Duschverbot als Mieter - was kann ich tun?

  • Eine Wohnung ohne Dusche hätte für mich 0 Wohnwert, falls ich nicht in Laufweite woanders duschen könnte.


    Frist zur Behebung setzen, danach ggf. fristlos kündigen.


    Oder Miete kürzen und versuchen, für eine Weile behelfsmäßig zu duschen (Schlauch an Wasserhahn, Duschwasser kreativ auffangen und ableiten/wegschütten).
    UPDATE: Was ist an der Dusche defekt? Der Abfluß=Mist. Der Wasserzufluss=behelfsmäßig Wasser vom Waschbecken oder evtl. Wama-Anschluss mit Schlauch nutzen.


    Alternativ Mieterbund-Mitglied werden. Dort Rechtsberatung einholen.

  • Hallo,


    danke euch für eure Antworten. Es liegt irgendwie am Abfluss. Der Handwerker hat dort zwar die Dichtung ausgewechselt, es ist seitdem wohl auch weniger geworden, was bei der Wohnung unter mir ankommt.


    In Laufnähe Duschen geht nicht, Stadtbad finde ich auch keine wirkliche Lösung.


    Daher werde ich wohl behelfsmäßig duschen. Zweitarmatur, Duschschlauch mit Duschkopf anbringen; Ablaufstöpsel in das Duschbecken reinstecken; großes Handtuch in der Dusche legen, eine weitere, zu besorgende Wanne in die Duschwanne stellen, die das meiste Wasser auffängt. Vielleicht lieber eine stabile große Folie in die Duschwanne legen und dann nach dem Duschen an den Ecken vorsichtig anfassen und das Wasser von der Folie bzw. Schüssel/Behelfswanne/Handtuch in der Toilette entsorgen.


    Ein schönes Wochenende!
    Jürgen

  • In M gibt es eine firma, die damit wirbt, ihren kunden während einer badsanierung ein mobiles ersatzbad (ist wohl ein entsprechend umgebauter lastenkofferanhänger) zur verfügung zu stellen. Vielleicht wär' das ja 'was für Dich, um es Dir vor's haus zu stellen. Und die mietkosten dafür würden Deine/n HV/vermieter vielleicht zu etwas mehr eile antreiben ...


    Und wie von Goyale schon angesprochen: falls Du noch nicht mitglied im mieterverein bist, dann wird's jetzt zeit ...

  • Zitat

    Original geschrieben von Vieltaenzer
    In Laufnähe Duschen geht nicht, Stadtbad finde ich auch keine wirkliche Lösung.

    Sehe ich auch so - weil man will ja normalerweise schon morgens duschen


    Zitat

    Original geschrieben von Vieltaenzer
    Daher werde ich wohl behelfsmäßig duschen. Zweitarmatur, Duschschlauch mit Duschkopf anbringen; Ablaufstöpsel in das Duschbecken reinstecken; großes Handtuch in der Dusche legen, eine weitere, zu besorgende Wanne in die Duschwanne stellen, die das meiste Wasser auffängt. Vielleicht lieber eine stabile große Folie in die Duschwanne legen und dann nach dem Duschen an den Ecken vorsichtig anfassen und das Wasser von der Folie bzw. Schüssel/Behelfswanne/Handtuch in der Toilette entsorgen.

    Das finde ich auch am pragmatischten


    Am praktischten waere wohl ein nicht aufgeblasenes Kinderplanschbecken mit dem man die Duschwanne auslegen koennte. Das waere relativ halbwegs rutschfest und stabil. Das meiste Wasser mit einem Eimer in die Toilette befoerdern sollte klappen.


    Und den ganzen Aufwand mit der Zweitamatur koenntest du eigentlich sparen, wenn du der Hausverwaltung diese Loesung erklaerst. Denn dann koennten sie dir einfach das Wasser in der Dusche wieder aufdrehen, weil bis dahin funktioniert es ja.

