Gedanken zur WKZ Ware

  • alles nicht so einfach


    natürlich macht sich in erster linie der eigentliche betrüger strafbar, aber
    bedenkt bitte den vergleich zur hehlerei!!!
    nicht legale ware kann auch von unwissenden nicht legal erworben werden und damit in eigentum übergehen.
    sofern du derartige ware erstehst kannst du ein problem bekommen
    dies gilt grundsätzlich bei ware, die günstiger als der eigentlich preis sind. ich meine hiermit auch die problematik hinsichtlich hinterzogener MwSt. Auch hier ist der Käufer der Dumme!!!


    weiterhin schaffst du mit deinen kaufabsichtichten eine nachfrage, die rechtlich durchaus als anstiftung zu betrachten sein kann.


    wie schon gesagt, es gab schon einige aktionen seitens der staatsanwaltschaft, auch beschlagnahmungen!!!



    aber wenn ihr mal meine persönlich meinung wissen wollt:
    die netzbetreiber sind selbst schuld (jemand schrieb schon: der teufel, den ich rief...) und sie haben es absolut nicht besser verdient.
    ihre eigene inkompetenz hinsichtlich produktmanagement und fraud prevention verteilen sie auf dem rücken der schwachen
    genauso haben sie es mit dem margenverfall gemacht, der handel war nur nötiges werkezeug zur penetration, danach ist ein großteil uninteressant
    typischer weg bei der entwicklung von einem nischen- zu einem consumerprodukt!
    grüße

  • Re: alles nicht so einfach



    Ich finde diese Argumentation ziemlich fragwürdig. In der Tat gibt es nämlich gebrandete Geräte, die auch ohne Vertrag bei seriösen Distributoren erworben werden können und nicht in Verbindung stehen mit WKZ-Zuschüssen, die eine Vertragsbindung über die IMEI voraussetzen. Auch diese Geräte sind oft günstiger als die ungebrandeten. Früher konnte man auch bei einem Elektroversand (ich glaube es war Conrad) wählen, ob man die Produkte zum normalen Preis oder günstiger mit Werbeeindruck (bei bestimmten Produkten) bekommen möchte. Ein Preisnachlass für Produkte, die mit Werbung versehen sind, ist daher durchaus nicht unüblich.


    Dazu kommt noch, dass es sich nicht um Hehlerware handelt, denn die Geräte werden ganz legal bezogen zu einem festgesetzen Preis. Danach beantragt dann der Händler die Auszahlung eines WKZ für bestimmte Geräte/Verträge. Er begeht somit Betrug, der aber nicht direkt mit den zum Weiterverkauf an andere Händler erworbenen Geräte in Verbindung steht. Diese wurden nicht illegal erworben.
    Sollte das Verfahren mit der WKZ-Auszahlung nachträglich und unabhängig von der Berechnung des Warenwertes nicht überall gelten so müsste man für die Unternehmen, bei denen das anders gehandhabt wird, ggf. nochmal prüfen, wie es hierbei aussieht.


    Eine Anstiftung kann man sicher nur schwer nachweisen. Dazu ist zu uneindeutig ob der "Anstifter" wirklich einen illegalen Deal vermutet haben könnte. Die Margen sind zudem sehr gering im Verhältnis zum Kapitaleinsatz, den der Zwischenhändler bringen muss. Außerdem könnte man dann ja auch den Distributor, der die gebrandeten Geräte verkauft und den WKZ auszahlt als Anstifter ansehen. Oder den Neztbetreiber bei illegal beschafften Geräten aus Prepaid-Bundles.

    "Technisch sind wir Übermenschen; moralisch sind wir noch nicht einmal Menschen." Aldous Huxley

  • Nur weil es momentan eine übliche Verfahrensweise ist, muß es ja deshalb nicht legal sein. Der Thread sollte einfach nur mal zum Nachdenken anregen. Das es ein brisantes Thema ist, wissen wir wohl alle. Das Beispiel mit der Hehlerware ist übrigens nicht so sehr weit entfernt von spontanen juristischen Auskünften...:rolleyes:

  • Es stellt sich doch eh die Frage, wo die Reise hingehen soll. Wenn ich sehe, daß T-Mobile trotz Provisionssenkung das Samsung SGH-V200 nun für weniger Geld als vorher anbietet, weiß ich wirklich nicht mehr, was ich davon halten soll. Warum man das macht, kann ich mir zwar denken, aber ich halte den Weg für falsch.

    blöder Name, geile Preise... pallypse.de

  • tja...


    D1 hat wohl druck durch vodafone, die geben ja mächtig gas und insbesondere hinsichtlich des contents
    da hat d2 meiner meinung nach derzeit das beste marketing
    und schließlich kann es derzeit eigentlich nur noch darum gehen, den vorhandenen kunden durch zusatznutzen mehr geld aus der tasche zu ziehen


    und mit den aktionen und hohen wkz wälzen sie ein teil des problems auf die händler ab, wie immer....
    grüße

  • Zitat

    Original geschrieben von Nokia9910
    Nur weil es momentan eine übliche Verfahrensweise ist, muß es ja deshalb nicht legal sein. Der Thread sollte einfach nur mal zum Nachdenken anregen. Das es ein brisantes Thema ist, wissen wir wohl alle. Das Beispiel mit der Hehlerware ist übrigens nicht so sehr weit entfernt von spontanen juristischen Auskünften...:rolleyes:


    Jetzt wirfst Du aber einiges durcheinander. Ich hab nicht geschrieben, dass etwas legalisiert wird dadurch, dass es üblich ist, so zu verfahren.


    Es ging lediglich darum, ob der Händler erkennen können müsste, ob sein Lieferant sich die Ware illegal beschafft habt.


    Das kann er aber nicht, da aufgrund der undurchsichtigen Subventionierung durch gebrandete Geräte ohne Herstellervertragsbindung, Geräte-WKZs der Netzbetreiber und der Distributoren sowie Sonderposten es nicht offensichtlich ist, ob der Preis aufgrund legaler Beschaffung zustande kommt oder hier mit illegalen Methoden gearbeitet wird.


    Davon vollkommen unabhängig. Der Händler, der die geräte an Endverkäufer so günstig anbietet, klaut diese ja nicht irgendwo sondern kauft diese zu einem Preis von xx DM ein und bekommt bei einem (illegal bezogenen) Geräte-WKZ diesen wieder gutgeschrieben, also xx-yy8WKZ)=zz (Endpreis). Wenn, dann begeht er hier Betrug ohne dass dadurch die Ware betroffen ist. Es sei denn, er ist nicht in der Lage, die Rechnung zu bezahlen, wenn der Betrug rauskommt, und der Distributor macht von seinem Eigentumsrecht an der bereits weiter verkauften Ware Gebrauch, sofern er sich dieses Recht in seinen AGB eingeräumt hat. Dann wird es kompliziert.

    "Technisch sind wir Übermenschen; moralisch sind wir noch nicht einmal Menschen." Aldous Huxley

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