Sperr- / Ruhezeiten bei privaten Feten, Festen und Feiern

  • Zitat

    Original geschrieben von Krähe
    Generell finde ich ein solches Verhalten einfach nur zum Kotzen. Ich selbst feiere wirklich auch gerne, aber diese Rücksichtslosigkeit begreife ich dennoch nicht, denn wie schon oft zitiert: Die persönliche Freiheit eines Menschen endet dort, wo die eines anderen beginnt.

    Volltreffer, Du sprichst mir aus der Seele! :top:


    Es bilden sich immer wieder Widerstände gegen diese Zustände (Flugblatt-Protestaktionen, Hinweise auf die Ruhezeiten, etc.). Die Hausverwaltungen (ziemlich zersplittert, das Ganze) sehen aber geflissentlich weg oder verweisen sich gegenseitig aufeinander, da die Damen und Herren Hausverwalter selbstverständlich nicht hier wohnen. :mad:


    Nun ja, dann hilft wohl tatsächlich nur noch eine hartnäckige Polizei-Taktik. Die Alternative für freie Tage: Ohropax :rolleyes: - aber nur dann, wenn man keinen Wecker stellen musste...

    Hätte der Mensch nur halb so viel Vernunft wie Verstand, dann wäre alles viel einfacher in der Welt. Linus Pauling

  • Zitat

    Original geschrieben von Sebastian

    Es bilden sich immer wieder Widerstände gegen diese Zustände (Flugblatt-Protestaktionen, Hinweise auf die Ruhezeiten, etc.). Die Hausverwaltungen (ziemlich zersplittert, das Ganze) sehen aber geflissentlich weg oder verweisen sich gegenseitig aufeinander, da die Damen und Herren Hausverwalter selbstverständlich nicht hier wohnen. :mad:

    Wenn die Sache so liegt, wirst Du wirklich nicht um die Polizei herum kommen. Ist zwar immer schade, wenn es so weit kommen muß - aber wenn nichts anderes fruchtet, bleibt Dir vermutlich keine Wahl... :(

    Sic gorgiamus allos subjectatos nunc.

  • Wenn die Wohnanlage komplett durch eine Wohnungsgesellschaft betreut wird und es ausgeschlossen sind, dass andere Leute als die Mieter die Verursacher für den Lärm (= Partyveranstalter) sind, dann solltest Du zunächst einen Brief an den Vermieter aufsetzen und die Zeitpunkte der letzten Störungen sowie deren Umfang beschreiben. Wenn mehrere Mieter ähnliche Schreiben aufsetzen und an die Verwaltung schicken, bringt das meist mehr.


    Der Vermieter muss hier für Abhife sorgen, ggf. indem er Nutzungsbedingungen für den Innenhof erlässt an die sich die Mieter zu halten haben. Damit hat man dann was gegen die Leute in der Hand, die sich allzu rücksichtslose verhalten.


    Generell gibt es, auch wenn man es oft hört, kein Anrecht auf lautes Feiern, auch nicht 4 oder 6 Mal im Jahr, wie manche Leute gerne argumentieren. Bei einer Feier sollte sich das Ganze in Zimmerlautstärke verhalten, auch vor 22 Uhr. Danach dürfen sich andere Bewohner erst recht nicht gestörrt fühlen.


    Alle Veranstaltungen, bei denen nachts übermäßiger Lärm entsteht müssen zudem, zumindest wenn öffentlich, beim Ordnugnsamt angemeldet werden. Selbst dann gelten strenge Höchstgrenzen für die Lautstärke. So darf z.B. der Lärm einen bestimmten db-Wert nicht überschreiten, gemessen in einem Gebäude, dass soundsoweit entfernt steht und zwar 1m hinter einen geöffneten Fenster.


    Die Polizei nennt Dir auch sicher den Namen des Verantwortlichen, wenn Du sie rufst, dass macht Sinn, wenn man sich nach erfolglosen Versuchen, die Sache direkt zu klären, an den Vermieter wenden möchte.


    Ich persönlich halte nicht viel von solchen Beschwerden, aber leider ist es oft die einzige Möglichkeit. Es bringt aber meist nur mehr Unfrieden im Haus und wenn man damit nicht bezweckt, vorzeitig aus einem befristeten Mietvertrag oder vor Ablauf der Kündigungsfrist eine Wohnung kündigen zu können, dann bringt das meist überhaupt nichts. In diesem Fall jedoch kann es unterstützen wirken, wenn man wg. Schlafproblemen zum Arzt geht, sich evtl. Schlafmittel verschreiben lässt, und wenn es nichts geholfen hat, sich die massiven Probleme und die Gesundheitsgefahr durch die Schlaflosigkeit attestieren zu lassen. Denn die Gefährungd der Gesundheit ist ein fristloser Kündigungsgrund, insbes. dann, wenn man im Vorfeld mehrfach den Vermieter gebeten hat für Abhilfe zu sorgen. Irrelevant ist hierbei ob der Vermieter der Verursacher ist oder er nur seine Pflicht nicht war nimmt, gegen die Störenfriede angemessen vorzugehen.


