Wenn ichs richtig verstanden habe, hat der Kunde das Gerät von T-Mobile erhalten. Dann muß er es dort reklamieren.
Die Gewährleistung bezieht sich auf die Anfänglichkeit des Fehlers, d.h. dieser Fehler muß von vorneherein im Gerät gewesen sein. Das hat sich für mich zuerst nach einem Softwarefehler angehört, aber als ich gelesen habe 180,-- EUR dachte ich mir, daß es das wohl nicht sein kann.
Ob das alles über Gewährleistung läuft, ist wie Kaffeesatzlesen. Ich vermute mal, daß er von T-Mobile auch einen Kostenvoranschlag erhält und dann den Weg über den Gutachter gehen muß.
Kann er nicht im April sowieso wieder verlängern?
Rieu
PS: Ich habe genau denselben Spaß hier!!!