BASE GO mit 50GB Datenvolumen Teil 3

  • War für 1 Jahr im Ausland.
    Nun bin ich zurück und lese die schlechten Nachrichten. (Möchte wieder zurück).


    ca. 1 Jahr kein IP 50GB gebucht (Grünes Urlaubspaket)
    Guthaben unbekannt da ich nicht mehr in die Base APP rein kann.


    Habe 3 SMS von o2 bekommen.
    1. Sms Umstellung Handy neustarten bitte.
    2. SMS Herzlich willkommen.
    3.zum 13.06.17 werden EU Roaming Packs neue Eu Regulierung angepasst




    Muss ich mein O2 Online Control-Panel noch irgendwie aktivieren? oder welche APP`?
    Habe die IP Option ein Jahr lang nicht Aktiviert.
    Gibt es die 50GB Option noch, kann ich sie irgendwie wenn auch nur für diesen Monat noch aktivieren?


    Soweit ich verstanden habe soll ja die IP Option zum 01.06.17 nicht mehr vorhanden sein.


    Ich weiss viele Fragen, aber vllt erbarmt sich ja jmd.

  • Die o2 App müsste mit Deinen alten Base Zugangsdaten funktionieren, das IP+ gibt es nicht mehr zu buchen - vielleicht erbarmt sich ein o2 Mitarbeiter im Chat und schaltet Dir das unlimitierte Surfen frei bis 01.06.17, ich vermute aber eher nicht.

  • Re: Re: Re: Antwort auf den Widerspruch seitens o2


    Zitat

    Original geschrieben von trinec
    Legt man 99 Cent drauf, bekommt man diesen sogar. 5,99€ Free S. :top:


    Gibt es nun für 6.49€ und es fallen Anschlussgebühren von 29.95 an
    desweitern muss man im 1 monat denn O2 Free Flex buchen der kostet im ersten monat 29.95€
    ab den 2.monat hat man den Rabatt

  • Re: Re: Re: Re: Antwort auf den Widerspruch seitens o2


    Zitat

    Original geschrieben von lelle
    Gibt es nun für 6.49€ und es fallen Anschlussgebühren von 29.95 an
    desweitern muss man im 1 monat denn O2 Free Flex buchen der kostet im ersten monat 29.95€
    ab den 2.monat hat man den Rabatt


    Laut VVL Thread geht es wohl gar nicht mehr. Weder für 5,99 noch für 6,49.

    Schreibe vom IPhone. Alle Rechtschreibfehler wurden nicht von mir verursacht ;)

  • Re: Re: Antwort auf den Widerspruch seitens o2


    Zitat

    Original geschrieben von mario.meininger
    Im Grunde hat o2 Recht, durch die Freischaltung der Unlimited Flat haben sie uns eine Zusatzleistung aufgebrummt. Der eigentliche 50-GB Pack wurde schon vor Monaten abgestellt und vielleicht haben wir die Fristen verpasst, darauf zu klagen. Ein clevererer Schachzug seitens o2, der uns eines lehrt - da sollte man schleunigst alles kündigen, was man dort hat.


    Für mich keine schlüssige Argumentation. Deshalb soll ja der RA ran.


    Ich habe beruflich regelmäßig mit Unstimmigkeiten zu tun, wo dann ein Anwalt oder (einen Schritt weiter ein Richter) für Klarheit sorgen muss. Das Ergebnis hat nicht selten mit "gesundem Menschenverstand" nichts mehr zu tun,und der Laie wundert sich.


    Ist ja im Mietrecht auch üblich: da steht im Vertrag, den beide einvernehmlich unterschrieben haben, "Mieter muss streichen" - und der Richter sagt "nein, muss er nicht"...

  • Zitat

    Original geschrieben von jof
    Ich habe heute die Unterlagen einem Rechtsanwalt zur Prüfung gegeben. Nein, nicht Bruder, Schwester, Onkel oder Tochter, sonderm einem Fachanwalt für Verbraucherrecht (den ich auch entsprechend bezahlen werde).


    Wie ich auf den letzten 20 Seiten nachlesen konnte, haben das ja auch noch eine Hand voll anderer Leute getan. Vielleicht können wir uns über die Ergebnisse / deren Einschätzungen per PN oder E-Mail austauschen, so dass man Chancen und Risiken möglichst genau abwägen kann.


    Grüße, jof


    mein wiederspruch wurde heute vom anwalt an o2 geschickt mit der aufforderung der unverzüglichen stellungnahme, da es sonst xxxx was weiß ich was er da alles geschrieben hat, irgend ne klage androhung, habs grad nich zur hand, na mal sehen und ja bruder, aber in ner großen Kanzlei wo ebenfals fachanwälte sitzen :-), er hat schon haufen handy kram für mich und familie geregelt

  • Kannst mir das gerne mal (anonymisiert) per Mail schicken. Ich maile Dir dann, was mein RA zum Thema sagt.


