An die BWL`ler: Kaufvertragsfrage (PKW-Bereich)

  • Hallo!


    Wenn mir einer in einem Kaufvertrag einen Unfall verschwiegen hat (bzw. die Stärke eines Unfalls) und ich kann per Gutachter belegen, dass der Wagen einen Unfall oder einen schwereren Unfall hatte, als angegeben, welche Möglichkeiten bzw. Rechte habe ich?


    cu


    Mark


    P.S. hattet ihr mal ähnliche Fälle bei euch oder im Bekanntenkreis?!

  • Ich glaube du meinst eher Juristen als BWLer. Obwohl BWLer ja auch immer meinen, sie wüßten alles und das auch noch besser. ;)


    Ich würde ganz einfach sagen, dass es Betrug ist und du den Verkäufer anzeigen kannst.

  • Frage ist bei den Juristen besser augehoben:
    Also du kannst ihn wegen Betrugs anzeigen, bringt dir persönlich außer vielleicht Befriedigung wenig.
    Ansonsten kannst du den Kaufpreis mindern, Schadenersatz verlangen , vom Vertrag zurücktreten.
    Beachte: Vor dem Zivilgericht solltest du für das ganze Beweise haben, sonst riskierst du ne Klageabweisung mit Kostentragungspflicht. Also mußt du u.a.beweisen, dass er vom Unfall gewuß hat,was mitunter nicht so einfach ist.
    Gruß Björn

  • Zitat

    Original geschrieben von Björn
    Frage ist bei den Juristen besser augehoben:
    Also du kannst ihn wegen Betrugs anzeigen, bringt dir persönlich außer vielleicht Befriedigung wenig.
    Ansonsten kannst du den Kaufpreis mindern, Schadenersatz verlangen , vom Vertrag zurücktreten.
    Beachte: Vor dem Zivilgericht solltest du für das ganze Beweise haben, sonst riskierst du ne Klageabweisung mit Kostentragungspflicht. Also mußt du u.a.beweisen, dass er vom Unfall gewuß hat,was mitunter nicht so einfach ist.
    Gruß Björn


    Er sagte mir ja, das er ein Unfall hatte. Also wußte er es auch....Nur er hat gesagt, das nur die Stoßstange gewechselt wurde...aber der Gutachter spricht da wohl von ganz anderen Geschichten!

  • Zitat

    Original geschrieben von SL45Freak
    Hast du eigentlich Recht.....ich werd mal den Threadtitel ändern...danke!


    Naja, soviel Macht hat man als User hier auch nicht... ;)


    BTT: Ich würde wahrscheinlich versuchen mich außergerichtlich mit ihm zu einigen.
    Vor Gericht bist du in der Beweispflicht und wenn der Schaden nicht ausführlich im Kaufvertrag beschrieben wurde sieht es wohl eher schlecht für dich aus. Wenn da z.B. "Heckschaden" drinsteht oder einfach nur der Punkt "Unfallfrei" nicht angekreuzt wurde ist so etwas immer Auslegungssache. Anders wäre es wenn z.B. nur ein Heckschaden erwähnt wird, du aber nach dem Kauf noch einen anderen Unfallschaden feststellst (z.B. Front- oder Seitenschaden). Wenn der Schaden allerdings als Park- oder Lackschaden etc. bezeichnet wurde sieht es wiederum besser für dich aus.


    Ansonsten gilt wie so oft in dubio pro reo...


    Gruß


    Philipp

  • Das hört sich ja schonmal gut an....


    Es steht nur "Stoßstange" drin, es ist aber auch an beiden Kotflügeln was dran!


    Klar versuche ich, mich erstmal mit ihm Außergerichtlich zu einigen...

  • Zitat

    Original geschrieben von phoneman
    Naja, soviel Macht hat man als User hier auch nicht... ;)



    :confused: Natuerlich geht das? Einfach das Post editieren, da kann man auch den Threadtitel editieren...


    BTT:
    Ist wohl schon alles gesagt :D


    greetz,
    autares

  • Man spricht in Deinem Fall von arglistiger Täuschung, wenn ein Privatmann Dir einen Unfall oder das volle Maß des Unfalls verschweigt, obwohl er es wußte.


    Wie Du geschrieben hast, hat der Verkäufer ja einen Unfall mit Stoßstangenreperatur eingeräumt. Er wußte also von einem Unfall! Jetzt ist nur die Frage, ob er die Reperaturunterlagen gesehen hat bzw. ob er auch die Reperatur in Auftrag gegeben hat und damit von dem größerem Schadensausmaß wußte, oder ob der Unfall evtl. einem weiteren Vorbesitzer geschehen ist und dieser den Verkäufer nicht richtig informiert hat. Dann kannst Du keine argliste Täuschung unterstellen.
    Wenn also nur der Verkäufer vor Dir im Fahrzeugbrief eingetragen ist, dann kannst Du den Kauf rückgängig machen.


    Bei einem Händler spricht man grundsätzlich von arglister Täuschung, weil er als professioneller Autohändler jeden Wagen auf Unfallschäden vor dem Verkauf untersuchen muss und aufgrund seiner Tätigkeit davon ausgegangen wird, dass er jeden Unfall endecken kann.


    Aber ich bin glücklicherweise weder BWL'er noch Jurist :D . Deswegen alles ohne Gewähr.


    Gruß,
    Xian

  • Zitat

    Original geschrieben von autares
    :confused: Natuerlich geht das? Einfach das Post editieren, da kann man auch den Threadtitel editieren...

    Hat SL45Freak doch schon versucht...

    Zitat

    Threadtitel
    An die BWL`ler: Kaufvertragsfrage (PKW-Bereich)

    Zitat

    Überschrift 1. Posting
    An die BWL`ler/Juristen: Kaufvertragsfrage (PKW-Bereich)


    ;)
    ... oder hab ich nen :gpaul:

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