Muss Kündigung von Kabel einstimmig beschlossen werden ?

  • Ich weiß gar nicht, was ein HD-Abo ist. Kabel kommt irgendwie digital (incl. HD) und analog (das ist dann deutlich schlechtere Qualität). Wir schauen einfach Fernsehen. Im Wohnzimmer haben wir einen Flachbild-TV, in den anderen Zimmern noch alte Röhrengeräte. Wir vermissen aber nix...

  • So, hier geht´s ja jetzt richtig ab !
    Vorweg herzlichen Dank an alle für Eure rege Beteiligung.


    Besonderer Dank geht an Goyale. Deine "Lebensberatung" hatte ich tatsächlich nötig. Dass ich ein Exemplar der Teilungserklärung in meinen Unterlagen haben muss, hatte ich völlig vergessen.
    Dann kann dem Manne (also mir) ja doch noch geholfen werden. Dann müssten die Nachbarn ja auch so ein Exemplar haben! Die, wo ihre Unterlagen besser organisiert haben als ich.
    Für morgen auf die "to do"-Liste setzen!


    Trotzdem bleibt eine Frage, die nun auch die Teilungserklärung nicht beantworten wird.


    Wenn Kabel Deutschland unser Kabel analog einstellt, dann muss doch in der Gemeinschaft eine Entscheidung zu einem NEUEN Vertrag zu Kabel digital getroffen werden ! Nein ???


    Eine digitale Versorgung gab es doch zum Zeitpunkt der Umwandlung (1985) noch nicht !

  • Zitat

    Original geschrieben von stanglwirt
    Es ist überhaupt kein Problem eine SAT-Anlage in ein bestehendes Kabelsystem einzuspeisen. Dann modelt man die SAT-Signale in DVB-C um und fertig. Alle Dosen können weiterhin verwendet werden. Neue Receiver sind auch nicht nötig usw. usf.


    Diese Aussage steht im "krassen" Gegensatz zu der Erklärung des netten Conrad-Mitarbeiters von gestern.
    Der sprach von "Stern-Lösung" und Wände aufstemmen wegen notwendiger neuer Leitungen etc.

  • Zitat

    Original geschrieben von HP-owner



    Wenn Kabel Deutschland unser Kabel analog einstellt, dann muss doch in der Gemeinschaft eine Entscheidung zu einem NEUEN Vertrag zu Kabel digital getroffen werden !


    Nö, warum auch. Es geht hier um die Empfangsart Kabel und nicht um die technische Möglichkeit. Wenn sich das ganze weiterentwickelt, muss das ganze technisch angepasst werden (inkl. höhrer Kosten für den einzelnen / die Allgemeinheit). Kein Schlupfloch, egal, wie sehr du das auch willst.

    Die Interpretation der deutschen Sprache ist schwierig, aber nicht gänzlich unmöglich, sofern man gewillt ist, sich mit dieser auseinanderzusetzen.

  • "Hat eine Eigentümergemeinschaft schon seit Jahren Kabelanschluss und einzelne Eigentümer wollen sich daraus lösen, da sie günstigere Anbieter hätten, kann der Kabelanschluss nicht einfach gegenüber der Eigentümergemeinschaft gekündigt werden. Nur durch Mehrheitsbeschluss kann der einzelne Eigentümer aus der Pflicht zur Zahlung der Kabelgebühren befreit werden."


    aus
    http://www.ich-habe-es-geschaf…meinschaft-Kabelnetz.html


    Hiernach könnten dann doch DIVERSE einzelne Eigentümer jeweils durch MEHRHEITSBESCHLUSS befreit werden, und am Ende bleibe im Extremfall der Kabelliebhaber alleine übrig. Denkfehler ?

  • Da inzwischen ja viele Leser sich hier beteiligt haben, möchte ich das hier mal reinstellen. Das spricht ziemlich deutlich gegen meine Hoffnung. Weil ich aber hier auf der ersten Seite das Gefühl vermittelt bekam, als Sonderling dargestellt zu werden, finde ich schon interessant, dass also offensichtlich diverse andere Eigentümer ähnliche Überlegungen haben/hatten !
    (Vor Eröffnung dieses Threads war ich mit Google nicht weitergekommen. Jetzt habe ich endlich die richtigen Suchwörter gefunden.)
    Text aus
    http://www.verwaltung-gross.de/EWV-info.html


    -------------


    Kabelvernsehen und individuelle Kündigung


    Eine Vielzahl der Eigentümergemeinschaften hat sich für den Anschluss an das Kabelfernsehen entschieden. Diese Entscheidung liegt meist viele Jahre zurück und Alternativen hierzu bestanden derzeit allein in der Installation einer Satelliten-Anlage, welche nicht für jede Gemeinschaft attraktiv war und vielfach auch heute nicht ist.


    Der Anschluss an das Kabelfernsehen bedingte derzeit, dass alle Eigentümer einer Wohnanlage angeschlossen und mit den Nutzungsgebühren belastet wurden. Dies war auch dadurch bedingt, dass bei dem Anschluss aller Eigentümer einer Wohnanlage ein Rabatt gewährt wurde. Die Ausklammerung einzelner Eigentümer (durch Verplombung der Anschlussdosen) wurde zwar diskutiert, aber fand in der Praxis bei uns in keiner Anlage Anwendung, da die Gebühren in diesen Fällen für den Einzelnen wesentlich höher waren.