    Meine Mailadresse ist mein Nick (3 Buchstaben) plus @gmx.li (ja, li = Ludwig Ida).


    Grüße, jof

  • @ surfmobile


    Danke für Deine Mühe.


    Meine Betreuerin meinte auch, dass O2 die Tarifoptionen anpassen kann, da es sich nicht um einen Laufzeitvertrag handelt. Ich werde es jetzt dabei belassen. Nächste Woche werde ich O2 nochmal anschreiben und mit dem "Formfehler" (Internet Pack Plus anstatt Internet Paket Plus) argumentieren. Allerdings wird das im besten Fall nur einen Aufschub bringen. Einen Versuch ist es trotzdem wert.


    Als Alternative werde ich ab 01.06. das WLAN "Telekom Fon" benutzen, dass mein Nachbar aktiviert hat. Hab auch schon eine Karte im Tarif "Magenta Mobil Start" gekauft und es ausprobiert. Es geht, bis auf dass ich manchmal zwei oder dreimal brauche, dass die gewünschte Seite überhaupt aufgebaut wird. Doch damit kann ich leben.


    Für unterwegs nutze ich wie gewohnt eine Karte von Netzclub, wenn ich unterwegs Internet brauche.


    Ich werde die Sache mit O2 auch nach dem 01. 06. im Auge behalten.

    IP+

  • Re: Re: Re: Antwort auf den Widerspruch seitens o2


    Zitat

    Original geschrieben von mario.meininger
    "Im Grunde hat o2 Recht, durch die Freischaltung der Unlimited Flat haben sie uns eine Zusatzleistung aufgebrummt. Der eigentliche 50-GB Pack wurde schon vor Monaten abgestellt und vielleicht haben wir die Fristen verpasst, darauf zu klagen.


    Falsch: Wenn sie es vor Monaten "abgestellt" haben, ohne, daß wir eingreifen konnten oder wußten, was die veranstalten, dann beginnen auch keine Klagefristen (wir hätten Jahre).
    Das wäre das Formellprozessuale.


    Wir laufen auch nicht unter deutschem Handelsrecht (sogar per AGB / Produktbeschreibung untersagt) - ergo gilt das BGB: "Schweigen ist keine Willenserklärung".
    Also müssten wir weder "Muh" noch "Mäh" zu deren SMS äußern.
    Nicht mal im Sinne der Rechtssicherheit.


    Wir reagieren, weil dort beratungsresistente Sachbearbeiter den Widerspruch wie bei "jof" billig abweisen und wir deswegen eine sachlich fundierte Drohkulisse aufbauen müssen.


    Damit dort die Juristenabteilung hellhörig wird.




    Zitat

    Original geschrieben von jof auf Zitat mario.meininger
    Für mich keine schlüssige Argumentation. Deshalb soll ja der RA ran.


    Ich habe beruflich regelmäßig mit Unstimmigkeiten zu tun, wo dann ein Anwalt oder (einen Schritt weiter ein Richter) für Klarheit sorgen muss. Das Ergebnis hat nicht selten mit "gesundem Menschenverstand" nichts mehr zu tun,und der Laie wundert sich.


    Ist ja im Mietrecht auch üblich: da steht im Vertrag, den beide einvernehmlich unterschrieben haben, "Mieter muss streichen" - und der Richter sagt "nein, muss er nicht"...


    RICHTIG: O² kann uns auch freiwillig jeden Tag UNGEBETEN ein Glas Milch zukommen lassen und für uns beten.


    Das verlangt allerdings niemand. Genauso wie kostenlose Internetpakete.
    Im Gegenteil konnte man nachteilig während der "Gratiszeit" z.B. keine Urlaubspakete buchen. Allein diese Zeit schuldet O² mindestens uns als Vertragspartern!


    Wir verlangen bescheiden VERTRAGSTREUE.






    Nicht mehr.

  • Re: Re: Re: Re: Antwort auf den Widerspruch seitens o2


    Zitat

    Original geschrieben von lelle
    Gibt es nun für 6.49€ und es fallen Anschlussgebühren von 29.95 an
    desweitern muss man im 1 monat denn O2 Free Flex buchen der kostet im ersten monat 29.95€
    ab den 2.monat hat man den Rabatt

    Anschlussgebühr entfällt und der Flex ist auf die 25€ vom Nonflex angeglichen worden. Heißt also 25€+24*6,50=25€+156€=181€. In den 25 Monaten Laufzeit kommt man also auf 7,25€ pro Monat. Ein Traumpreis! (-:=

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