    Ansonsten könnte man sich ja auch vielleicht einigen, dass derartige Parties gemeinsam veranstaltet werden. Dann hat man nicht jede Woche Lärm sondern vielleicht nur alle 2 oder 3 Wochen und die Kosten sind bestimmt auch geringer für die einzelnen Veranstalter. Ein Aushang wann für wie lange gefeiert werden soll ist auch oft schon recht hilfreich, weil man sich dann mit den Planungen bzgl. früh aufstehen oder auch durchfeiern oder aber Freunde oder Bekannte besuchen fahren entsprechend darauf einstellen kann.


    Für Partyveranstalter, gerade bei Parties innerhalb der Wohnung: die Nachbarn einfach einladen oder aber (bei älteren Nachbarn) einen Teller vom Buffet vorbeibringen um sie zu besänftigen (Schlafmittel untermischen kann auch helfen :D ). Wenn wir befürchten, dass sich ein älterer Nachbar beschweren könnte, dann schicken wir immer ein paar Nette Mädchen mit was zu essen zu ihm, die meisten trauen sich dann gar nicht mehr, sich zu beschweren...

    "Technisch sind wir Übermenschen; moralisch sind wir noch nicht einmal Menschen." Aldous Huxley

  • Moin,
    hier mal exemplarisch die Polizeiverordnung von Ulm: Klick
    Diese sind nahezu überall gleich, ich habe schon einige von diesen Dingern miteinander verglichen (;)).
    Und nochmal (wie Nebelfelsen es auch schon gesagt hat):
    Es ist zu unterscheiden zwischen unvermeidbarem Lärm (z.B. § 5 Lärm durch Haus- und Gartenarbeiten) und vermeidbarem Lärm (hier, in Sebastians Beispiel § 2 Benutzung von Rundfunkgeräten, Lautsprechern, Musikinstrumenten u.ä.).
    Dieser hat immer, 24 Std/Tag so laut zu sein, daß niemand erheblich belästigt wird.


    Wie man weiter unten erkennt, ist dies durchaus strafbewehrt. Aber dies wäre das Ende einer jeden guten nachbarschaftlichen Beziehung... *fg*


    Grüße Rabb :)

    Das Bessere ist der Feind des Guten.

  • Das mit der Polizei hängt sehr vom Einzelfall ab wie sehr die sich engagieren. Was noch von Interesse wäre, finden die Partys nur am Wochenende oder auch unter der Woche statt?
    Ich würde beide Wege gehen: Zum einen wenn´s nicht anders geht Polizei rufen, der andere alles dokumentieren, am besten mit kamera und dann Brief an Vermieter/Verwalter mit Hinweis auf Mietminderung.
    Wenn sich mehrere gestresste Nachbarn zusammentun und sich an den Vermieter wenden wird der schon aktiv werden. Wenn Du Dich bei diesem Vorgehen an die Regeln hältst, (also Frist setzten, dann nur zulässigen Betrag mindern) kann Dir der auch nix. Die rechtslage in Deutschland ist so mieterfreundlich dass Du auch keine Sorge vor Kündigung haben musst

  • Danke an alle, ihr habt mir sehr geholfen :top:!

    Hätte der Mensch nur halb so viel Vernunft wie Verstand, dann wäre alles viel einfacher in der Welt. Linus Pauling

  • Zitat

    Original geschrieben von Krähe
    Auch nicht schlecht - dummerweise gehe ich nach Sebastians Schilderung aber davon aus, daß an dem Hauptschalter noch ein paar mehr Leute hängen, als nur die Party-Gesellschaft. :rolleyes:


    Kolateralschaden :D ... im ernst, jede wohnung hat mindestens einen stromkreis. damit kann man zielgenau für ruhe sorgen ;)

    !ND - E71

  • Das ist wahr. Allerdings hat Sebastian geschrieben, daß die Partys im Innenhof seiner Wohnanlage stattfinden; also nützen Hauptschalter für die einzelnen Wohnungen vermutlich eher wenig. Generell wäre es IMHO ohnehin nicht unbedingt ratsam, einer fremden Wohnung einfach den Strom abzudrehen - so verärgert man in einer solchen Situation auch ist. ;)

    Sic gorgiamus allos subjectatos nunc.

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