ZitatOriginal geschrieben von led-store@com
kann es nicht auch sein, dass der Kaufer eine Rechnung auf seinen Namen erwartet hat? (wegen dem Finanzamt) Am Ende muss er sonst nochmal 16% davon ans Finanzamt abdrücken.
Naja - der Fall tritt aber nur bei B2B-Geschäften, sprich Gewerblichen Käufen zwischen Vorsteuerabzugsberechtigten Händlern ein.
(Ich hoffe, mein BWL-Gedächtnis täuscht mich nicht)
Stefan