Ich häng mich mal rein.
Wie oft darf eine Arbeitsvertrag verlängert werden? Ich meine es gibt doch eine Regelung dafür oder muss man ewig halbjahres-Verträge akzeptieren?
Gruß,
Dominik
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Ich häng mich mal rein.
Wie oft darf eine Arbeitsvertrag verlängert werden? Ich meine es gibt doch eine Regelung dafür oder muss man ewig halbjahres-Verträge akzeptieren?
Gruß,
Dominik
meinst du es gibt dafür eine Regelung?
Wenn jemand laufend Halbjahresverträge abschliesst und das nicht mehr will, dann muss er sich eben einen neuen Arbeitgeber suchen oder den Chef überzeugen.
Ich denke kaum ,dass es da eine gesetzliche Handhabe gibt, höchstens Tarifvertraglich, das könnte ich mir noch vorstellen...
Re: Ich häng mich mal rein.
ZitatOriginal geschrieben von AdministratorDr
Wie oft darf eine Arbeitsvertrag verlängert werden? Ich meine es gibt doch eine Regelung dafür oder muss man ewig halbjahres-Verträge akzeptieren?
Gruß,
Dominik
Ich zitiere mal:
ZitatNach § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG ist die kalendermäßige Befristung eines Arbeitsvertrages ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes bis zur Dauer von zwei Jahren zulässig. Bis zu dieser Gesamtdauer von zwei Jahren ist auch die höchstens dreimalige Verlängerung eines kalendermäßig befristeten Arbeitsvertrages zulässig, so dass wie bisher insgesamt vier befristete Arbeitsverhältnisse bis zur Gesamtdauer von zwei Jahren aneinander gehängt werden können. Abweichende Vereinbarungen über die Gesamtdauer der Befristung oder die Anzahl der zulässigen Verlängerungen sind durch Tarifvertrag möglich (§ 14 Abs. 2 Satz 3 TzBfG).
Danke habt mir sehr geholfen :):top:
ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von Dingens
Moin
irgendwie habe ich den Eindruck, daß die von Dir zitierte Stelle nix mit der Siuation zu tun hat, in der Du steckst:
Die Stelle regelt, daß 1. Man erst nach 6 Monaten
Arbeit vollen Anspruch aud Urlaub hat un din §5 kommen dann die Ausnahmen, wann man Anspruch auf Teilurlaub hat (z.B. wenn Du die Firma innerhalb der 6 Monate wieder verläßt etc.)
Du bist aber, wenn ich res richtig verstanden habe in der Situation, daß Du Deinen Arbeitgeber verlaäßt, länger als nach 6 Monaten arbeiten.
Dafür ist dieser zitierte Text aber gar nicht zuständig, sondern daß ist sicher irgendwo anders geregelt.
Oder habe ich jetzt einen :gpaul: ?
Grüße
Der Dingens
Du triffst den Nagel auf den Kopf!
ITSE hat sich da völlig verannt. Der von ihm zitierte § regelt, wie du schon schreibst, den Mindesturlaub den Arbeitnehmer zu bekommen haben. Aber nix weiteres ...
Da dein Arbeitsgeber dir jährlichen Urlaub in der gesetzlich mindestens vorgeschriebenen Höhe gewährt und du mindestens 6 Monate beschäftigt bist, ist der § für dich erledigt.
Woher nimmst du die absurde Auffassung, dass bei einer Kündigung nach Jahresmitte der gesamte gesetzliche Jahresurlaub genommen werden kann? Der Sinn eines gesetzlich verankerten Urlaubsanspruches ist die Erholung der arbeitenden Bevölkerung und genau für diesen Zeitraum steht die Urlaub gemäß deinem Arbeitsvertrag zu, heißt: keine Arbeit, kein Urlaub, pasta.
Und wenn du nach Gesetzestexten suchst, dafür gibt es keinen. Urlaub ist in dem Falle wie ein Lohnentgelt zu behandeln und das bekommst du ja auch nicht über den Kündigungszeitpunkt hinaus.
Glaub` mir, du bist sinnbildlich in eine Rinne geraten und kommst da nicht mehr raus!
Gruß,
Martin
so langsam bin ich überzeugt, dass meine Ansichten bezüglich des Urlaubs wohl nicht zutreffen. ![]()
Danke an alle die sich an der Diskussion beteiligt haben!
Die einzigste Frage die sich mir noch stellt ist: Warum kann dann ein Arbeitnehmer im Februar den ganzen Jahresurlaub nehmen und dann im August kündigen? Dann hat er wohl den Urlaub unrechtmässig genommen??
