Beiträge von Franky57

    Zitat

    Original geschrieben von surfmobile
    Guthabenauszahlen schön und gut.
    Aber euch ist schon klar, dass ihr normalerweile gar kein Guthaben mehr hättet, wenn O2 nur in den letzten Monaten seit Dezember korrekt die € 10 mtl. abgebucht hätte? Jedenfalls wenn es weniger als 60 € waren.


    Ich habe es deswegen mit dem Guthabenauszahlen nicht eilig. Eigentlich gehört dieses Geld eh O2 und nicht mir, schließlich war die Karte nun 6 Monate kostenlos und volumenmäßig sogar unlimitiert nutzbar, obwohl es nur 50 GB zum Preis von € 10 mtl. sein sollten.


    Ich schreibe das nur, bevor sich manche wieder in einen Wutrausch bringen, nur weil sie womöglich ein paar Wochen auf das Geld warten müssen. Geld, das O2 euch einfach geschenkt hat.


    Es ist ungeheuerlich, daß Amtsgerichte und Staatsanwaltschaften so schluderich mit Betreuungsverfahren umgehen.


    Beim "volumencrcker" greift ein Moderator ein. Hier kommt das wohl irgendwann außerhalb des anonymen Internets im normalen Leben.


    Da habe ich bereits druff gewettet.


    Liebe Leute: kündigt Euren Vertrag (wegen IP+) nicht.


    Es sei denn, man muß unbedingt die Nummer ohne Risiko beibehalten.
    Das wäre verständlich.

    Zitat

    Original geschrieben von habehandy
    Denk daran alle drei Monate eine kostenpflichtige Aktion durchzuführen, ansonsten kann TEF wegen Nichtnutzung kündigen. Hat irgendwer in der Gratisphase kostenpflichtige Aktionen (z.B. SMS) durchgeführt?


    Entweder wurde die kostenpflichtige Hotline angerufen.
    Und wenn nicht, dann reicht jedem kleinen Amtsrichter zu wissen, daß O² die kostenpflichtigen Möglichkeiten ab 21.Oktober 2016 massiv eingeschränkt hat.


    Dem Kunden kann nicht zugemutet werden, ein von O² zu verantwortendes EINGESCHRÄNKT KOSTENPFLICHTIGES Angebot nutzen zu müssen, damit der Vertrag Bestand hat.


    DARAUF kann sich O² (Nichtnutzung) sehr sicher nicht berufen.


    In der Kantine des Justizzentrums müßten Taschentücher ausgegeben werden, wenn das anders wäre.


    Wegen der Lachtränen.

    Es könnte übrigens auch einen Auszahlungsanspruch von Guthaben geben, wenn der Vertrag nicht gekündigt wird.


    Ich habe jetzt nur mal die AGB ab 3/2015 überflogen.


    Bedeutet: Rechtsanspruch auf Vertragserfüllung bliebe BESTEHEN - Kohle kommt aber vorerst wieder zu Papi.




    "7. Ende des Vertrages


    7.1 Der Prepaid.Mobilfunkvertrag endet nach Kündigung (Ziffer 2) oder spätestens mit endgültiger
    Deaktivierung gemäß Ziffer 6.3.


    7.2 Ein zur Beendigung des Vertrages gegebenenfalls noch bestehendes Prepaid-Guthaben wird
    vorbehaltlich der Regelungen in Ziffer 7.3 auf Verlangen des Kunden von EPS ausgezahlt. Die Vertragsbeendigung hat keinen Einfluss auf den Auszahlungsanspruch des Kunden.


    7.3 Der Kunde hat die BASE Prepaid-Card bei Beendigung des Vertragsverhältnisses an EPS zurückzugeben. Er ist insofern vorleistungspflichtig im Verhältnis zu seinen etwaigen Ansprüchen gegen EPS infolge der Beendigung des Vertrages"



    Ansonsten wird das Thema nämlich überhaupt nicht angesprochen!
    Im Umkehrschluß könnte man dieses Auszahlungsrecht auch ohne Vertragskündigung analog zu Gutscheinen haben.


    Danach bestünde unter gewissen Umständen der Auszahlungsanspruch jederzeit. Ohne Kündigung.
    Das könnte man mal durchdenken.

    Kleine Hilfestellung für offiziell sozial BASE GO-juristisch-Bedürftige, wenn sie GRATIS Rechtsberatung suchen:


    http://www.sozialleistungen.info/themen/beratungshilfe.html


    Das bedeutet, daß jeder, der BASE GO-"Tarifabgestellten" mit Stufe Rentnerdasein auf Sozialhilfeniveau, Hartz IV, oder Azubis, Studenten einfach einen GRATIS - BERECHTIGUNGSSCHEIN FÜR EINEN ANWALT beantragen kann.


    Einfach beim Amtsgericht anfragen. Die wollen Kontoauszug/Rentenbescheid/BaföG-Bescheid etc.


    Damit bekommt man bei jedem Anwalt Beratung gratis zu O²-Verhaltensweisen.


    Bei Aussicht auf Erfolg gibt es Prozesskostenhilfe "PKH". Ist gratis (weil im Vorfeld die Aussicht auf Erfolg vom Gericht geprüft wird).


    Von den finanziell Bedürftigen soll bitte NIEMAND jammern, dass er kein Geld hätte, seine Rechte zum Urlaubspaket einzuklagen - WEIL ER KEIN GELD BENÖTIGT!!!


    Ist alles gratis. Man muß nur den faulen Arsch hochheben und die Anträge beim Amtsgericht ausfüllen...

