Genehmigung zur Installation einer SAT-Antenne für Ausländer: Welche Rechtsgrundlage?

  • Ich will einer Mitbewohnerin russischer Staatsbürgerschaft in unserem Haus ein wenig unter die Arme greifen: Sie möchte entweder auf dem Dach unseres Mehrparteienhauses oder zur Not auch am Balkon eine SAT-Antenne installieren, mit der der Empfang russischer Sender möglich ist. Unsere Standard-SAT-Anlage ist ein relativ altes, analoges Ding, welches AFAIK nur Astra 1A bis D empfängt. So ganz uneigennützig mache ich das übrigens nicht: Die anzuschaffende Anlage wäre natürlich digital und würde neben den russischen Sendern auch die derzeit schon empfangbaren Sender (und natürlich viele mehr) in digitaler Qualität ermöglichen, so daß ich mich da wahrscheinlich kabelmäßig mit dranhängen würde... ;)


    Bei unserem Haus handelt es sich um eine Gemeinschaftseigentumsanlage mit 6 Wohnparteien, bei einigen handelt es sich um Wohnungseigentümer (u.a. auch bei der Russin), bei anderen um Mieter. Das Dach gehört folgerichtig zum Gemeinschaftseigentum von Wohnungsbesitzern bzw. Vermietern.


    Unser Hausverwalter hat die Anfrage nun zunächst einmal verworfen. Warum genau eine Installation auf dem Dach nicht erlaubt wäre, hat er nicht begründet. Eine Installation auf dem Balkon wäre gemäß Hausordnung grundsätzlich verboten.


    Nun ist es doch AFAIK so, daß ausländische Staatsbürger das Recht auf den Empfang von Fernsehprogrammen in ihrer Landessprache haben. Falls die vorhandene Gemeinschaftsantennenanlage dies nicht ermöglicht, dürfen sie eine eigene Anlage installieren.


    Die Frage ist nun: Was ist die Rechtsgrundlage hierfür? Welche §§ gelten? Gibt es Urteile zu diesem Thema? Wovon hinge es unter o.g. Umständen ab, ob die Schüssel auf dem Dach oder auf dem Balkon installiert werden darf?

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • Um auch mal was sinnvolles beizutragen:


    Zitat


    Gemäß Artikel 5 Absatz 1 Satz 1 Grundgesetz hat jedermann das Recht, sich aus allgemein zugänglichen Quellen frei zu informieren. Gemäß Artikel 10 Europäische Menschenrechtskonvention und Artikel 19 UN-Menschenrechtskonvention genießt jedermann Informationsfreiheit. Aufgrund öffentlichen Rechts kann also wenig gegen die Installation einer Sat-Anlage eingewandt werden.


    Quelle


    Dass die Antenne auf dem Dach installiert werden kann, bedarf der Zustimmung der Hausverwaltung, bzw. der Eigentümerversammlung. Viel unkomplizierter sollte die Anbringung auf dem Balkon sein. Je unauffälliger die Antenne ist, desto geringer sind die Möglichkeiten dagegen vor zu gehen.


    Ich würde eine flache Antenne, die ohne abstehenden LNB auskommt, empfehlen. Diese kann auch so angebracht werden, dass sie nicht sofort sichtbar ist. Der Balkon oder eine Terrasse einer Eigentumswohnung in einem Mehrparteienhaus gehört zum "Grund und Boden" des Eigentümers, über dessen Gestaltung kann frei verfügt werden. Gegen die Anbringung der SAT-Antenne am Balkon ist rechtlich nichts zu machen.


    Im Zweifelsfall einfach eine Eigentümerversammlung einberufen und über das Anliegen diskutieren. Evtl. wird ja dann einer Anbringung auf dem Dach zugestimmt.


    Viel Erfolg!



    Stefan

  • Ich würde empfehlen, der Hausverwaltung eine modernisierung der Dachantenne zu nahezulegen, da diese die das Gebäude weniger "verschandeln" würde als eine zusätzliche Antenne auf dem Balkon. Diese darf nämlich auf jeden Fall angebracht werden, auch von dir (such mal auf http://www.digitalfernsehen.de ein bißchen, dort findest du Links zu diversen Gerichtsurteilen). Mit ein bißchen Vernunft sollte die Hausverwaltung eigentlich einsehen, daß dies der bessere Weg ist...


    Btw.: Ist Herrenberg nicht vollkommen verkabelt?

  • Welchen Satelliten habt ihr denn im Auge? Dann könnt ihr euch schonmal ein Bild machen über die erforderliche Spiegelgröße! ;) Grundsätzlich dürfte eine Anbringung auf dem Balkon ohne "sichtbare Verschandelung" der Fassade nicht so das Problem darstellen denke ich.


    Zum Rechtlichen Aspekt hilft dir vielleicht das hier weiter. ;) €dit: The Spectre hatte dieselbe Idee, aber hier ist schon mal der Directlink


    Gruß
    Sir

    Um wirklich Erfolg im Leben haben zu können, muß man 2 Regeln stets befolgen:


    1. Erzähl nicht alles, was du weißt.

  • Jepp, hatte den Direktlink gerade nicht parat und deshalb nur den Weg beschrieben, wie ich ihn gefunden hatte... ;)

  • Noch ein paar Links (befassen sich etwas expliziter mit Ausländer Urteilen):
    Klick
    Klick


    ROFL... wenn ich den digitv-Link von meinem letzten Posting mit dem hier vergleiche, frage ich mich schon, wer da von wem geklaut hat :D


    Gruß
    Sir

    Um wirklich Erfolg im Leben haben zu können, muß man 2 Regeln stets befolgen:


    1. Erzähl nicht alles, was du weißt.

  • Der Text oben von Stefan hat schon mal mächtig geholfen. Auf digitv gehts ja eher darum, was man als Deutscher (oder auch Ausländer) machen kann, wenn einem das standardmäßige Angebot aus der Dose nicht reicht (wenn z.B., so wie auch bei uns hier, kein Premiere-Empfang möglich ist). Im vorliegenden Fall ist es aber viel einfacher, weil es um einen Ausländer geht, und der/die kann ohne Rücksichtnahme auf irgendwelche Befindlichkeiten von Mitmietern und Bewohnern eine Schüssel auf den Balkon stellen, wenn aus der Dose kein Programm in Landessprache kommt.


    Ist also offenbar vollkommen problemlos. Danke an alle!

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • Naja, auf den Balkon darf _jeder_ eine Schüssel stellen (zumindest den Urteilen nach), aber bei einer modernisierten Hausantenne hättest halt auch du etwas davon... :D


    Edit: 1 Bier zuviel -> Tipp-Paul :D

  • :D So so "unter die Arme greifen":D
    Ist sie Russin,oder Russlanddeutsche mit deutschem Pass?
    Welchen Satellit habt ihr im "Auge"

    "Was man bei RTL erlebt, lässt am Verstand der Programmverantwortlichen zweifeln"
    Klaus Staeck

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