Steuern auf Gewinnspiel-Preise?

  • Ich habe an einen Gewinnspiel des hiesigen Verkehrsunternehmens teilgenommen und tatsächlich gewonnen: Zwei Karten für den Zoo.


    So weit so schön. Verwundert hat mich aber ein Satz auf dem Brief "Die einkommenssteuerrechtliche Versteuerung wird durch die ... AG im Sinne des § 37b EStG vorgenommen. Eine Angabe über die Zuwendung in Ihrem Steuerbescheid kann daher entfallen." Bitte? Ich wäre nie auf die Idee gekommen, daß so ein Gewinnspielpreis der Einkommenssteuer unterliegt. Haben die das mit Zuwendungen an ihre Mitarbeiter verwechselt?

  • Ja, so wird das wohl sein. Gewinne und so auch große Lottogewinne gelten nicht als Einkommen und unterliegen auch nicht anderen Steuerpflichten. Für das damit in der Folge erzielte Einkommen gilt das natürlich nicht. Falls du nun also den Zoobesuch gewinnverbringend verwerten können solltest, kannst du dich nicht darauf berufen, daß das zum steuerfreien Eintrittskartengewinn dazugehört. Gute Unterhaltung!

    Je suis Charlie

  • Wurde vermutlich als "Geschenk" (= Werbegeschenk) behandelt. Auf Werbegeschenke muss der Empfänger Einkommensteuer zahlen. Bei Werbegeschenken darf (!) das schenkende Unternehmen die Einkommensteuer für den Beschenkten pauschal selbst abführen, damit muss es der Beschenkte nicht mehr in seiner Steuererklärung angeben.


    Das ist übrigens kein Kabarett, sondern deutsche Steuergesetzgebung: Werbegeschenke muss (im Normalfall) der Beschenkte versteuern! Und damit das auch möglich ist, muss das schenkende Unternehmen Name und Adresse des Beschenkten zu jedem einzelnen Werbegeschenk aufzeichnen. :flop:


    Gruß
    Lisa

  • Ich lach mich langsam nur noch kaputt. Auf was wird eigentlich noch alles Steuern erhoben? Bekommt man bald ein Messgerät um den Hals, dass die Anzahl der Atemzüge misst, weil man "deutsche" Luft atmet? Für jeden Atemzug wird dann ein "Groschen" berechnet? :flop:

    Neulich im Baumarkt: "Guten Tag, ich brauche eine Laubsäge." "In der Gartenabteilung..."

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