    Aktuell steht auch das terristische digitale Fernsehen, welches mittels einfacher Zimmerantenne zu empfangen ist, zur Disposition. Aus mehreren Anlagen möchten Eigentümer diese kostenlose Alternative nutzen und den Kabelanschluss individuell kündigen. Dies ist jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich.


    Wir haben hier mit den Anbietern des Kabelfernsehens Kontakt aufgenommen und konkret nach den möglichen Kündigungsmodalitäten für die einzelnen Eigentümer angefragt. Die Kabelanbieter haben dies abgelehnt und bestehen auf dem Anschluss bzw. die Bezahlung der Anschlussgebühren für alle Eigentümer einer Wohnanlage.


    Dies hat technische Gründe.


    Es gibt 2 verschiedene Möglichkeiten der Verkabelung innerhalb eines Hauses.


    Das Sternnetz:


    Beim Sternnetz geht vom Übergabepunkt des Kabelanschlusses zu den einzelnen Wohnungen jeweils eine eigene direkte Leitung. Besteht ein solches Sternnetz kann der Kabelanbieter den einzelnen Eigentümer direkt am Übergabepunkt vom Kabelanschluss trennen, ihn somit von der Belieferung ausschließen und dies auch kontrollieren.


    Eine individuelle Kündigung des Kabelanschlusses durch den Eigentümer ist möglich.


    Sternnetze sind jedoch relativ selten, da sie früher überhaupt nicht in den Wohnanlagen ein- gebaut wurden und somit bei älteren Wohnanlagen nicht vorhanden waren und sind.


    Das Baumnetz


    Vom Verteiler wird eine Leitung durch die einzelnen Wohnungen geschleift mit jeweils einer oder mehreren Abnehmerdosen in den Wohnungen. Hier ist es für den TV-Anbieter nicht möglich kontrolliert einzelne Abnehmer von der Nutzung des Kabelfernsehens auszuschließen. Die vor und hinter dem Abzuklemmenden angeschlossenen Wohnungen würden mit zu sperren sein. Aus diesem Grunde erkennen die Anbieter die Kündigung eines einzelnen Anschlusses bei Vorhandensein eines Baumnetzes nicht an.


    Das Auswechseln des Kabelnetzes in einer Wohnanlage vom Baum- zum Sternnetz ist sehr Kostenaufwendig, unabhängig von den baulichen Notwendigkeiten, dass eine solche Umrüstung nur beim Vorliegen weiterer Gründe in Angriff genommen werden sollte. Um dem Wunsch einzelner Eigentümer nach individueller Kündigung des Kabelanschlusses nachzukommen erscheint dieser Aufwand nicht gerechtfertigt.


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  • Zitat

    Original geschrieben von HP-owner
    Diese Aussage steht im "krassen" Gegensatz zu der Erklärung des netten Conrad-Mitarbeiters von gestern.
    Der sprach von "Stern-Lösung" und Wände aufstemmen wegen notwendiger neuer Leitungen etc.


    ich bezweifle, dass der conrad mitarbeiter der richtige ansprechpartner dafür ist.
    entweder man spannt ein privates kabelnetz auf, welches von sat gespeist wird. dann ändert sich ab dem kellerverteiler garnichts. ist aber auch nicht billig.
    oder man legt direkt das sat-signal in den wohnungen an. das geht mit unicable auch ohne sternförmige verkabelung.


    gerade letzteres wäre für den kabelanschluss eine sehr sinnvolle alternative. da die bauträger aber wohl nette provisionen von den kabelnetzbetreibern erhalten, wird einem einfach ein kabelanschluss aufs auge gedrückt...

  • Versucht den quertreibenden Eigentümer mit einem Bonbon irgendwie zu locken. Druck bringt da garnichts. Dann klappt das vielleicht jetzt, aber beim nächsten Ding drückt er euch eins rein.


    Ein Freund von mir wollte Sat statt kabel in seiner Eigentumswohnung, die anderen waren alle dagegen (gibt's auch!) Einer gegen 50... In der Wohnung gibt's heute noch Kabel, obwohl es zehn Jahre her ist.


    Es gab aber auch über ein Jahr keinen Aufzug. Der alte wurde nicht mehr zugelassen und ein neuer hätte in den Hof gestellt werden müssen. Einstimmige Anschaffung: "Nein!" Die Sat-Anlage (die nur in seiner Wohnung angeschlossen ist) hat dann die Gemeinschaft bezahlt 😏

  • Zitat

    Original geschrieben von xpop Versucht den quertreibenden Eigentümer mit einem Bonbon irgendwie zu locken.


    Das ist ja leider kein "aktives" Mitglied unserer Gemeinschaft. Wohnt nicht hier und lässt sich nie auf den Versammlungen sehen.


    -----------------------


    So, zwei Nachbarn haben auch keine Unterlagen. Bin also nicht der einzige Chaot hier. Partnerin kann sich aber auch nicht daran erinnern, je sowas in unseren Ordnern gesehen zu haben.


    Nachricht von Sekretärin: Laut Verwalter steht NICHTS über Kabel in der Teilungserklärung.
    Es ware aber irgendwann mal die Anschaffung durch die damalige WEG beschlossen worden.
    ???

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