wie leite ich eine Zahlungsklage ein?

  • Zitat

    Welche Kosten kommen da erstmal auf mich zu?


    Die Kosten richten sich nach dem Streitwert. Um so höher um so teurer.
    Wenn das mit Deiner Forderung aus dem Vertrag "wasserdicht" ist, würde ich den Mahnbescheid gleich vom Anwalt ausfüllen lassen.
    Der RA verlangt in der Regel erstmal keinen Vorschuss. Zudem Du bei einem Widerspruch gegen den MB wohl eh nicht um einen Rechtsbeistand drumherumkommst. Falls es dann bei einem Widerspruch zu einem Prozeß kommt ist man mit anwaltlichem Beistand doch besser beraten.Vorm Amtsgericht könntest Du Dich ja noch selber "vertreten". Da gibt es noch keinen Anwaltszwang. Aber ab Landgericht aufwärts geht es nur noch mit Advokat. Oder weißt Du vorm AG, wenn der "Beklagte" nicht zum Termin erscheint, was Du beantragen kannst? ( wäre in diesem Fall ein Versäumnisurteil) .
    Wenn Du "gewinnst" muss die Gegenseite eh Deine Anwaltskosten tragen.
    Dein RA wird nur dann von Dir Gebühren verlangen, wenn beim anderen nichts zu holen ist.

  • Zitat

    Original geschrieben von Mercury
    wenn ich Dich richtig verstehe, dann gehe ich zum Amtsgericht, der für mich zuständig ist, das heißt unabhängig davon wo das Unternehemen sitzt.


    Für das Mahnverfahren ja. Für eine anschließende Klage kommt das drauf an.


    Klagst Du als Privatperson gegen eine Firma, kannst Du Dein örtliches Gericht wählen. Trittst Du dagegen als Vollkaufmann auf, gilt der vertraglich vereinbarte Gerichtsstand. Meistens der der Firma.


    Die Gebühren für den Mahnbescheid sind erträglich. Die fangen bei 12,50 Euro an und bewegen in haushaltsüblichen Forderungsgrößen +/- 1 % der Summe. Die entsprechende Tabelle findest Du auch unter meinem Link.


    Das mit der Rechtsanwalt würde ich mir überlegen, wenn Du keine Rechtschutzversicherung hast, die dafür gerade steht. Ist von der Gegenpartei nichts zu holen, bleibst Du auf allen Kosten sitzen.

  • Zitat

    Ist von der Gegenpartei nichts zu holen, bleibst Du auf allen Kosten sitzen.


    Bei einer Firma eher unwahrscheinlicher, als bei einer Privatperson.
    Klar, gibt es auch insolvente Firmen, bei denen nichts zu holen ist.
    Kleiner Trost, wenn man trotzdem auf den Kosten sitzen bleibt: Verjährung erst nach 30 Jahren.

  • pustekuchen:eek:
    neues verbraucherinsolvenzgesetz = 6 Jahre für privatpersonen (kleinstunternehmer) und wenn die gmbh oder AG insolvenz anmeldet stehen die chancen heute auch schlechter als sonst

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