BASE GO Internetpaket plus Widerspruch zur Einstellung des IP+

  • Zitat

    Original geschrieben von altaso
    Nur das die AGB in diesem Fall nicht gelten bei einer Option. Und Pack hieß es nie, es hieß schon immer Option.


    Zusatzleistung wäre das richtige Wort... :-) Und hier gilt wiederum die AGB nicht, sondern gesondertes... Genau so steht es in den AGB. Wer damit nicht einverstanden ist, hätte nicht blind diesen Vertrag abschließen dürfen.


    Es wurde keinem der Eplus Vertag gekündigt, daher kann keiner sich auf die AGB berufen.
    Das Argument "wichtiger Grund" ist somit direkt hinfällig!



    Was Premiumdienste / Zusatzdienstleistungen sind, kann man in den AGB BASE GO in den Heftchen ab 2013 lesen:


    "3.6 Über die Telekommunikationsdienstleistung gemäß Ziffer 3.5 hinaus gewährt EPS dem Kunden den Zugang
    zu sog ... Premiumdiensten" im Sinne von§ 3 Nr. 17 b TKG, insbesondere zu solchen Diensten, die über
    den Rufnummernbereich 0900 erbracht werden, in deren Rahmen eine weitere Dienstleistung, anders
    als die Telekommunikationsdienstleistung gemäß Ziffer 3.5, von EPS oder einem Dritten erbracht wird.
    Premiumdienste sind insbesondere Chatdienste, Musikdienste, Unterhaltungsdienste, Unterhaltungsdienste
    für Erwachsene, Foren und Service-Hotlines. Insgesamt ist es dabei unerheblich, ob für die weitere
    Dienstleistung über das Verbindungsentgelt hinaus ein separates Entgelt anfällt oder nicht. Soweit für die
    weitere Dienstleistung ein über das Verbindungsentgelt hinausgehendes separates Entgelt anfällt und
    dafür keine separate Rechnung erstellt wird, wird sie dem diese Leistungen nutzenden Kunden gegenüber
    gemeinsam mit der Telekommunikationsdienstleistung gemäß Ziffer 3.5 und Ziffer 5 abgerechnet."



    Vielleicht lag ich heute zu lange in der Sonne - ICH jedenfalls kann da nichts von dem erkennen, was "altaso" behauptet.

  • Manche haben ja schon ausdrücklich Dank und Freude geäußert angesichts der Führerschaft in Sachen Widerspruch an höchste Stellen und aus allen Rohren. Am Ende jedoch könnte man glatt argwöhnen, wem diese Zentrierung und dieses Beharren am Ende am meisten nutzt. Ein von O2 eingeschleustes U-Boot hätte die Kräfte auch nicht besser zerstreuen können, wenn dadurch dann Klagen erst gar nicht eingereicht werden. Manche erwarten ja nun, daß O2 das wie in den letzten Monaten auch nach offizieller Einstellung des IP+ einfach so weiterlaufen lassen wird.


    P.S.: Im Beitrag drüber wird den Premiumdienstleistungen einfach so der Begriff Zusatzdienstleistung hinzugedichtet. Telefonie, Kurznachrichten und Daten (und damit natürlich auch IP+) sind allesamt TK-Dienstleistungen. Premiumdienste hingegen lassen sich Inhalte bezahlen. Ist ja nicht das erste Mal und hat wieder und immer noch nicht mit dem IP+-Szenario zu tun.

    Je suis Charlie

  • Zitat

    Original geschrieben von drueckerdruecker
    P.S.: Im Beitrag drüber wird den Premiumdienstleistungen einfach so der Begriff Zusatzdienstleistung hinzugedichtet. Telefonie, Kurznachrichten und Daten (und damit natürlich auch IP+) sind allesamt TK-Dienstleistungen. Premiumdienste hingegen lassen sich Inhalte bezahlen. Ist ja nicht das erste Mal und hat wieder und immer noch nicht mit dem IP+-Szenario zu tun.


    Aus den AGB BASE GO Anfang 2013


    "4. Zusatzdienstleistungen
    4.1 Für .. BASE Prepaid Comfort" Zusatzdienstleistungen oder Premiumdienste gemäß Ziffer 3.6, die EPS
    erbringt. gelten separate Geschäftsbedingungen, Leistungsbeschreibungen und Preislisten insbesondere
    mit ggf. abweichenden Vertragslaufzeiten und Kündigungsmöglichkeiten. Änderungen einer „BASE
    Prepaid Comfort" Zusatzdienstleistung zuungunsten des Kunden [z. 8. Leistungseinschränkungen oder
    Preiserhöhungen) berechtigen den Kunden nicht zur Sonderkündigung dieses „BASE Prepaid Comfort"
    Mobilfunkvertrags
    4.2 Werden Zusatzdienstleistungen durch Kooperationspartner erbracht. entsteht ein unmittelbares Vertragsverhältnis
    zwischen dem Kunden und dem Kooperationspartner. Die Kooperationspartner sind im Rahmen
    des Angebots und/oder in der jeweiligen Leistungsbeschreibung oder Preisliste kenntlich gemacht. Die
    Leistung von EPS beschränkt sich hierbei auf die Bereitstellung des technischen Zugangs zu den Endeinrichtungen
    des Kooperationspartners sowie die Diensteverwaltung und das Inkasso. Für Fehlleistungen
    der von dem Kooperationspartner eingesetzten Endgeräte sowie für die Erfüllung von dessen Pflichten
    haftet EPS nicht. Leistungseinschränkungen oder Preiserhöhungen der Kooperationspartner berechtigen
    den Kunden nicht zur Sonderkündigung dieses Mobilfunkvertrags. Entsprechend finden diese in Ziffer 4.2
    festgelegten Bedingungen auch Anwendung auf Premiumdienste gemäß Ziffer 3.6, soweit diese durch
    Dritte erbracht werden."

