Verkauf von Mobilfunk Verträge über das Internet?

  • Hallo!


    ich möchte über das Internet Mobilfunkverträge verkaufen, aber in Deutschland hat der Kunde lt. fernabsatzgesetz ein 14 tägiges rücktritsrecht. wie geht ihr damit um? Nimmt ihr die Handys im falle eines Stornos zurück? Wie hoch ist die Storno Quote?



    würde mich über eine zahlreiche antworten freuen




    gruß





    MIB2030

  • Also so wie ich das hier mitbekommen habe ich die "Stornoquote" leider sehr hoch.
    Bei Mobilfunkverträgen gilt aber dieses Rücktrittsrecht soweit ich weiss nicht. Sobald der Vertrag unterschrieben bzw. aktiviert wurde kann man nichts mehr stornieren. Bei dem 14tägigen RÜcktrittsrecht gibt es aber auch ein Gesetz das man nicht den gesamten Betrag zurückzahlen muss, wenn sich das Gerät nicht mehr im Neuzustand befindet.

  • Theoretisch ist es wohl so, das bei Abschluß eines Vertrages mit einem 1zu1 Gerät der Kunde kein Rücktrittsrecht mehr hat. Rechtlich sieht es dann so aus, ein Dienste Vertrag ist Zustande gekommen und sobald der Vertrag (SIM Karte) genutzt wird, verliert der kunde dieses Recht inkl. Gerätetausch, da es in Betrieb genommen wurde.
    Ob das aber für Deine kundenfreundlichkeit spricht, ist eine andere Frage. ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von Fahim
    Also so wie ich das hier mitbekommen habe ich die "Stornoquote" leider sehr hoch.


    Kann ich nicht bestätigen


    Zitat

    Bei Mobilfunkverträgen gilt aber dieses Rücktrittsrecht soweit ich weiss nicht. Sobald der Vertrag unterschrieben bzw. aktiviert wurde kann man nichts mehr stornieren.


    Aber nur wenn es in den AGB's auch so geregelt wurde !!!
    Man kann das Rücktrittsrecht ausklammern wenn mit der Dienstleistung begonnen wird. Wir gehen davon aus, dass dies der Fall ist sobald der Vertrag aktiviert wurde. Andere, so habe ich mir sagen lassen, gehen sogar schon davon aus wenn die Daten an den Netzbetreiber zur Aktivierung übermittelt wurden.



    Zitat

    Bei dem 14tägigen RÜcktrittsrecht gibt es aber auch ein Gesetz das man nicht den gesamten Betrag zurückzahlen muss, wenn sich das Gerät nicht mehr im Neuzustand befindet.


    Nur wenn das Gerät oder die Sache Gebrauchsspuren aufweist die darauf schließen lassen, dass die Ware nicht nur getestet wurde. Es gibt ja wirklich Leute die ein Handy 10 Tage nutzen, es zurück schicken und laufend ein anderes Handy in der Tasche haben.
    Wir schauen ganz genau wem wir etwas verkaufen und wem nicht.
    Wird ein Handy 10 Tage im Alltag genutzt kann man meistens auch Gebrauchsspuren daran finden die dann einen finanziellen Ausgleich fordern.


    Alles in allem schließt aber nur jemand einen vertrag ab der ihn auch wirklcih möchte.
    Das man mal mit einem Handy nicht zufrieden ist und doch lieber ein anderes hätte kommt schonmal vor.
    Ich habe da auch mal ein Handy nach 20 Tagen ausgetauscht. OK, sie war blond, mitte zwanzig und sah wirklich gut aus :-) Dem Handy hatte man die 20 Tage auch nicht angesehen und es ging zu einem guten Preis bei ebay weg.

  • kann ich eigentlich vom netzbetreiber ein online formular beantragen, das der kunde VIA WEB ausfüllt, ich das ganze ergänze, ausdrucke zumaile, er unterschreibt und ich kann dann aktivieren? oder ist das alles bei euch selfmade? das sind ja eingentlich standardformulare, die so fest vogeschrieben sind, oder? nicht das ich damit in teufels küche komme?
    wie schaut bei euer ablauf eine kundenfreischaltung via web aus?

  • Zitat

    Original geschrieben von fonhouse.de
    Aber nur wenn es in den AGB's auch so geregelt wurde !!!
    Man kann das Rücktrittsrecht ausklammern wenn mit der Dienstleistung begonnen wird. Wir gehen davon aus, dass dies der Fall ist sobald der Vertrag aktiviert wurde. Andere, so habe ich mir sagen lassen, gehen sogar schon davon aus wenn die Daten an den Netzbetreiber zur Aktivierung übermittelt wurden.


    Wie kannst Du sowas denn regeln? Ich hatte die Problematik damals bei der IHK angesprochen, die wollten das auf der nächsten DIHT ansprechen und dementsprechend die Problematik diskutieren. Aber IMHO ist das nicht möglich, einen Mobilfunkvertrag über die Dienstleistungsschiene (ich weiß, daß es da eine Möglichkeit für gewisse Sachen gibt, aber Mobilfunkverträge sind damit nicht gemeint) stornofrei zu schalten.


    Hast Du da irgendwelche rechtlichen Grundlagen / Mustertexte / Gerichtsurteile??


    Gruß


    pallypse.de


    Rieu

    blöder Name, geile Preise... pallypse.de

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!