wie hoch tarifgehalt industriekfm. ?

  • Bei der Berechnung wird grundsätlich von Bruttobeträgen ausgegangen siehe Gesetz.


    Ich hatte daher also mal pauschal den Durchschnitt von 650 € Brutto angesetzt.


    Ich hatte 2001 im IG-Metal Tarifvertrag eine Ausbildungsvergütung von ca. 1200 DM und die habe ich einfach pauschalisiert mal umgerechnet.


    Kommt sehr auf die Branche an, bei uns in der Berufsschulklasse gab es für das 3te Lehrjahr zwischen 850 und 1500 DM brutto pro Monat.
    Das sind teilweise schon recht heftige unterschiede.


    Hoffe geholfen zu haben


    Gruß
    CH

  • Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk

    Ausbildungsvergütung Durchschnitt der letzten 12 Monate: 650€


    Wie gesagt Brutto oder Netto ?


    Ausbildungsvergütung der letzten 12 Monate lt. Ausbildungsvertrag oder 4 real ? Ich hab gleich nach der Probezeit eine Gehaltserhöhung von 500DM gekriegt und das bis jetzt. Also fast 3 Jahre. Somit habe ich ja wohl auch mehr steuern gezahlt.


    weil ich krieg 610€ netto raus mit dieser erhöhung. Brutto weiß ich net.


    Ist es besser den Betrag lt. Vertrag anzugeben oder den , den man gekriegt hat. Blick da momentan nicht ganz durch

    sorry fuer die feehla

  • Bei der Berechnung wirst Du nur das angeben können was Du auch nachweisen kannst.


    Normalerweise nimmst Du Deine Verdienstabrechnungen der letzten 12 Monate Du kannst optional aber auch mit Kontoauszügen auflaufen.


    Ich habe aber noch nicht so ganz geblickt wie das bei Dir konkret gelaufen ist.


    Normalerweise ist die Vergütung in einem Tarifvertrag nach Lehrjahren gestaffelt oder hat Dir Dein Arbeitgeber noch extra was gezahlt?


    CH

  • Na dann ist das ja doch nicht so kompilziert, einfach mit Deinen Abrechnungen die Du vom Betrieb erhalten hast zum Arbeitsamt und fertig.


    Solltest Du keine Verdienstabrechnungen bezogen haben muss Dir der Arbeitgeber eine Bescheinigung über der bezogene Vergütung der letzten 12 Monate austellen die gilt dann auch.


    Beim Amt aber ggf. auch auf die Sonderregelung hinweisen sofern sie auf Dich zutrifft nicht das die Dich da "versehentlich" falsch abrechnen.


    Gruß
    CH

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