    Das hat ja jeder gemacht, der die Schreiben von Seite 1 versandt hat. Schadet übrigens nicht, es weiterhin zu tun.


    Aber DIESER Thread wollte die Vorwarnstufe für O² sein. Ohne, daß sich Kundschaft wie wir oder O² in Rechtsstreitigkeiten und Kosten stürzen.


    Jetzt will es O² evident wissen. Sie werden es erfahren. Kann sein, daß sie Ausnahmen bei hartnäckigen Leuten machen.

    Also BASE GO-Kunden interessiert weder, was e-plus vor oder nach Vetragschluß für AGB hatte.
    Nur ZUM Vetragschluss bei BASE GO.


    In "prepaidwiki" kann jeder Gelangweilte eintragen, was er will. Interessiert auch nicht.


    Und was Nebenfirmen wie "ortelmobile" oder "ayyildiz" für Konditionen haben, kann ja "altaso" interessieren, mich nicht.


    HIER ist ein BASE GO-Thread.


    Wenn "altaso" zu anderen Verträgen etwas vortragen möchte, ist ihm ja freigestellt, einen inhaltlich passenden Thread zu eröffnen.


    Und wie "altaso" eben schrieb: "Ich kann dir jeden Prepaidtarif auseinander pflücken.", hat er dort dann viel Platz.

    Nochmal zur kleinen Erinnerung, was für sämtliche zeitlich zutreffende BASE GO AGB gilt:


    4. Zusatzdienstleistungen
    4.1 Für Prepaid Zusatzdienstleistungen oder Premiumdienste gemäß Ziffer 3.6, die EPS erbringt,
    gelten separate Geschäftsbedingungen, Leistungsbeschreibungen und Preislisten
    insbesondere mit ggf. abweichenden Vertragslaufzeiten und Kündigungsmöglichkeiten.
    Änderungen einer Prepaid Zusatzdienstleistung zuungunsten des Kunden (z.B.
    Leistungseinschränkungen oder Preiserhöhungen) berechtigen den Kunden nicht zur
    Sonderkündigung dieses Prepaid-Mobilfunkvertrags.



    Bedeutet, daß damit weder unsere Pakete noch Optionen gemeint sein können.
    Denn dann gäbe es dazu in den Heftchen separate Leistungsbeschreibungen.


    Zusatzdienstleisungen könnte der eplus-Weckdienst, Aktienkursansage etc. sein

    Zitat

    Original geschrieben von Timba69
    Warten wir es ab. Aber selbst wenn sie 10 Euro Abziehen: gerne, daraus kann ich erst recht den Anspruch auf die 50GB in einem möglichen Verfahren ableiten. Denn das machen sie jetzt genau: sie schalten die 500MB Option auf Durchzug. Und das können sie weiterhin, sie wollen nur nicht. Und genau DAS werde notfalls erstreiten. Kostet mich ja nichts.


    Sehr gut gedacht - bei mir ist genug Kohle drauf. Die Technik behauptet nur, es wäre nichts gebucht.


    Und wenn man aber die 500MB buchen kann, dann weiß jeder, daß das System die 50GB ebenso könnte.



    Im großen Nachbarthread kam vom umbenannten "Volumencracker" gerade die nächste "Sonntagspredigt" in epischer Breite bereits Dienstag früh.


    Wäre jetzt nicht meine Herangehensweise...


    ...aber wer da beten möchte, der kann. Was soll schon passieren!?

    Zitat

    Original geschrieben von altaso
    Ihr solltet ab dem 01.06. dran denken, wenn ihr kündigt, dass ganze außerordentlich zum 01.06. zu machen. Also noch an dem Tag, wo die Berechnung das erste mal stattfand. Dann sollte die Karte innerhalb weniger Tage auch zu sein und die Rufnummer kann portiert werden.


    Denn eine ordentliche normale Kündigung zieht sonst wieder Kündigungsfristen nach sich. Wie lange ist die eigentlich, weiß das jemand? 14 Tage, 30 Tage?


    War mir irgendwie klar: der Mann hat die Vertragsbedingungen nie gelesen, gibt aber permanent seinen "Weisheiten" zu den Veträgen kund.


    Einfach peinlich.

    Zitat

    Original geschrieben von altaso
    Hinnehmen und fertig, alles andere ist Zeit UND Geld Verschwendung!


    DAS hätte O² gerne...
    ..."surfmobile" hat das auch mehrfach vorgeschlagen.
    Wundert mich auch nicht!



    Der vorangige Vertrag sind die LEISTUNGSBESTIMMUNGEN - stehen ganz oben in den Heftchen. Den Rest regeln AGB.


    BASE GO gab Zugang an Drittanbieter oder vielleicht selbst Klingeltonabos.


    Wenn also jemand in der Pornohotline anruft oder ein kostenpflichtiges Spiel lädt, DANN gelten die BASE GO AGB nicht sondern SEPARATE AGB der Extradienstleister.


    Ganz logisch - steht ja auch nicht in der Preisliste...
    ...völlig anderer Vertrag!
    Kostet extra und wird vom Guthaben abgezogen. BASE GO ist aber nur der Eintreiber zum wahren Anbieter und reicht das Geld weiter.


    Das sind die Selbstausschlußgründe aus 3.6 i.V.m 4 AGB BASE GO ab Anfang 2013.
    Zusatz- und Premiumdienste eben.



    Wo stehen die angeblichen andersgeltenden AGB für Pakete oder Optionen?


    Wenn sie dafür gelten wollten, hätten sie dabei stehen müssen.


    Sonst gelten sie nicht.