Adler haben Vorfahrt ! ![]()
Es gilt die StVO, Durchfahrverbote etc. müssen durch andere Schilder separat gekennzeichnet werden.
Sie sind in Begriff, Telefon-Treff zu verlassen, um auf die folgende Adresse weitergeleitet zu werden:
Bitte beachten Sie, dass wir für den Inhalt der Zielseite nicht verantwortlich sind und unsere Datenschutzbestimmungen dort keine Anwendung finden.
Adler haben Vorfahrt ! ![]()
Es gilt die StVO, Durchfahrverbote etc. müssen durch andere Schilder separat gekennzeichnet werden.
In einigen StVO-Seiten finde ich dieses Schild nicht.
Kann es sein, dass es gar kein Verkehrsschild im Sinne der StVO ist? Demnach hat es auck keinerlei Bedeutung im Sinne der StVO.
Bess dehmnäx,
Carsten
Raaaaaah!
Immer diese selbst ernannten Experten mit ihrem Halb- bzw. Nichtwissen
.
Martyn
Klar, das sieht man immer wieder auch an Bundesstrassen und Landstrassen. Es bedeutet in diesem Zusammenhang, das der Automobilist gefälligst auf der Strasse bleiben soll.
igel-online und Butterfly
StVo hin oder her. Ab diesem Zeichen gilt das Naturschutzgesetz und die für dieses Naturschutzgebiet erlassene Verordnung. Das habe ich weiter oben schon mal erwähnt.
Solltet ihr mit euren unter Naturschutz stehenden Tiernicks eigentlich wissen
.
Herr, schmeiss Hirn vom Himmel!
cu
ZitatOriginal geschrieben von GeneralCuster
Herr, schmeiss Hirn vom Himmel!
cu
So, wie Du über andere urteilst, stellst Du Dich allerdings auch da. Manchmal urteilst Du ziemlich von oben herab und stellst Dich über andere. Muß auch nicht sein. Ist mir schon öfter aufgefallen.
ZitatOriginal geschrieben von Jochen
So, wie Du über andere urteilst, stellst Du Dich allerdings auch da. Manchmal urteilst Du ziemlich von oben herab und stellst Dich über andere. Muß auch nicht sein. Ist mir schon öfter aufgefallen.
Na und?
Herr Piro, wenn Sie mit mir ein Problem haben dann schreiben Sie mir eine PN, wie sie es auch von anderen erwarten und immer wieder fordern.
Ansonsten ist das ein unnützer Kommentar den ich , wen ich gehässig wäre, auch auf so manches Posting des sehr verehrten Herrn Moderator anwenden kann.
cu
Du solltest Deine Aggressionen woanders, aber nicht im Forum ablassen.
GeneralCuster
Das hat mit Hirn haben oder nicht haben nichts, aber auch rein gar nichts zu tun !
Mir wurde dieses Zeichen nie in der Fahrschule erklärt, anderen auch nicht. In der StVO ist nicht einmal ein Hinweis zu finden, der zu der von Dir genannten Verordnung führt.
Hättest Du die Verordnung schon weiter oben erwähnt, wäre alles klar gewesen!
Warum ich nie nach der Bedeutung dieses Schildes gesucht habe?
Weils es bei uns nirgends steht. Ich kenne bei uns nur Wasserschutzzonenschilder. Die grünen Schilder sehe ich nur sehr selten und da habe ich nie den Bedarf, die Straße zu verlassen.
Alles zusammen noch lange kein Grund für Dich, wie ein Rabe hier rumzutönen.
So, und zeig mir doch mal bitte einen Link, wo die betreffenden Verordnungen aufgeführt sind. Das interessiert mich jetzt einfach.
Bess dehmnäx,
Carsten ![]()
ZitatOriginal geschrieben von GeneralCuster
Na und?
Herr Piro, wenn Sie mit mir ein Problem haben dann schreiben Sie mir eine PN, wie sie es auch von anderen erwarten und immer wieder fordern.
Ansonsten ist das ein unnützer Kommentar den ich , wen ich gehässig wäre, auch auf so manches Posting des sehr verehrten Herrn Moderator anwenden kann.