  • Zitat

    Original geschrieben von Anja Terchova Und den ganzen Aufwand mit der Zweitamatur koenntest du eigentlich sparen, wenn du der Hausverwaltung diese Loesung erklaerst. Denn dann koennten sie dir einfach das Wasser in der Dusche wieder aufdrehen, weil bis dahin funktioniert es ja.


    Evtl. bringt es dem Fragesteller mehr, einfach die Miete um 30% zu kürzen, und die Einschränkungen in Kauf zu nehmen.

  • Miete kürzen kann er trotzdem, auch wenn er sich eine Zwischenlösung baut.


    Ich würde dem Vermieter bzw. der Hausverwaltung eine Frist zur Behebung setzen. Es ist letztendlich nicht dein Problem woher das Geld für die Instandsetzung kommt, die Hausverwaltung muss dies ggf. ohne Bestätigung der Versicherung durchführen lassen und dann später mit der Versicherung abrechnen.
    Was passiert eigentlich wenn die Versicherung keine Freigabe erteilt? Soll die Instandsetzung dann niemals durchgeführt werden, oder darfst du dann mithilfe eines Anwalts die Hausverwaltung verklagen?

  • Zitat

    Original geschrieben von Servior Miete kürzen kann er trotzdem, auch wenn er sich eine Zwischenlösung baut.


    Das ist logisch. Wenn jedoch die Hausverwaltung das Wasser in der Dusche wieder anstellt, wird die mögliche Mietminderung evtl. geringer. Das meinte ich.

  • Zitat

    Original geschrieben von Vieltaenzer


    Daher werde ich wohl behelfsmäßig duschen. Zweitarmatur, Duschschlauch mit Duschkopf anbringen; Ablaufstöpsel in das Duschbecken reinstecken; großes Handtuch in der Dusche legen, eine weitere, zu besorgende Wanne in die Duschwanne stellen, die das meiste Wasser auffängt. Vielleicht lieber eine stabile große Folie in die Duschwanne legen und dann nach dem Duschen an den Ecken vorsichtig anfassen und das Wasser von der Folie bzw. Schüssel/Behelfswanne/Handtuch in der Toilette entsorgen.


    Lösungsvorschläge hast du ja genug,der Vermieter ist auch nicht aus der Pflicht raus.


    Aber:
    Lasse dir sowas jetzt von der Hausverwaltung/Vermieter gefallen und es durchgehen,dann wirst du beim nächsten Problem (mit der Wohnung) wieder deinen Spaß haben. ;)

  • Hallo,


    danke euch für eure Antworten. 60,-- Mietminderung je Monat bei der günstigen Wohnung bringt mir wenig und dem Vermieter/Hausverwaltung lässt dies ziemlich/ganz kalt. Da der Schaden schon seit Mitte September aufgetreten ist und die Hausverwaltung sowieso nicht die schnellste ist und bisher alle Fristen untätig verstreichen lies, würde ich Anfang nächster Woche auf jeden Fall eine Frist setzen, z.B. bis zum Monatsende. Dann hat die Hausverwaltung insgesamt über 10 Wochen Zeit gehabt, den Schaden zu beseitigen.
    Was kann ich aber nach der Frist androhen? Daher ist das einzige, was mir einfällt, dass ich im Dezember wieder normal duschen würde. Finde ich aber nicht optimal. Habt ihr noch andere Ideen, was man androhen könnte?


    Viele Grüße
    Jürgen

  • Zitat

    Original geschrieben von Vieltaenzer
    ...Was kann ich aber nach der Frist androhen? Daher ist das einzige, was mir einfällt, dass ich im Dezember wieder normal duschen würde...


    Das lass mal lieber bleiben. Nicht, daß Dir die wohnung noch wegen androhung/ankündigung der mutwilligen beschädigung fristlos gekündigt wird.


    Da man diesbezüglich bisher nichts von Dir liest: kann es sein, daß Du zu geizig für mieterverein/rechtsberatung bist ?

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