Ich frag mich eigentlich ob Doppeljobber eigentlich in einem Job arbeitsunfähig sein und im anderen nicht oder geht das nicht.
Nehmen wir mal als Beispiel Herrn Mustermann, der mit seiner Lohnsteuerkarte als Dachdecker arbeitet und nebenbei mit einer zweiten Lohnsteuerkarte legal ein paar Stunden z.B. als Kartenverkäufer in einem Kino.
Angenommen er bricht sich in der Freizeit einen Fuss. Dann muss ihn der Arzt doch arbeitsunfähig schreiben, weil er mit Gipsbein ja schlecht auf dem Dach umherklettern kann.
Aber darf er dann als Kartenverkäufer weiterarbeiten, oder muss er dann trotzdem daheimbleiben, auch wenn er dort arbeiten könnte.