Tarifwechsel Telekom über BSP-Portal

  • Hallo. Vor einiger Zeit habe ich über meinen Business BSP-Portal einen Tarifwechsel durchgeführt. Ich nutzte den Tarif
    MagentaMobil L Plus Business mit Top-Handy Premium und wechselte in den Tarif MagentaMobil L Plus Business Happy. Eigentlich rechnete ich gar nicht damit, dass der Wechsel klappt, da nach allen Telekomregeln einen Wechsel innerhalb der Mindestvertragslaufzei in einen günstigeren Tarif nicht möglich ist und ausserdem habe ich gar keinen Festnetzanschluss bei der Telekom und somit nicht MgentaEins berechtigt. Trotzdem hat der Wechsel überraschungsweise funktioniert. In 2 Tagen kam die Auftragsbestätigung per Post. Die Laufzeit hat sich nicht geändert. Die Leistungen sind alle wie vor dem Tarifwechsel. Nur muss ich jetzt 5€ weniger zahlen ;)


    Und jezt behauptet die Telekom, dass ich den Tarif gar nicht haben darf und der Tarifwechsel so wie es abgelaufen ist gar nicht stattfinden dürfte.


    Meine Frage: Kann der Tarifwechsel mit einer Auftragsbestätigung einfach so von der Telekom rückgängig gemacht werden? IMHO -Vertrag ist Vertrag! Wenn die Telekom den fehlerhaften Vertrag mit mir abgeschlossen hat, kann er nur mit meiner Einwilligung geändert werden. Wie sieht ihr das?

    MagentaZuhause XL mit Magenta TV
    MagentaMobil L Plus Happy mit EU-Flat Plus

  • Du weißt ja selbst, dass der Tarif für Dich gar nicht möglich ist. Was genau möchtest Du von der Telekom?

  • Hallo ilona1988,


    wie du ja festgestellt hast, erfüllst du nicht die nötigen Voraussetzungen für diesen Tarif. Der Tarifwechsel hätte sowieso nicht stattfinden dürfen, da man nicht über einen Tarifwechsel in den Happy-Tarif wechseln kann, sondern nur über eine Vertragsverlängerung. Der Fehler geschah eindeutig auf unserer Seite, soviel steht fest.


    Dennoch ist es rechtens, dass man diesen Tarifwechsel rückgängig macht.


    Viele Grüße
    Daniel H. von Telekom hilft

  • Zitat

    Original geschrieben von gaspode
    Du weißt ja selbst, dass der Tarif für Dich gar nicht möglich ist. Was genau möchtest Du von der Telekom?


    Jetzt weiß ich es. Aber zum Zeitpunkt des Tarifwechsels wusste ich es nicht. Ich möchte, dass der Vertrag erfüllt wird. Sonst nichts. Wenn ich den Kündigungstermin verpasse, heißt es doch - Vertrag ist Vertrag - selber schuld. Auch hier heißt es - Vertrag ist Vertrag - die Telekom ist selber schuld! Deswegen lasse ich auf keinen Fall, den Tarifwechsel rückgängig machen. Nix mit rechtens liebe Telekom ;)

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  • Zitat

    Original geschrieben von ilona1988
    Jetzt weiß ich es. Aber zum Zeitpunkt des Tarifwechsels wusste ich es nicht. Ich möchte, dass der Vertrag erfüllt wird. Sonst nichts. Wenn ich den Kündigungstermin verpasse, heißt es doch - Vertrag ist Vertrag - selber schuld. Auch hier heißt es - Vertrag ist Vertrag - die Telekom ist selber schuld! Deswegen lasse ich auf keinen Fall, den Tarifwechsel rückgängig machen. Nix mit rechtens liebe Telekom ;)


    Hmm, ein Vertrag mit Konditionen die Dir nicht zustehen?


    Viel Spaß beim Durchsetzen Deines "Rechts" auf ein Schnäppchen das Du gerne hättest.

  • Wenn sie mir nicht zustehen, dürften diese mir auch nicht bestätigt werden. Sobald bestätigt, dann stehen diese Konditionen mir schon zu!


