ein Problem per Warnton und Leuchtdiode.

  • Zitat

    Original geschrieben von handyman1981
    Die müssen nicht jährlich gewartet werden


    Hier in der Nähe ist ein Hochhaus mit geschätzten 50 Wohnungen und dort wird definitiv jährlich überprüft. Leicht daran zu erkennen, dass dort immer mehrere Wagen der Fa. Pyrexx aus Berlin stehen. Und ich meine auch im Nachbarhaus mit 6 Wohneinheiten wird jährlich auf Funktion gecheckt ..


    Ich tippe mal darauf, dass es aufgrund der bisher eher undurchsichtigen Gesetzeslage merkwürdige Wartungsverträge gibt ... und es wie immer um viel Geld geht !

  • Wir haben Rauchmelder in unserem Häuschen, bei denen die Batterielebensdauer auf max. 2 Jahre vom Hersteller angegeben ist.
    Nach noch nicht mal 1,5 Jahren ging im Schlafzimmer nachts der Alarm los..........die Nacht war versaut.
    Damit so etwas uns nicht noch einmal angetan wird, werden bei UNSEREN Rauchmeldern die Batterien jährlich gewechselt.
    Bei 4 Meldern und Aldi-Batterien halten sich die Kosten im überschaubarem Rahmen.

  • Zitat

    Original geschrieben von SAR
    Hier in der Nähe ist ein Hochhaus mit geschätzten 50 Wohnungen und dort wird definitiv jährlich überprüft. Leicht daran zu erkennen, dass dort immer mehrere Wagen der Fa. Pyrexx aus Berlin stehen. ...


    In solchen größeren (und vor allem bei gewerblich genutzten wie Pflegeheimen) Wohnkomplexen existieren - z.T. nach Bundesland unterschiedlich - verschiedene Feuerschutzvorschriften, die über die Wartung der Feuermelder weit hinausgehen.


    So sind etwa Feuerlöscher, andere Brandschutzanlagen sowie sonstige Notfalleinrichtungen zu prüfen. Ich denke, dass die jährlichen Besuche eher diesen Vorschriften geschuldet sind. Allerdings gibt es auch Feuer-/Gasmelder, die nicht 10 Jahre wartungsfrei sind. Wer weiß ...


    Bei uns wird das Wartungsunternehmen jährlich pauschal abgegolten (wie das bei Feuermeldern die Regel sein dürfte), so dass sich unnütze Besuche im Rahmen halten müssten. ;)

  • DIN 14676 und die Lobby der Rauchmelder-Hersteller sind die Zauberwörter ..


    Sichtprüfungen ob der Melder verschmutzt, ein Möbel davor steht oder ob es einfach von der Decke gefallen ist, kann dem Bewohner scheinbar nicht mehr zugetraut werden. Paradoxerweise werden die Geräte die einen Brand verursachen können immer weniger (wer hat z.b. noch einen Röhrenfernseher ?) aber die Brandschutzvorschriften immer strenger, imho totaler Blödsinn !


    In meiner alten Mietwohnung hatte ich auch mal so einen "Fachmann" der für die Überprüfung zuständig war. Der ging von Raum zu Raum und kritzelte irgendwas auf ein Blatt Papier. Einer Tasse Kaffee gegenüber (bekommt bei mir jeder Handwerker) war er auch nicht abgeneigt. So vergingen dann gut 20 Minuten um 4 Brandschutzmelder zu "überprüfen" :D

  • Zitat

    Original geschrieben von SAR
    DIN 14676 und die Lobby der Rauchmelder-Hersteller sind die Zauberwörter ..


    Sichtprüfungen ...


    Bist Du sicher?


    Ich weiß lediglich etwas von "Kontrolle", ohne dass dieser Begriff näher spezifiziert wäre. Letzteres könnte auch bedeuten, dass sich bei Einsichtnahme in die Unternehmens-Unterlagen ergibt, dass ein Melder installiert und das Inspektionsintervall des Melders noch nicht abgelaufen ist. :confused:


    Gibt es einen Link auf der aktuellen Wortlaut dieser DIN?


    Zudem stellt sich für mich die Frage, ob für solche Wartungsarbeiten die DIN-Norm oder ggf. baurechtliche (gesetzliche) Bestimmungen maßgebend sind, die auf DIN 14676 verweisen können, aber nicht müssen. Schließlich ist Brandschutz m.W. Ländersache, so dass ich die unmittelbare Geltung einer einheitlichen "Deutschen Industrienorm" für fraglich halte.


    Fragen über Fragen ....

  • Frank, musst du mal gurgeln ..


    Noch was Interessantes zum Thema "Fachkraft für Raumwarnmelder"


    Die Ausbildung zur Fachkraft ist ein halbtäger Kurs und eine anschließende Prüfung. Zugangsvoraussetzung ist lediglich ein “technisches Grundverständnis”.


    Also ich glaub ich mach mal so einen Kurs :D

  • Schauen wir zunächst ins Gesetz:


    §49 Abs. 7 der Landesbauordnung NRW sieht vor:


    (7) In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Dieser muss so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Wohnungen, die bis zum 31. März 2013 errichtet oder genehmigt sind, haben die Eigentümer spätestens bis zum 31. Dezember 2016 entsprechend den Anforderungen nach den Sätzen 1 und 2 auszustatten. Die Betriebsbereitschaft der Rauchwarnmelder hat der unmittelbare Besitzer sicherzustellen, es sei denn, der Eigentümer hat diese Verpflichtung bis zum 31. März 2013 selbst übernommen. (Hervorhebung durch mich)


    In NRW ist es i.d.R. also eindeutig der Mieter (als unmittelbarer Besitzer), der Funktionstests durchzuführen hat ... DIN hin oder her.


    Dass gewerbliche Unternehmen vielleicht anderes behaupten können (ein Schelm, wer ihnen böses unterstellt :) ), mag ich nicht bestreiten wollen, an der Rechtslage ändert das aber nichts.


    Ich bleibe (auch als Vermieter) jedenfalls gelassen ...

  • Mieter=Besitzer ?


    Also ich verstehe das so: Wenn du als Vermieter die Kosten für einen Wartungsvertrag sparen willst und dem Mieter vertraglich zur (jährlichen) Überprüfung verpflichtest, hilfts dir im Schadensfall rein gar nichts (weil du nachweisen müsstest das er auch dazu imstande war bzw dem nachgekommen ist) :gpaul:


    Diese ganze Regelung ist also für den popo, denn du musst durch eine Firma warten lassen. Und da kommen dann oben erwähnte "Fachkräfte" ins Spiel


    Mich würde mal interessieren was so ein Wartungsvertrag als Pauschale im Jahr kostet

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