ZitatOriginal geschrieben von Primetime
Steht oben - Internet.
Dort steht "über die Seite der Telekom", ja. Und welche ist es? Die 15%-Seite, die telekom.de-Seite oder eine andere Landing Page... Das ist wichtig bei solchen Sonderkonstellationen ![]()
ZitatOriginal geschrieben von bernbayer
Ein Anbieter kann durchaus abweichend von der Bestellung den Auftrag bestätigen. Man kann dann halt von seinem Widerspruchsrecht Gebrauch machen wenn einem das ganze nicht gefällt. Dieses Recht steht einem grundsätzlich zu.
Möglich und auch oft getan. Aber warum? Kunden informieren telefonisch, dann Auftrag direkt stornieren, einvernehmliche Lösung finden oder bestenfalls so wie vom Kunden erwünscht umsetzen. Stichwort für alle Seiten: Mehraufwand