Rechtsfrage bzgl. Reparatur und Dauer

  • Hallo!
    Meine Geschichte kurz und knapp : Ich hab mir vor etwa 8 Wochen eine Grafikkarte gekauft, diese machte nach etwa 3 Wochen sehr komische Geräusche. Lüfter war anscheinend defekt. Nun Gerät zurück an Händler. " Ja wir repariern es." 1 Woche später: "Konnten es nicht reparieren und haben sie zum Hersteller geschickt." Und nun warte ich seit insgesamt fast 6 Wochen auf meine Grafikkarte! Ist sowas zumutbar? So wies aussieht darf ich noch 1-2 Wochen warten.


    Hätte ich anstatt Reparatur auch eine neue verlangen können?
    Kann man die Paragraphen 437 und 439 BGB hier anwenden?
    Muss der Händler mir eine neue Grafikkarte geben?


    Fragen über Fragen... ;) Hoffe ihr könnt mir helfen.


    Es ist jetzt nicht so, dass ich unbedingt auf die Karte angewiesen wäre, aber eigentlich wollte ich meine alte Graka schon verkaufen, aber ich bin nicht dazugekommen. Hätte ich sie verkauft, dann hätte ich mir irgendne billige für den Übergang kaufen müssen.


    Gruß,
    Sebi

  • Danke für die Links.


    Wie siehts eigentlich mit einem AustauschTeil aus? Hab ich Anspruch auf so etwas? Normal hat man ja nicht von jedem PC Teil ein Ersatz-Teil dahei rumliegen...



    Gruß,
    Sebi

  • Einen rechtlichen Anspruch auf ein Austauschteil hast Du nicht, ist Verhandlungssache mit dem Shop.


    Die haben Dir ja schließlich "nur" ne Grafikkarte verkauft und keinen kompletten PC.


    Daher ist der Händler nicht dafür zuständig das Dein PC auch läuft.


    Wie gesagt gibt es schon einen Haufen Threads drüber, einfach mal "Reperatur" "Garantie" und ähnliche Suchwörter ausprobieren.


    Kleiner Tip aus der Praxis:


    Ich stelle mich immer auf stur wenn ein Gerät sehr schnell nach Kauf defekt ist und lasse mich nicht auf diese "einschicken" Nummer ein.
    Klappt meistens das es dann gleich ein neues Gerät gibt oder zumidest ein adäqutes Leihgerät.


    Gerade neulich ist mir meine nicht ganz 2 Wochen alte Uhr verreckt, bin auch in den Shop und habe reklamiert.
    Da meinte die Dame auch die Uhr müsste eingeschickt werden und das dauere 4-8 Wochen.
    Daraufhin meinte ich das ich dann doch gerne lieber mein Geld wieder hätte oder ein neue Uhr.
    Erst hat sie rumgemault aber ich habe ihr klar gesagt das 4-8 Wochen nicht in meine Definiton von fristgemäßer Nacherfüllung passen würden und daher will ich mein Geld.


    Keine 2 Minuten später hatte ich eine neue Uhr die bis heute läuft *toitoitoi*
    Ist weniger eine rein rechtlich Frage als eigenes Selbstbewußtsein und das Auftreten.
    Und es kommt natürlich auch auf den Warenwert an.
    Einem Verkäufer bei einem 2,5€ Artikel damit zu "drohen" nicht mehr in seinen Laden zu kommen wird wohl nicht so die gewünschte Wirkung erzielen


    Gruß
    CH

  • Ok, vielen Dank, ChickenHawk! Für das nächste Mal bin ich jetzt rechtlich gerüstet. ;) :D


    Gruß,
    Sebi

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