  • Optionen / Flats / IP+ sind Zusatzdienstleistungen.


    Nummer 4 (Absatz 4.1)

    Zitat

    Zusatzdienstleistungen


    Für „BASE GO“ Zusatzdienstleistungen oder Premiumdienste gemäß Ziffer 3.6, die EPS erbringt, gelten
    separate Geschäftsbedingungen, Leistungsbeschreibungen und Preislisten insbesondere mit ggf. abwei-
    chenden Vertragslaufzeiten und Kündigungsmöglichkeiten. Änderungen einer „BASE GO“ Zusatzdienst-
    leistung zuungunsten des Kunden (z.B. Leistungseinschränkungen oder Preiserhöhungen) berechtigen
    den Kunden nicht zur Sonderkündigung dieses „BASE GO“ Mobilfunkvertrags.


    Nummer 5 (Absatz 5.2)

    Zitat

    Für Zusatzdienstleistungen wie Optionen/Flats und Verlängerung des jeweiligen Inklusivpakets kann der Kunde auch das als separate Dienstleistung angebotene Komfortbuchungsverfahren mit Lastschriftabbuchung nutzen.

  • Das Deuten von irgendwelchen AGBs was Zusatzleistung sein mag und was nicht ist völlig belanglos. Wichtig ist was die Rechtsprechung dazu sagt und wie der Richter eine Zusatzleistung in einem Mobilfunkvertrag auslegt. Wenn schon 0180er Rufnummern als Grundleistung definiert wurden und Telefonica damit in die Wand fuhr sehe ich keine Chance wie sie darlegen könnten , dass eine von Anfang an angebotene Datenoption eine Zusatzleistung ist oder war.

  • Zitat

    Original geschrieben von HDTV
    Optionen / Flats / IP+ sind Zusatzdienstleistungen.


    Nummer 4 (Absatz 4.1)


    Nummer 5 (Absatz 5.2)



    Die AGB sind ALLGEMEIN.
    Die Leistungsbeschreibung ist speziell und hat VORRANG.
    In den Heftchen der Leistungsbeschreibung wird GENAU zwischen Paketen und Optionen UNTERSCHIEDEN.
    Das gelbe IP+ lese ich jetzt nicht nach, weil ich das nur quer als Scan habe.


    Die anderen Urlaubspaketheftchen habt Ihr alle, "HDTV" war selbst so freundlich, die Links öfter zu senden.



    Ich habe das alles schonmal geschrieben, da hier aber einige aus langer Weile schreiben, nicht "HDTV", geht es im Thread
    unter.


    Wen das also ernsthaft interessiert , was Paket oder Option in unserem jeweiligen Vertrag ist, der liest einfach sein Heftchen von oben. AGB sind ja geklärt. Kann man sich dabei sparen.


    EDIT: Bevor hier wieder einer damit kommt: "Ich habe Screenshots, wo das alles als Option angeführt wird!"


    Die hätten auch "Extravertrag IP+", "Hasenbeglücker IP+ 50GB" oder sonstwas schreiben können.
    Es zählt die Bedingung bei Vertragschluß. Diese befinden sich dazu in den Heftchen.


    Und an "mario" - genauso ist es. Das ist nämlich für O² eine Extrahürde.

  • Zitat

    Original geschrieben von HDTV
    Optionen / Flats / IP+ sind Zusatzdienstleistungen.


    Nummer 4 (Absatz 4.1)


    Nummer 5 (Absatz 5.2)


    Genau so ist es. Und da steht klar drin, dass SEPARATES ... gilt.


    Mein Gott Leute, ich bitte euch. Hier laufen einige so hart gegen eine Mauer da kann man nur den Kopf schütteln.
    Hinnehmen und fertig, alles andere ist Zeit UND Geld Verschwendung!

    Schreibe vom IPhone. Alle Rechtschreibfehler wurden nicht von mir verursacht ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von altaso
    Hinnehmen und fertig, alles andere ist Zeit UND Geld Verschwendung!


    DAS hätte O² gerne...
    ..."surfmobile" hat das auch mehrfach vorgeschlagen.
    Wundert mich auch nicht!



    Der vorangige Vertrag sind die LEISTUNGSBESTIMMUNGEN - stehen ganz oben in den Heftchen. Den Rest regeln AGB.


    BASE GO gab Zugang an Drittanbieter oder vielleicht selbst Klingeltonabos.


    Wenn also jemand in der Pornohotline anruft oder ein kostenpflichtiges Spiel lädt, DANN gelten die BASE GO AGB nicht sondern SEPARATE AGB der Extradienstleister.


    Ganz logisch - steht ja auch nicht in der Preisliste...
    ...völlig anderer Vertrag!
    Kostet extra und wird vom Guthaben abgezogen. BASE GO ist aber nur der Eintreiber zum wahren Anbieter und reicht das Geld weiter.


    Das sind die Selbstausschlußgründe aus 3.6 i.V.m 4 AGB BASE GO ab Anfang 2013.
    Zusatz- und Premiumdienste eben.



    Wo stehen die angeblichen andersgeltenden AGB für Pakete oder Optionen?


    Wenn sie dafür gelten wollten, hätten sie dabei stehen müssen.


    Sonst gelten sie nicht.

  • Zitat

    Original geschrieben von habehandy
    Wenn alles so klar ist sollte man Fakten schaffen und eine Klage einreichen.


    ohne Eier? Er sammelt doch nur hier aus eigener Unfähigkeit, dieses Geschreibsel nimmt doch keiner ernst, selbst beim KA belächeln sie "diesen Herrn" schon

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