Beiträge von pallypse

    ....u.a. einer der Gründe, warum wir unseren Fachhandel aufgegeben haben. ...


    Aber mal im Ernst: Das ist doch normal, oder??? Wir haben durch die Bank sehr viele bekloppte Kunden gehabt. Das geht von Drohungen ("Isch hole meine Bruder" oder "Isch schwörre, isch kenn Dein Gesischt und pass auf, wo Du hingehst") bis hin zu Ausführungen von Hobby-Juristen ("Ich weiß, daß ich ein Rückgaberecht habe" "Sie sind zu diesem und jenem verpflichtet" Ja, nee, is klar).


    Und die Durchgeknallten sind doch da noch die besten, da kann man nebenbei mal so herrlich abschalten, weil die erzählen und erzählen und erzählen.... Ist wie Fernsehen, nur halt live dabei.


    Gruß


    pallypse.de


    Rieu

    Zitat

    Original geschrieben von fonhouse.de
    Aber nur wenn es in den AGB's auch so geregelt wurde !!!
    Man kann das Rücktrittsrecht ausklammern wenn mit der Dienstleistung begonnen wird. Wir gehen davon aus, dass dies der Fall ist sobald der Vertrag aktiviert wurde. Andere, so habe ich mir sagen lassen, gehen sogar schon davon aus wenn die Daten an den Netzbetreiber zur Aktivierung übermittelt wurden.


    Wie kannst Du sowas denn regeln? Ich hatte die Problematik damals bei der IHK angesprochen, die wollten das auf der nächsten DIHT ansprechen und dementsprechend die Problematik diskutieren. Aber IMHO ist das nicht möglich, einen Mobilfunkvertrag über die Dienstleistungsschiene (ich weiß, daß es da eine Möglichkeit für gewisse Sachen gibt, aber Mobilfunkverträge sind damit nicht gemeint) stornofrei zu schalten.


    Hast Du da irgendwelche rechtlichen Grundlagen / Mustertexte / Gerichtsurteile??


    Gruß


    pallypse.de


    Rieu

    goeran:


    Hoffentlich weiß Vodafone das mittlerweile auch, denn bei uns wusste es damals keiner. Weder der VB noch der Innendienst. Denn die Frage, die mich damals bei der ganzen Sache am meisten interessierte (Wie läuft das denn mit den HW-Boni/IMEI/WKZ?), hatte wohl noch keiner gestellt. Also würde ich das vielleicht vorher nochmal prüfen.


    Aber wenn es jetzt ja Formulare dafür gibt, dann hat sich das Thema ja vielleicht erledigt.


    Gruß


    pallypse.de


    Rieu

    fonez.de


    RMA-Nr. beim Lieferanten beantragen. Gerät hinschicken. Gutschrift buchen. Dürfte innerhalb der Garantie (ist bei Siemens eh zwei Jahre) kein Problem sein. Ob Siemens oder Du das Gerät getauscht hat, spielt hier keine Geige. Der Kunde hat ein fehlerhaftes Produkt getauscht und macht nun nach diversen Instandsetzungsversuchen von seinem Recht auf Wandlung des Kaufvertrags gebrauch. Den Kaufvertrag hat er mit Dir geschlossen. Und Du hast den Kaufvertrag mit Deinem Großhändler geschlossen.


    Rieu

    Ericsson T68. Bediengruppe defekt. War auch deswegen schon mal zur Rep.


    Ich glaube zwar nicht, daß das über Gewährleistung instandgesetzt wird, aber schaun mer mal.


    BTW: Ich hätte da noch ein CMD-J70, bei dem die Software spinnt. Das Gerät ist auch aus der Garantie, aber die Anfänglichkeit des Fehlers ist ja eindeutig (die "falsche" Software war ja schon bei Auslieferung im Gerät). Und: Der Händler, bei dem wir das damals gekauft haben, ist pleite. Kann jemand von euch kostenlos für das Teil eine neue SW aufspielen?