BASE GO Internetpaket plus Widerspruch zur Einstellung des IP+

  • Es könnte übrigens auch einen Auszahlungsanspruch von Guthaben geben, wenn der Vertrag nicht gekündigt wird.


    Ich habe jetzt nur mal die AGB ab 3/2015 überflogen.


    Bedeutet: Rechtsanspruch auf Vertragserfüllung bliebe BESTEHEN - Kohle kommt aber vorerst wieder zu Papi.




    "7. Ende des Vertrages


    7.1 Der Prepaid.Mobilfunkvertrag endet nach Kündigung (Ziffer 2) oder spätestens mit endgültiger
    Deaktivierung gemäß Ziffer 6.3.


    7.2 Ein zur Beendigung des Vertrages gegebenenfalls noch bestehendes Prepaid-Guthaben wird
    vorbehaltlich der Regelungen in Ziffer 7.3 auf Verlangen des Kunden von EPS ausgezahlt. Die Vertragsbeendigung hat keinen Einfluss auf den Auszahlungsanspruch des Kunden.


    7.3 Der Kunde hat die BASE Prepaid-Card bei Beendigung des Vertragsverhältnisses an EPS zurückzugeben. Er ist insofern vorleistungspflichtig im Verhältnis zu seinen etwaigen Ansprüchen gegen EPS infolge der Beendigung des Vertrages"



    Ansonsten wird das Thema nämlich überhaupt nicht angesprochen!
    Im Umkehrschluß könnte man dieses Auszahlungsrecht auch ohne Vertragskündigung analog zu Gutscheinen haben.


    Danach bestünde unter gewissen Umständen der Auszahlungsanspruch jederzeit. Ohne Kündigung.
    Das könnte man mal durchdenken.

  • Zitat

    Original geschrieben von Franky57
    Bedeutet: Rechtsanspruch auf Vertragserfüllung bliebe BESTEHEN - Kohle kommt aber vorerst wieder zu Papi.


    nein.
    Begründung sinnlos.


    Denk daran alle drei Monate eine kostenpflichtige Aktion durchzuführen, ansonsten kann TEF wegen Nichtnutzung kündigen. Hat irgendwer in der Gratisphase kostenpflichtige Aktionen (z.B. SMS) durchgeführt?

  • Zitat

    Original geschrieben von habehandy
    Denk daran alle drei Monate eine kostenpflichtige Aktion durchzuführen, ansonsten kann TEF wegen Nichtnutzung kündigen. Hat irgendwer in der Gratisphase kostenpflichtige Aktionen (z.B. SMS) durchgeführt?


    Entweder wurde die kostenpflichtige Hotline angerufen.
    Und wenn nicht, dann reicht jedem kleinen Amtsrichter zu wissen, daß O² die kostenpflichtigen Möglichkeiten ab 21.Oktober 2016 massiv eingeschränkt hat.


    Dem Kunden kann nicht zugemutet werden, ein von O² zu verantwortendes EINGESCHRÄNKT KOSTENPFLICHTIGES Angebot nutzen zu müssen, damit der Vertrag Bestand hat.


    DARAUF kann sich O² (Nichtnutzung) sehr sicher nicht berufen.


    In der Kantine des Justizzentrums müßten Taschentücher ausgegeben werden, wenn das anders wäre.


    Wegen der Lachtränen.

  • Zitat

    Original geschrieben von Franky57
    In der Kantine des Justizzentrums müßten Taschentücher ausgegeben werden, wenn das anders wäre.


    Wegen der Lachtränen.


    Nö, die brauchen wir so langsam hier.
    Wieder einmal ein aggressiv formulierter Franky54-Beitrag? Und nun? Willst du UNS hier damit etwas beweisen? Lass es, UNS musst du hier gar nichts beweisen. Du musst einfach nur O2 auf Vertragserfüllung verklagen und deine Argumente dort vortragen.


    Mach es endlich und gib uns Rückmeldung wie es ausgegangen ist. Die aggressiven Beiträge hier bringen dir das IP+ kein bisschen zurück.


    Und genau deswegen muss man bald hier vor Lachen heulen. Da ist ja jemand seiner Sache soooooo sicher. Soooo sicher, dass er noch immer keine Eier hat endlich mal eine Klage einzureichen. Von nix kommt nix - das lernt schon klein Hänschen. Und aggressive O2-Hate-Beiträge hier zu schreiben - das ist nix.


    Das war jetzt mein Wort zum Sonntag. :D Schöne Pfingsten euch allen! :)

  • Suche nun folgende Infos:


    Wie erhebe ich Klage?
    Was kostet mich die Klage?
    Auf was Klage ich?
    Vor welchem Amtsgericht muss ich klagen?

