Vermieter lässt Wohnung eines verstorben mit Zweitschlüssel besichtigen!?

  • Ich würde an deiner Stelle bis zum Ende des Mietverhältnisses einen billigen Ersatzzylinder aus dem Baumarkt einbauen.
    Wenn du die Tür geöffnet hast musst du lediglich eine lange Schraube entfernen. Länge des Zylinders und Abstand der Bohrung zur Innenseite abmessen.


    Am Tage des Auszugs den originalen Zylinder für die Hausschließanlage wieder einbauen und gut is. Besichtigungen nur nach Absprache in deinem Beisein.

  • Hallo!


    Strafantrag stellen wegen Hausfriedensbruch. Wenn etwas fehlt oder bschädigt wurde den Vermieter auf Schadenersatz verklagen.


    Gruß, René

    Wenn die Kuh schon im Brunnen liegt, ist es unsinnig noch einen Deckel draufzumachen.


    Öffne Dein Herz und Du wirst die Welt sehen,

    öffne Deinen Geist und Du wirst sie verstehen.

  • Re: Vermieter lässt Wohnung eines verstorben mit Zweitschlüssel besichtigen!?


    Zitat

    Original geschrieben von DarkManX Wie würdet ihr euch verhalten? Anwalt? Anzeige?
    Ich bin momentan noch zu emotional um das ganze sachlich zu betrachten....


    Sachlich betrachtet ist Dir kein Schaden entstanden. So gesehen hat es wenig Sinn, den Anwalt in die Spur zuschicken.


    Aber eventuell könntest Du einen Vorteil aus der Aktion ziehen.
    Z.B.: Evtl. ist das Mietverhältnis nach der Aktion nicht mehr zumutbar, und Du kannst fristlos zum Dir passenden Termin raus ;)?


    Jeden Ärger vermeidest Du aber mit dem 10€-Schließzylinder aus dem Baumarkt.

  • Vielleicht ist der Schlüssel auch irgendwo im Haus bei einem Mitmieter (Bekannter des Verstorbenen) gebunkert der diesen ohne böse Absichten herausgegeben hat und die Wohnungsbaugesellschaft trifft gar keine Schuld ?


    Ältere Leute sind teilweise erschreckend effektiv wenn jemand verstorben ist und es darum geht das die Wohnung schnell neu besetzt wird, vielleicht noch durch einen Bekannten.

  • Zitat

    Original geschrieben von horstihorsthorst
    Zu einem Hausfriedensbruch kam es ja Dank der aufmerksamen Nachbarin nicht.

    Weiß man das? War es der einzige "Besuch"? Garantiert?


    Strafanzeige bzw. Strafantrag wegen Verdacht des Hausfriedensbruchs und jedweder sonst in Frage kommender Delikte halte ich auch für angemessen. Was dabei rum kommt, werden die Ermittlungen schon zeigen. Üblicherweise nichts. Aber die Sache ist aktenkundig und vielleicht ja siehe Goyale. ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von horstihorsthorst
    Der Versuch ist nicht strafbar. Zu einem Hausfriedensbruch kam es ja Dank der aufmerksamen Nachbarin nicht.


    Das ist zwar zutreffend, dennoch eine insofern interessante aussage, als ja selbst bei "erfolg" nicht die vermutlich in gutem glauben handelnden besichtiger die hausfriedensbrecher gewesen wären, sondern eigentlich die HV ... Mittelbarer bzw. mittels dritten begangener hausfriedensbruch sozusagen. DAS würde mich interessieren, wie sowas ein jurist sähe.

  • Was hat denn das Wohnungsinserat mit der Beerdigung zu tun? Die Genossenschaft will/musss die Wohnung möglichst nahtlos weitervermieten, das ist nachvollziehbar. Also sollte man die Wohnung möglichst bald ausräumen. Oder eben noch ein paar Monate länger mieten, wenn man sicj noch nicht in der Lage fühlt.


    Eine Besichtigung der Wohnung im Beisein der Hausverwaltung sollte doch kein Problem darstellen, auch wenn kein Angehöriger des Verstorbenen dabei ist.


    Nicht nachvollziehbar ist dagegen, dass "irgendein" potentieller Nachmieter einen Schlüssel zur Besichtigung bekommt. Da würde ich bi der Hausverwaltung meinen Unmut deutlich machen. Ob man immer gleich irgendwelche "Strafanzeigen" stellen soll/muss sei mal dahingestellt. Das rächt sich wahrscheinlich später nochmals, denn wie man in den Wald hineinruft...

  • Die Hausverwaltung darf nicht einfach die Wohnung zur Besichtigung freigeben ohne Erlaubnis des Mieters oder in diesem Fall der Erben, da immer noch, soweit ich das raus gelesen habe, ein gültiger Mietvertrag besteht. Auch darf die Hausverwaltung nicht einfach einen Schlüssel behalten, außer es wurde von beiden Seiten ausgemacht.

    Ich habe zwar keine Lösung, aber ich bewundere das Problem.

  • Zitat

    Original geschrieben von Anbei
    Die Hausverwaltung darf nicht einfach die Wohnung zur Besichtigung freigeben ohne Erlaubnis des Mieters oder in diesem Fall der Erben, da immer noch, soweit ich das raus gelesen habe, ein gültiger Mietvertrag besteht. .


    Genau, und der Mietvertrag endet nicht automatisch mit dem Tode sondern muss ordentlich gekündigt werden, was ja wohl geschehen ist.
    Solange ist der rechtmässige Erbe für die Wohnung verantwortlich.



    Und immer direkt mit Anzeige, Anwalt usw. draufhauen - sorry aber habt ihr eine Knall. Das geht auch ein paar Nummern kleiner.


    Wenn ich da der Vermieter währe und mir der Eigentümer noch mit Anwalt/Anzeige kommt, kann sich der Mieter drauf verlassen, das bei der Übergabe jeders kleinste Teil bemängelt wird - die Aktion würde für ihn zum Bummerang.


    Ich würde den Vermieter freundlichs drauf hinweisen, das eine Wohnungsbesichtigung möglich ist ( muss ich als Vermieter ) aber eben nur mit mir zusammen und nach Terminabsprache und das die es zu unterlassen haben, den Schlüssel rauszugeben.


    Ich hatte mit dem Vermieter meiner Mutter eine ganz entspannte Wohnungsübergabe, alles easy gelaufen und Besichtigungen mit seinem Architekten und Interessenten haben wir auch problemlos hinbekommen.

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