Können Doppeljobber teilweise arbeitsunfähig sein?

  • Ich frag mich eigentlich ob Doppeljobber eigentlich in einem Job arbeitsunfähig sein und im anderen nicht oder geht das nicht.


    Nehmen wir mal als Beispiel Herrn Mustermann, der mit seiner Lohnsteuerkarte als Dachdecker arbeitet und nebenbei mit einer zweiten Lohnsteuerkarte legal ein paar Stunden z.B. als Kartenverkäufer in einem Kino.


    Angenommen er bricht sich in der Freizeit einen Fuss. Dann muss ihn der Arzt doch arbeitsunfähig schreiben, weil er mit Gipsbein ja schlecht auf dem Dach umherklettern kann.


    Aber darf er dann als Kartenverkäufer weiterarbeiten, oder muss er dann trotzdem daheimbleiben, auch wenn er dort arbeiten könnte.

  • Kann ich mir beim bestenWillen nicht vorstellen.AU gilt für beides.
    Wie willst Du beweisen,das die AU nicht getürkt ist um im Nebenjob Zeit zu haben.Je nach AU Ursache ein schwieriges Unterfangen.



    MFG CHris

    Life is too short to be small.

  • Denke das gilt dann für alle Jobs. Problematisch wäre dann zum Beispiel, wenn er sich auf dem Weg zur Toilette ( im Kino ) stürzt und sich sein anderes Bein auch noch bricht. Da er ja schon arbeitsunfähig geschrieben ist hätte er auch nicht dort arbeiten dürfen und in dem Fall ist er nicht unfallversichert über seinen Arbeitgeber und das kann z. B. bei Folgeschäden sehr böse für den Arbeitnehmer ausgehen. Rentenzahlung wegen Berufsunfähigkeit oder Schmerzensgeldansprüche sind dann für die Katz.

    "Hab keine Angst vor Perfektion, du erreichst sie nie!" Zitat von Salvadore Dali

  • Normalerweise würde ich auch sagen, dass eine AU-Bescheinigung für beide Jobs gilt. Wie ich aber heute erfahren habe, besteht die Möglichkeit nur für die Ausübung einer bestimmten Tätigkeit AU geschrieben zu werden.


    Wir hatten heute in einem Qualitätssicherungsgespräch in der Firma folgendes Thema: "Einrichtung von sogenannten Schonjobs"
    Beispiel: Ein Sicherheitsmitarbeiter, der an einem Objekt Kontrollgänge durchführt, bricht sich ein Bein. Nun bekommt er von seinem Arzt natürlich ein AU-Bescheinigung, da er seine Tätigkeit am Objekt nicht mehr ausführen kann. Der Arbeitgeber kann den Mitarbeiter dann jedoch zum Betriebsarzt schicken. Dieser prüft die Einsatzfähigkeit des Mitarbeiters in einem anderen Bereich (z. Bsp. Empfangsdienst) und kann den Mitarbeiter daraufhin für die Tätigkeit als Empfangsmitarbeiter "gesundschreiben", da der Empfangsdienst auch mit gebrochenem Bein durchgeführt werden kann. Auf diese Weise verschwindet der Mitarbeiter aus der Krankheitskartei und der Lohnfortzahlungsprozentsatz sinkt.


    Inwieweit dies jedoch auf die Tätigkeit bei 2 verschiedenen Arbeitgebern angewendet werden kann weiß ich leider nicht. Theoretisch wäre es jedoch möglich nur in einem Beruf AU zu sein.


    Greetz


    Laika

  • Zitat

    Original geschrieben von kinslayer
    @Laika...........Klasse Idee,aber unserer Betriebsrat würde Amok laufen.


    MFG CHris


    Unser Betriebsrat überlegt ernsthaft, ob es nicht eingeführt werden soll...


    Angeblich werden diese "Schonjobs" bereits bei Bayer gebraucht.... Denke, das die Einführung stark abhängig vom Gewerbe ist, in dem das Unternehmen tätig ist.


    Greetz


    Laika

  • Ziemlich heikel,zumal man bei Burnout oder andere psych. Erkrankung,schwer von einem anderen Arzt(Betriebsarzt) zu beurteilen ist.Außerdem gibt es die Ärztl. Schweigepflicht ,woraus sich ergibt ,das kein anderer außer der Hausarzt und die KV den Grund der AU weiß.


    MFG CHris

    Life is too short to be small.

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