Newsletter an Geschäftspartner abmahnfähig?

  • Zitat

    Original geschrieben von Tha Masta
    Warum nimmt niemand den Telefonhörer in die Hand? Nicht zum klären, sondern zum Aufklären (was steckt dahinter)?


    Cheffe fragt sich sowieso, weshalb Herr Streithansel nicht einfach den Newsletter abbestellt hat (Streithansel hätte dann zusätzlich unterschreiben müssen, dass er die Firma wegen ohne Newsletter fehlenden Infos nicht in Regress nehmen wird), und stattdessen den Anwalt bemüht hat.


    Jetzt anrufen (wen eigentlich, Streithansel oder dessen Anwalt?) hält Cheffe für sinnfrei oder sogar schädlich.

  • Zitat

    Original geschrieben von Truthahn
    .. weshalb Herr Streithansel nicht einfach den Newsletter abbestellt hat (Streithansel hätte dann zusätzlich unterschreiben müssen, dass er die Firma wegen ohne Newsletter fehlenden Infos nicht in Regress nehmen wird) ....


    Hmm, das ist zumindest fragwürdig. Eine Newsletterabbestellung, die nur schriftlich erfolgen kann, ist m. E. unzulässig. Das hat zwar mit der ursprünglichen Fragestellung, ob der Versand überhaupt erfolgen darf, nichts zu tun, ist aber ein Angriffspunkt für die Gegenseite.


    Eventuell versuchen sie es auch über die Argumentation, daß der unerwünschte Spam wegen des rechtswidrigen Abbestellungsprozederes nicht auf zumutbare Weise abbestellt werden kann und folglich nur der anwaltliche Weg bleibt.


    Gruß


    HHFD

    Gesendet von meinem Motofone F3

  • Zitat

    Original geschrieben von HHFD Hmm, das ist zumindest fragwürdig. Eine Newsletterabbestellung, die nur schriftlich erfolgen kann, ist m. E. unzulässig.


    Ich hatte mich falsch ausgedrückt, sorry.
    Der Newsletter kann natürlich online abbestellt werden. Es erfolgt ein deutlicher Hinweis darauf, dass bei Abbestellung des Newsletters die Firma nicht für Schäden aus nicht zugestellten wichtigen Infos haftet.

  • Hi


    OK, na dann würde ich eine UE hinschicken, entspannt zurücklehnen und abwarten, ob und was da noch so kommt.


    Weitere Lebenszeit oder gar Anwaltsgebühren würde ich da vorerst nicht investieren.


    Gruß


    HHFD

    Gesendet von meinem Motofone F3

  • Danke, HFFD.


    Ich würde das so machen, wenn mich die Sache betreffen würde. Dann müsste auch der Gegner echtes Geld in die Hand nehmen, um Klage vor Gericht einzureichen. Und es ginge nicht mehr um außergerichtlich frei verhandelbare Anwaltskosten...


    Was Cheffe in dem imaginären Fall macht, erfahre ich im nächsten Seminar mit meinem Prof. wegen meines 5. Staatsexamens. Ich werde berichten.

  • Also wenn ich der theoretische lebenserfahrene Cheffe wäre, würde ich Folgendes machen:


    - Vom Anwalt die schriftliche Vollmacht anfordern.


    - Wenn die Vollmacht vorliegt, dem Anwalt schreiben, dass ich selbstverständlich seinen Mandaten nie wieder mit E-Mails, Provisionsgeschäften oder Provisionsauszahlungen "belästigen" werde und gern auf die Dienste seines Mandanten als Vertreter verzichte. Die Geschäftsbeziehung ist damit beendet. Damit gibt es keinerlei Anlass, Streithansel jemals wieder eine E-Mail zu senden. Punkt.


    Das sagt allerdings "nur" mein gesunder Menschenverstand.


    Gruß
    Lisa

  • Danke, Lisari.


    Cheffe hat zuerst eine Kopie der Vollmacht erbeten und auch erhalten.
    Dann hat er eine modifzierte Unterlassungserklärung abgegeben, und genau 3 Sätze dazu geschrieben, weshalb die Abmahnung nach seiner Meinung unbegründet ist. Dann hat er noch geschrieben, dass er Herrn Streithansel aus dem Newsletter ausgetragen hat.


    Er hätte auch etwas von "klar rechtsmissbräuchlicher Abmahnung" oder "offensichtlich nicht der Rechtsfindung dienender Abmahnung" schreiben können, alles an die Anwaltskammer melden können, und damit die Sache eskalieren lassen können. Solche Behauptungen wollte Cheffe aber dann doch erst in den Mund nehmen, wenn ein Gericht diese Behauptungen bestätigt hat. Darüber hinaus will Cheffe nicht dran schuld sein, dass sich der Streithansel-RA wegen des Verlustes der RA-Zulassung vielleicht genauso wie damals Günni erschießt (dieser aber weil er die TAZ zu sehr verscheißern wollte).


    Cheffe wird nichts mehr unternehemen, sofern von Herrn Streithansel nix mehr kommt.

  • Update:


    Der Gegner hat über seinen RA die von Cheffe "auf Kante gestrickte" modifizierte Unterlassungserklärung angenommen und gleichzeitig mitgeteilt, dass seine Rechtsauffassung unverändert ist, und dass er klagen wird.


    Falls der Gegner tatsächlich echtes Geld in die Hand nimmt und klagt, hat Cheffe evtl. bald Gelegenheit für einen Vortrag am Amtsgericht, mit 350€ Streitwert :D.


    Falls das eintreten sollte, liefere ich hier nochmal ein Update.

  • Update:
    Anwalt hatte Cheffe vor 10 Tagen einen Brief geschrieben, in dem nochmal steht, das er Cheffes Unterlassungserklärung im Name seines Mandanten ausdrücklich annimmt, und dass nach Begleichung seiner Rechnung über 350€ keine weiteren Forderungen bestehen.


    Cheffe hat den Brief abgelegt, und weder geantwortet noch bezahlt. So weit, so gut.


    Interessant ist jetzt: Firma von Cheffe hat heute (alles rein theoretisch natürlich) eine Email vom Abmahner (nicht vom Anwalt) bekommen:


    "durch meinen Rechtsanwalt XXX, habe ich erfahren, das Sie Ihrer Verpflichtung nicht oder nur zum Teil nachgekommen sind.


    In jedem Fall ist die Rechnung bisher unbezahlt. Offenbar ist auch die Unterlassungserklärung noch nicht angekommen.


    Ich fordere Sie hiermit auf, innerhalb von 7 Tagen
    •falls noch nicht geschehen, die Unterlassungserklärung im Original an mich zu senden
    •die Kostennote des Anwalts an mich zu überweisen
    •Nachweis über die Zahlung zu erbringen, sobald die Zahlung erfolgt ist


    Nach Ablauf der Frist, werde ich, falls diese Dinge nicht zugegangen sind, die Klage gegen Sie erheben."


    Der Anwalt hat jetzt offensichtlich den Rechnungsbetrag gegenüber seinem Auftraggeber geltend gemacht, weil er eingesehen hat, dass er außer nach einem unwahrscheinlichen gewonnenen letztinstanzlichen Verfahren von Cheffe keinen müden Cent sieht.
    Evtl. hat der gegnerische Anwalt das Mandat niedergelegt (weil der Abmahner jetzt Cheffe wieder direkt kontaktiert hat).


    Mal schauen, wie es weiter geht :D :top:.

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