Umtausch im Einzelhandel - Frist durch Reklamation unterbrochen?

  • Hey,
    Ich habe am 20.6. in einem Geschäft eine Hose gekauft, leider habe ich einen Mangel (Knopf kaputt) erst abends gesehen und dann am nächsten Tag umtauschen wollen - da die Hose aber nicht mehr in passender Größe vorrätig war, musste sie aus einer anderen Filiale bestellt werden - sollte 5-8 Tage dauern, ich bekam aber nie eine Nachricht.


    Heute war ich wieder in dem Laden und da stellte sich heraus, dass die Hose angekommen war, aber sie irrtümlich in den freien Verkauf gegangen ist. Die Hose hing dort aber noch und so wurde sie mir mitgegeben - Ich möchte sie aber nun nicht mehr. Auf dem Kassenbon wird mit Umtausch gegen Gutschein oder neue Wäre innerhalb von 8 Tagen geworben. Die 8 Tage sind durch meine Wartezeit natürlich um, aber in Wahrheit hatte ich die Hose nur einen Tag.


    Der Laden stellt sich dadurch quer, wer hat Recht?


    Vielen Dank :)
    Hecke

  • Ohne Jurist zu sein:


    Du hast doch jetzt die gekaufte Hose mangelfrei erhalten - ob das nun ein aus einer anderen Filiale bestelltes oder ein (zufällig doch wieder) in derselben Filiale befindliches Exemplar war.


    Nach meiner Auffassung wurde so der Mangel beseitigt und es besteht kein Grund mehr für einen Umtausch. Die Werbung des Ladens (Gutschein oder neue Ware) würde m.E. maximal bedeuten, dass Du einen Gutschein erhalten könntest, da Du die Wartezeit ja nicht zu verantworten hast.


    Was ich nicht verstehe: Wieso willst Du die Hose jetzt nicht mehr? Wenn sie doch mangelfrei ist, sollte doch alles bestens sein? :confused:



    Viele Grüße,


    :) MTT :)

    Multae causae sunt bibendi...

  • Danke dir!


    Ja, ich möchte auch nur einen Gutschein - das wäre vollkommen okay.


    Hintergrund ist der, dass es genau die selbe Hose in einem anderen Laden 40% günstiger gibt.


    Viele Grüße
    Hecke

  • Rechtlich dürftest du kaum eine Chance haben. Umtausch ist eine freiwillige Leistung des Ladens, d.h. dieser kann auch die Regeln bestimmen. Ein rechtlicher Anspruch auf Umtausch oder Gutschein besteht nicht.

    privat: iPhone 7 (128 GB) mit LIDL Connect Smart S-Tarif | iPad Pro 10.5 (64 GB) | Huawei E5372 LTE MiFi Router
    ----------------
    geschäftlich: iPhone SE (128 GB) mit T-D1 Rahmenvertrag

  • AFAIK sind solche Rückgaben, Schäden mal außen vor ausschließlich Kulanz des Händlers.
    Wenn du pech hast beharrt der Händler auf das Datum der Rechnung und der abgelaufenen Frist.

    .:Gate 13:.
    Vor die Wahl gestellt zwischen Unordnung und Unrecht, entscheidet sich der Deutsche für das Unrecht.
    Johann Wolfgang von Goethe

  • Wenn es eine größere Kette ist dann sollte es eigentlich keine Probleme geben einen Gutschein zu bekommen.


    Ich konnte sogar mal ein Geburtstagsgeschenk nach 30 Tagen wieder gegen Bargeld eintauschen. Je nach Größe des Händlers kein Problem.
    Schlechtere Erfahrungen habe ich da eher mit Markenboutiquen wie G-Star oder Levi's gemacht. Da ging immer nur ein Gutschein, aber immerhin.

  • Zitat

    Original geschrieben von flo222
    Rechtlich dürftest du kaum eine Chance haben. Umtausch ist eine freiwillige Leistung des Ladens, d.h. dieser kann auch die Regeln bestimmen. Ein rechtlicher Anspruch auf Umtausch oder Gutschein besteht nicht.


    Nicht ganz ;):


    Wenn der Händler mit Umtausch unter bestimmten Bedingungen wirbt, dann wird das Bestandteil des Kaufvertrages. Erst recht dann, wenn das alles schwarz auf weiß auf dem Kassenbon steht.


    Blöd ist lediglich, dass die 8-Tage-Frist verstrichen ist. Der Fragesteller hätte seine Forderung vor Fristablauf deutlich stellen sollen...

  • Hätteste die Hose gleich mangelfrei erhalten, hätteste den Umtausch auch versucht, nachdem Du dein verpasstes Schnäppchen gesehen hast? ;)

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