Defektes T68i: w-support im Recht?

  • Hallo,


    habe mein 15 Monate altes T68i zur Reparatur (Wackelkontakt im Joystick, reagiert nicht mehr auf Druck) zu w-support geschickt, in der Annahme, dass ein solcher Schaden von der 24 monatigen Gewährleistung gedeckt sei. Zu meiner großen Überraschung habe ich nun heute, zwei Wochen nach Eingang des Gerätes bei w-support, einen Kostenvoranschlag erhalten, der sich inkl. MwSt. und Versand auf sage und schreibe 105 Euro beziffert und somit den Wert des Gerätes erreicht bzw. sogar fast überschreitet. Und selbst wenn ich von dem Reparaturangebot keinen Gebrauch machen sollte, so bin ich trotzden zur Zahlung einer Überprüfungspauschale i. H. v. ca. 25 Euro verpflichtet zuzügl. Versand.


    Nach telefonischer Rückfrage, warum denn das Auswechseln des Joysticks solch hohe Kosten verursache wurde mir erklärt, dass zusätzlich auch das Sende- und Empfangsteil ausgetauscht werden müsse, da dieses defekt sei: ein Fehler, den ich weder beanstandet habe noch nachvollziehen kann.


    Meine Frage lautet nun also, ob w-support einfach sämtliche Reparatur kosten nach Ablauf der Garantie aber innerhalb der Gewährleistungsfrist auf den Kunden abwälzen kann und daran anschließend die Frage wozu die 2-jährige Gewährleistung dann überhaupt zu gebrauchen ist.


    Gruß


    rawg

  • wenn mich nicht alles täuscht, hast du gegenüber deinem Händler 2 Jahre Garantie und nicht gegenüber dem hersteller. Somit hättest Du das Dink wohl besser über Deinen Händler eingeschickt. Ich kann sowiso nicht ganz verstehen, warum Du das nicht gleich so gemacht hast?

  • Zitat

    Original geschrieben von MrMaXXX
    wenn mich nicht alles täuscht, hast du gegenüber deinem Händler 2 Jahre Garantie und nicht gegenüber dem hersteller.
    ...


    Er hat gegenüber dem Händler zwei Jahre einen Gewährleistungsanspruch,keinen Garantieanspruch!


    Das ist ein Himmelweiter Unterschied!


    Gruß bungee1

    Das muss am Wetter liegen...

  • 1. du hast nicht 2 Jahre garantie, sondern Gewährleistung


    2. Die beweislast liegt im zweiten jahr bei dir.


    3. Die Kosten für den Kostenvoranschlag musst du nicht bezahlen. Du hast diesen nicht verlangt. Man hätte dich vorher über die Kosten die dadurch zwangsläufig entstehen informieren müssen.
    (gibt's gerichtsurteile dazu, information war gestern bei WISO)

  • Wenn ich mich nicht irre wird auf die Kostenpauschale beim ausfuellen des Formulares deutlich hingewiesen und man muss auch irgend ein Kaestchen ankreuzen mit dem man einen Betrag den man sicher zahlen wuerde absegnet! (war wenigstens bei meinem letzten Formular noch so) Also sind die Gebuehren auch zu zahlen!


    Viel Spass


    Nokiaschrotter

    Der mit dem Ericsson tanzt!


    Erst suchen --> dann denken --> dann einen neuen Thread eroeffnen!

  • Aus Sicht von w-support macht das auch durchaus Sinn und ist vollumfänglich gerechtfertigt!


    Es ist eine Leistung erbracht worden: Ein Mitarbeiter hat das Gerät überprüft, es wurde der Kostenvoranschlag erstellt und Dir zugesendet.


    Natürlich erteilen dann viele Leute den Rep.-Auftrag nicht, weil ihnen die Rep. zu teuer ist.


    In der Konsequenz würde w-support auf einen Kostenberg sitzen bleiben...



    EDIT: Folgende Regelung erkennt man mit Erteilung des Auftrags an:

    --> Das Vorgehen von w-support ist absolut korrekt.

    Hätte der Mensch nur halb so viel Vernunft wie Verstand, dann wäre alles viel einfacher in der Welt. Linus Pauling

  • Ich hatte ein T39m mit Klappendefekt und genau dieser Beschreibung eingeschickt. Den KN Bug hatte ich bei diesem bisher nicht festgestellt.
    Ergebnis das gleiche wie bei Dir.

    “Das Leben ist wie ein Fahrrad. Man muß sich vorwärts bewegen, um das Gleichgewicht nicht zu verlieren.” Albert Einstein

  • Nur damit das nicht falsch aufgefasst wird:


    Ich kann und will w-support keinen Persilschein ausstellen oder behaupten, dass dort nur altruistische Engelein arbeiten. ;)


    Aber wenn man die Frage der Rechtmässigkeit des kostenpflichtigen Voranschlages isoliert betrachtet, ist w-support komplett im Recht.

    Hätte der Mensch nur halb so viel Vernunft wie Verstand, dann wäre alles viel einfacher in der Welt. Linus Pauling

  • Ich habe nur eine Feststellung gemacht, Sebastian. ;)
    Völlig wertfrei.


    Wenn sie den KN Bug entdeckt haben - und das ist alles andere als unwahrscheinlich - ist es okay, wenn sie den auch angeben und entsprechend reagieren.

    “Das Leben ist wie ein Fahrrad. Man muß sich vorwärts bewegen, um das Gleichgewicht nicht zu verlieren.” Albert Einstein

  • Zitat

    Original geschrieben von Jochen
    Ich habe nur eine Feststellung gemacht, Sebastian. ;)
    Völlig wertfrei.

    Mein Zusatz war nicht auf Dein Posting bezogen...


    Mir war beim Durchlesen meines Postings nur aufgefallen, dass man es leicht missverstehen kann - thats all.

    Hätte der Mensch nur halb so viel Vernunft wie Verstand, dann wäre alles viel einfacher in der Welt. Linus Pauling

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