So - und jetzt beruhigen wir uns wieder und pusten den Qualm aus dem Revolver. Wie das geht, brauch ich Dir als Inhaber eines Wild-West-Nicks ja nicht erklären.
Im übrigen war der Kommentar von Jochen absolut angemessen. Die Zeiten, in denen man gerne mal mit dem Säbel gerasselt hat, sind doch nun wirklich vorbei - auch als General.
Denk mal drüber nach.
FredAnna
Okay, okay!
Wie man sich nur so echauffieren kann. Ich habe hier in diesem Forum schon weitaus schlimmeres gelesen!
Ich kann keinerlei Agressivität in meinem Posting feststellen. Sollte das Fehlen von Smilies und das Siezen aber als Agression angesehen werden, werde ich zukünftig viel Smilies benutzen und Duzen.
Freut mich auch immer, das sofort jemand da ist, um die Moderatoren zu unterstützen ;).
ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von Butterfly
GeneralCuster
Das hat mit Hirn haben oder nicht haben nichts, aber auch rein gar nichts zu tun !
Mir wurde dieses Zeichen nie in der Fahrschule erklärt, anderen auch nicht. In der StVO ist nicht einmal ein Hinweis zu finden, der zu der von Dir genannten Verordnung führt.
Hättest Du die Verordnung schon weiter oben erwähnt, wäre alles klar gewesen!
Warum ich nie nach der Bedeutung dieses Schildes gesucht habe?
Weils es bei uns nirgends steht. Ich kenne bei uns nur Wasserschutzzonenschilder. Die grünen Schilder sehe ich nur sehr selten und da habe ich nie den Bedarf, die Straße zu verlassen.
Alles zusammen noch lange kein Grund für Dich, wie ein Rabe hier rumzutönen.
So, und zeig mir doch mal bitte einen Link, wo die betreffenden Verordnungen aufgeführt sind. Das interessiert mich jetzt einfach.
Bess dehmnäx,
Carsten
Okay, das Naturschutzgesetz ist Landesrecht. Du findest es am Wahrscheinlichsten über einen Link des zuständigen Innen- / Umwelt- und/oder Landwirtschaftministeriums, wenn die auf der Höhe der Zeit sind. Auch über Google sind dazu einige Gesetzestexte zu finden. Und wie ich oben schon erwähnt habe, gibt es zu jedem Naturschutzgebiet zusätzlich Verordnungen die gültig sind.
Apropos:
Das mit dem "Hirn..." ziehe ich mit Bedauern zurück. Ich bitte um eure Entschuldigung.
cu
edit:
Hier ist noch die neueste Fassung des BundesNaturschutzgesetz, das von den Ländern umgesetzt wurde. Die europäischen Richtlinien spare ich mir. Auch suche ich jetzt nicht von allen Naturschutzgebieten die einzelnen Verordnungen ;).
BNatschG2002
BNatschG, erklärender Text
edit2:
Ich habe mal einen § im BNatschG gesucht, der inetwa das beinhaltet, wonach gesucht wurde:
ZitatAlles anzeigen
BNatSchG 2002 § 23 Naturschutzgebiete
--------------------------------------------------------------------------------
(1) Naturschutzgebiete sind rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft in ihrer Ganzheit oder in einzelnen Teilen
1. zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung von Biotopen oder Lebensgemeinschaften bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten,2. aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder3. wegen ihrer Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden Schönheiterforderlich ist.
(2) Alle Handlungen, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des Naturschutzgebiets oder seiner Bestandteile oder zu einer nachhaltigen Störung führen können, sind nach Maßgabe näherer Bestimmungen verboten. Soweit es der Schutzzweck erlaubt, können Naturschutzgebiete der Allgemeinheit zugänglich gemacht werden.
IMHO fällt da auch das Befahren mit Privat-Pkw's ohne behördliche Erlaubnis darunter.
ZitatOriginal geschrieben von GeneralCuster
Apropos:
Das mit dem "Hirn..." ziehe ich mit Bedauern zurück. Ich bitte um eure Entschuldigung.
Und was war auch schon alles. :top:
Entschuldigung angenommen, weiter im Text.
P.S.: Hätte auch auf Anhieb nicht gewußt, ob ich da rein fahren darf. Ich hätte dann abgewogen, wenn ich in der Situation gewesen wäre,
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!