    Zur Frage, wann die Bindung an ein Vertragsangebot oder an eine Vertragsannahme beginnt, gibt § 130 Abs. 1 BGB Auskunft: Die Bindung wird zu dem Zeitpunkt wirksam, wenn das Angebot oder die Annahmeerklärung dem Empfänger zugeht (per Post, Fax oder eMail). Interessant ist dabei die Möglichkeit zum Widerruf im Abs._1_Satz_2, wo es sinngemäß heißt:
    Das Vertragsangebot bzw. die -annahme wird nicht wirksam, wenn dem Empfänger vorher oder gleichzeitig ein Widerruf zugeht.


    Es wurde nicht nur eine Auftragsbestätigung an mich versandt. Auch die erste Rechnung ist schon da.

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  • Zitat

    Original geschrieben von ilona1988
    Wenn sie mir nicht zustehen, dürften diese mir auch nicht bestätigt werden. Sobald bestätigt, dann stehen diese Konditionen mir schon zu!


    Das ist die Frage. Meine Vermutung ist, so einfach ist es im konkreten Fall dann doch nicht. Irrtümer sind nämlich nicht automatisch abgedeckt durch eine Auftragsbestätigung. Du kannst uns ja auf dem laufenden halten. Sprich doch mal mit der Business Hotline, vielleicht findet sich ja am Telefon eine Lösung.

  • Habe schon telefonisch den Fall besprochen. Der Mitarbeiter hat sofort den Fehler gesehen, aber wusste gar nichts was er weiter machen soll. Jetzt habe ich die Telekom angeschrieben mit der Bitte um Klärung und Bestätigung. Ich warte auf Rückmeldung.


    Mir geht es nicht um "Schnäppchen"! Wir sind hier im TT. Bis jetzt kannte ich solche Fehler nur von o2. Mich interessiert wie sich die Telekom verhalten wird. Immerhin kostete mein Tarif vor dem Wechsle 110,00 Euro und jetzt 105,00 Euro. Es ist also nach wie vor kein Schnäppchen ;)


    Natürlich berichte ich hier weiter...

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  • Zitat

    Original geschrieben von ilona1988
    Immerhin kostete mein Tarif vor dem Wechsle 110,00 Euro und jetzt 105,00 Euro. Es ist also nach wie vor kein Schnäppchen ;)


    Natürlich berichte ich hier weiter...


    Das stimmt, Schnäppchen ist hier nicht der passende Ausdruck :D

  • Die Telekom macht es sich ein bisschen einfach wenn sie meint es sei "rechtens, diesen Tarifwechsel rückgängig zu machen".


    Meine persönliche Meinung hierzu, ohne Gewähr: Ein Vertrag kommt durch Angebot und Annahme zustande. Die Annahme durch die Telekom ist erfolgt. Es spielt rechtlich überhaupt keine Rolle, ob ein Tarifwechsel irgendwelche von der Telekom festgelegten Voraussetzungen erfüllt oder nicht. Es hat sie niemand gezwungen das Vertragsangebot (Tarifwechsel) anzunehmen. Eine nachträgliche Anfechtung des Vertrags ist nur unter den engen Voraussetzungen der §§ 119 ff. BGB möglich, im vorliegenden Fall kommt höchstens die Anfechtung wegen Irrtums in Frage. Dabei kann man dahingestellt lassen, ob die Voraussetzungen des § 119 BGB erfüllt sind (ich tendiere zu nein, es handelt sich m.M.n. um einen verdeckten Kalkulationsirrtum, der für den Kunden nicht zu erkennen war, damit kein Anfechtungsgrund). Vor allem aber müsste die Telekom für eine erfolgreiche Anfechtung diese unverzüglich nach der Kenntnisnahme aussprechen. Hier ist aber bereits einige Zeit vergangen und es wurde bereits eine Rechnung verschickt, von unverzüglich kann hier keine Rede sein. Gerichte haben bereits zwei Wochen als zu langen Zeitraum für eine Anfechtung angesehen, hier ist die Zeitspanne ja offenbar noch länger.

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