Drittanbieter nach Vertragsende

  • Wenn man sich aus Versehen ein Abo eingefangen hat, ist dieses nach Beendigung eines Vertrags automatisch beendet oder kann der Provider trotzdem noch Beiträge dafür abbuchen?
    Provider hier: MD

  • Ich gehe davon aus, dass Du meinst, dass ein Abo (Vertrag 2) automatisch gekündigt wird, wenn du deinem Provider (Vertrag 1) kündigst!?
    Da es unabhängige Verträge sind müssen sie auch unabhängig gekündigt werden. Vielleicht sind Abweichungen aber auch im Kleingedruckten des Vertrags 2 geregelt.
    Dennoch gilt prinzipiell die Unabhängigkeit von diesen Vertragen und es kann für Vertrag 2 weiter abgebucht werden (wenn es auch eine gewisse Abhängigkeit beider Verträge zu geben scheint; dem Abo-Vertragspartner kann dies egal sein).


    Wenn du deinen Zahnersatz verlierst, kannst du auch nicht verlangen, dass dein Supermarkt die Haftcreme zurück nimmt. (Ja, der Vergleich hinkt) :)


    Verträge enthalten immer mindestens eine Geschäftsbedingung. Lies diese Bedingungen (AGB) und entscheide dann, welche Möglichkeiten man hat oder auf welche Möglichkeiten man sich eingelassen hat. Dann kündigen, was man nicht mehr will. Am besten frühst möglich oder spätest nötig.


    PS.
    "Aus Versehen" deutet entweder auf grobes eigenes Verschulden hin oder aber auf Täuschung des Vertragspartners. Da bei einem Abo sehr oft Zweiteres der Fall ist, sollte man dies prüfen und ggf. problemlos anfechten.

  • Meine Überlegung geht in eine andere Richtung: bei Prepaid wird das Abo vom Drittanbieter selbst gekündigt, wenn kein ausreichendes Guthaben fürs Abo auf dem Kartenkonto ist. Wird ein Simvertrag gekündigt und die Simkarte deaktiviert hat meiner Meinung nach der Drittanbieter kein Anrecht mehr zum Einzug der Gebühren. Da die Rufnummer (ohne Portierung) nach einigen Monaten neu vergeben wird, darf doch ein anderer Nutzer dem Geldeinzug nicht unterliegen.

    Wir brauchen alle Wachstum, sagte der Luftballon - und platzte.

  • Was heißt denn "Abo" ?


    Wenn Du eine Tarifoption buchst, wie eine Flatrate für einen Monat oder daß alle Gespräche abgerechnet werden als würden sie nur eine Minute dauern, dann endet das natürlich mit dem Vertrag der SIM.


    Wenn Du ein Klingelton-Abo kaufst und der Anbieter macht das Inkasso über die Telefonrechnung, dann endet das natürlich nicht damit, daß Du den Kartenvertrag beendest.


    Das wäre ja cool, da könnte man einfach dem Vermieter seiner Wohnung eine Einzugsermächtigung geben und dann wechselt man das Bankkonto und zahlt für den Rest seines Lebens keine Miete mehr, haha.


    Merkste selber, ne ?


    Ich stelle mal meine Gedanken als Schuldnerberater auf laut: Klingelton-Abo abgeschlossen; geärgert; gedacht macht nix, Vertrag läuft eh nicht mehr lange; zwei Jahre kam auch nix; und jetzt Mahnbescheid mit Anwaltskosten und Zinsen ...

    meine Einschätzungen zu VIP-SIM-Nummern und vielen anderen TK-Themen (mit dem Schwerpunkt Beschaffung von TK-Anlagen) gab es seit November 2012 auch auf http://www.telthies.de - wegen Implementierung der DSGVO pausiert dieses Angebot

  • Ich komme nochmal zurück. Bei Prepaid wurde bei mir ein laufendes Abo automatisch beendet (sogar mit SMS Bestätigung des Drittanbieters) als sich zu wenig Guthaben auf dem Kartenkonto befand. Wenn nur ein Vertrag gekündigt ist und auch die Simkarte deaktiviert, dann liegt es an dem Mobilfunkbetreiber, später anfallende Kosten weiterzureichen. Würde der Mobilfunkbetreiber die Forderung der unseriösen Drittanbieter ablehnen, mit Angabe, der Vertrag ist erloschen und auch nicht die Adresse des ehemaligen Kunden herausgeben, kann dem Aboinhaber keine weiteren Kosten angerechnet werden, da keine Leistung erbracht werden kann, die die Abogebühren rechtfertigen.

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