Ich habe hier eine Free & Easy-Karte, die ich wohl nicht ganz rechtzeitig aufgeladen habe, sodass das Startguthaben verfallen ist.
E-Plus weigert sich standhaft, dass Startguthaben der Karte wieder gutzuschreiben. Nach Hinweis auf ein Urteil vom OLG Brandenburg, behauptet E-Plus, dass dies nur für die bis 30. April 1999 eingesetzten Guthabenzeitfenster gilt.
Gibt es andere Urteile oder andere Möglichkeiten, das Guthaben wiederzubekommen?
Ich finde die Beschreibung, wann das Guthaben endgültig verfällt etwas missverständlich:
ZitatDas Guthabenzeitfenster beginnt mit dem ersten Anruf bzw. bei Eingang des Kundenauftrags bei E-Plus Service. Durch jede Aufladung wird die Nutzungszeit erweitert - und zwar ab dem Verfallsdatum des alten Guthabenzeitfensters - Restbeträge werden vor Ablauf der Gültigkeit der Karte übernommen.
Erfolgt keine weitere Aufladung, bleiben Sie auch nach Ablauf des Guthabenzeitfensters weitere sechs Monate im Original-Tarif bzw. weitere zwei Monate im Weekend-Tarif für Anrufe und Kurznachrichten erreichbar. Erst dann wird die Karte endgültig deaktiviert, das Guthaben verfällt.
Ich habe das so verstanden, dass das Guthaben erst dann komplett verfällt, wenn die Karte deaktiviert wird und vorher nur gesperrt wird und bei erneutem Aufladen wieder reaktiviert wird.
mfg
Foxy