ZitatWelche Kosten kommen da erstmal auf mich zu?
Die Kosten richten sich nach dem Streitwert. Um so höher um so teurer.
Wenn das mit Deiner Forderung aus dem Vertrag "wasserdicht" ist, würde ich den Mahnbescheid gleich vom Anwalt ausfüllen lassen.
Der RA verlangt in der Regel erstmal keinen Vorschuss. Zudem Du bei einem Widerspruch gegen den MB wohl eh nicht um einen Rechtsbeistand drumherumkommst. Falls es dann bei einem Widerspruch zu einem Prozeß kommt ist man mit anwaltlichem Beistand doch besser beraten.Vorm Amtsgericht könntest Du Dich ja noch selber "vertreten". Da gibt es noch keinen Anwaltszwang. Aber ab Landgericht aufwärts geht es nur noch mit Advokat. Oder weißt Du vorm AG, wenn der "Beklagte" nicht zum Termin erscheint, was Du beantragen kannst? ( wäre in diesem Fall ein Versäumnisurteil) .
Wenn Du "gewinnst" muss die Gegenseite eh Deine Anwaltskosten tragen.
Dein RA wird nur dann von Dir Gebühren verlangen, wenn beim anderen nichts zu holen ist.