ZitatOriginal geschrieben von ITSE Die einzigste Frage die sich mir noch stellt ist: Warum kann dann ein Arbeitnehmer im Februar den ganzen Jahresurlaub nehmen und dann im August kündigen? Dann hat er wohl den Urlaub unrechtmässig genommen??
Ich denke da trifft dann dieser Absatz des zitierten Paragraphen zu:
Zitat(3) Hat der Arbeitnehmer im Falle des Absatzes 1 Buchstabe c bereits Urlaub über den ihm
zustehenden Umfang hinaus erhalten, so kann das dafür gezahlte Urlaubsentgelt nicht
zurückgefordert werden.
ZitatOriginal geschrieben von ITSE
Die einzigste Frage die sich mir noch stellt ist: Warum kann dann ein Arbeitnehmer im Februar den ganzen Jahresurlaub nehmen und dann im August kündigen? Dann hat er wohl den Urlaub unrechtmässig genommen??
Meines Erachtens geht das auch nicht.
Sobald du aus dem Betreib ausgeschieden bist, hast du auch keine Urlaubsansprüche mehr.
Der Teil des (rechtmäßigen) Urlaubes (also des anteiligen), den du eventuell bis zur Kündigung nicht abgelten konntest, kannst du dir auszahlen lassen. So kenne ich das wenigstens.
Das mit dem Jahresurlaub komplett abgelten würde nur funktionieren, wenn man den Urlaub einreicht, er (wider Erwarten) genehmigt wird (Denn der komplette Jahresurlaub umfasst ja im Regelfall etwa 25-30 Tage, aber ich denke nicht, dass jemand ohne Weiteres 5-6 Wochen Urlaub auf einmal genehmigt bekommt.) und er erst nach Urlaubsende seine Kündigung einreicht.
Auf jeden Fall ist das eine sehr unwahrscheinliche Konstellation.
Edit: Der Einwurf mit dem Paragraphen ist durchaus interessant, nur geht es ja nicht um das Urlaubsentgelt, eher um den Urlaub an sich.
Dass man womöglich mal 2-3 Tage zuviel genommen hat, da es im Vorfeld der Kündigung eventuell Unstimmigkeiten hinsichtlich des genauen Kündigungstermines gab, kann ich mir noch vorstellen.
Aber der komplette Jahresurlaub schon in der ersten Jahreshälfte weg? Das würde doch überhaupt nur jemand machen (bzw. versuchen), der definitiv vorhat, den Betrieb zu verlassen. Und auffällig wäre soetwas auf jeden Fall.
Ich kann mir das jedenfalls nur schwer vorstellen.
So long...
Hallo zusammen
Wenn ein Arbeitnehmer im Februar seinen ganzen Urlaub nimmt und dann so kündigt (oder gekündigt wird), daß er vor Jahresende ausscheidet, dann muß er seinen zu viel genommen Urlaub in Geld zurückzahlen. Das Gehalt wird dann auf Tage umgerechnet und die zu viel genommen Tage werden dann in Geld berechnet.
Wenn man nicht gerade ein befristeten Arbeitsvertrag hat, der in dem Jahr abläuft, dann geht man ja davon aus, daß man auch Ende des Jahres noch in der Firma ist und somit verteilt man dann seinen Urlaub nach eigenen Wünschen auf das Jahr. Da kanns auch schon vorkommen, daß man im ersten viertel Jahr schon seinen ganzen Urlaub verbraten hat. Wenn man dann doch im Laufe des Jahres aus dem Betrieb ausscheidet, dann läufts so ab, wie ich oben geschrieben hab.
Wenn es schon am Anfang des Jahres klar ist, daß das Arbeitsverhältnis befristet ist und in dem Jahr endet, dann gibts von vorn herein nur anteiligen Urlaub.
Gruß
Andrea
ZitatOriginal geschrieben von Andrea_E
Da kanns auch schon vorkommen, daß man im ersten viertel Jahr schon seinen ganzen Urlaub verbraten hat.
Wer bitte macht denn soetwas, und warum? :confused:
Im Normalfall nimmt man doch zumindest zu Weihnachten oder Silvester wenn möglich nochmal Urlaub. Oder aber für Brückentage zB, plus eine Art Notreserve, falls man unverhofft mal einen Tag Urlaub benötigt.
Zumal ein Arbeitgeber, der einem in so kurzer Zeit derart viel Urlaub genehmigt, wohl eher eine Ausnahme sein dürfte, oder?
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