    Vor dem Fragen - bei https://www.prepaid-wiki.de nachschlagen!


    Sofern mein Posteingang voll ist, bitte mein Kontaktformular nutzen.
    Nutzer von: Nokia 8 Sirocco | ginlo + Threema| GMX ProMail| DKB + Sparkasse + ICS + AmEx| Fax: simple-fax.de |Internet: SIMon mobile 27 GB für 12,49 Euro/Monat | Mobilfunk: Kaufland mobil Smart XS (1+5 GB LTE im D1-Netz + SMS&Sprach-Flat für 4,99 €/28d)

  • Öhm,ihr habt schon mitgekriegt das Franky57 uns verlassen hat und höchstens dem Pastor sein Leid klagt? :D


    Und Moin
    -bas-

    Im Norden zuhause:
    54° 47' 24.10"N, 9° 25' 45.70"E
    -------------------------------
    Vodafone Callya Smartphone Special/Fonic/T-xtra/

  • Zitat

    Original geschrieben von flensi
    Öhm,ihr habt schon mitgekriegt das Franky57 uns verlassen hat und höchstens dem Pastor sein Leid klagt? :D


    Und Moin
    -bas-


    er wurde auf Wunsch des Users "surfmobile" gegangen, aber surfmobile soll sich nicht sicher sein, auch ihm könnte dies demnächst bevor stehen

  • Zur Ablenkung von eigener Untätigkeit eröffne man flugs Nebenkriegsschauplätze wie Bedürftigkeitsanspruch oder Auszahlungsverdrehung. Dabei weiß doch jeder von uns Juristen auf Anhieb, daß die zitierte Passage eindeutig nicht die verkündete Schlussfolgerung zulässt.

    Zitat

    Im Umkehrschluß könnte man dieses Auszahlungsrecht auch ohne Vertragskündigung analog zu Gutscheinen haben. Danach bestünde unter gewissen Umständen der Auszahlungsanspruch jederzeit. Ohne Kündigung. Das könnte man mal durchdenken.

    Weiteres Durchdenken lohnt nicht.


    1.) Nach Vertragsende wird das Guthaben ausgezahlt.
    2.) Der Anspruch auf's unverbrauchte Guthaben bleibt bestehen, obwohl kein Vertrag mehr existiert.


    Die vom Hintergrundhelferanführer vertretene Interpretation ist unzulässig und falsch. Daß das Eine keinen Einfluss auf das Andere hat, lässt natürlich keinerlei Schlussfolgerung zu, daß das Andere auch keinen Einfluss auf das Eine habe. Einfluss ist naheliegenderweise unidirektional, und eben nicht bidirektional.


    ... Aber immer wieder ein Anlass zur Erheiterung. Das muss man ihm lassen. Nur sollte man sich nicht davon einnehmen lassen. (-:=

    Je suis Charlie

  • Zitat

    Original geschrieben von HolgerBln
    er wurde auf Wunsch des Users "surfmobile" gegangen, aber surfmobile soll sich nicht sicher sein, auch ihm könnte dies demnächst bevor stehen

    Du deutest Insiderwissen an, denn so geäußert hat sich ja niemand. Tatsächlich aber wird wohl kein einzelner Nutzer alleinverantwortlich bei der Rennleitung für den Ausschluss eines Anderen sorgen können. Und zumindest ich habe beim angesprochenen, vermeintlichen Kandidaten keinerlei Aggressivität, Pöbelei, Beleidigung, Selbstherrlichkeit oder Größenwahn registriert.


    Das Schlimme ist ja, daß die ganzen Hintergrundhelfer und Hilfebedürftigen nun nicht mehr miteinander verbunden sind durch den Messingschildkenner und Klägeranwaltsrichtervollstrecker. <-;<

    Je suis Charlie

  • Zitat

    Original geschrieben von HolgerBln
    er wurde auf Wunsch des Users "surfmobile" gegangen, aber surfmobile soll sich nicht sicher sein, auch ihm könnte dies demnächst bevor stehen


    ?? Gibt es dafür Beweise?!
    Ich war davon genauso überrascht, wie jeder andere hier auch. Ich hatte mich schon auf längerfristiges Franky54-Störfeuer eingerichtet.


    Das ist sehr infam mir das einfach so zu unterstellen.


    Sollte ich mal gesperrt werden, schiebe ich prophylaktisch schon jetzt die Schuld daran dir in die Schuhe!


    Ich freue mich jetzt einfach, dass ich mit Free Mobile so einen guten DSL-Ersatz in Kehl gefunden habe. Ich bin völlig begeistert wie gut es funktioniert und weine dem IP+ keine Träne nach.

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