Geschenk Gutschein --> Begrenzt Gültig

  • Wer kennt sich damit aus?


    Habe meiner Freundin neulich u.a. einen Geschenk Gutschein von einem Laden mit Haushalts Waren geschenkt, da sie gerade dabei ist ein neues Geschirr zu sammeln.


    Als ich mir den Gutschein nochmal genauer angesehen habe, stand unten ganz klein gedruckt : Dieser Gutschein muss innerhalb 3 Monaten nach der Ausstellung eingelöst werden.


    Das verstehe ich irgendwie nicht :confused:


    Ich bezahle doch wenn ich einen Gutschein kaufe irgendeine Ware im Vorraus, auf jeden Fall ist die Ware doch schon bezahlt.


    Wieso kann ich den Gutschein denn nicht auch noch nach z.B. einem Jahr einlösen?


    Ist doch eigentlich so nicht sehr kundenfreundlch oder ?


    P.S. der Gutschein ist zwar inzwischen schon von meiner Freundin eingelöst worden, aber trotzdem würde mich das mal interessieren.

    Google Pixel 2 128 GB
    Huawei Mediapad M5 10.8 LTE
    TT Member Card #143

  • So eine Art Verfallsdatum auf 'nen Gutschein ist nicht rechtens.Kenne jetzt zwar keine 100%Quelle,aber hab die Thematik schon des öfteren in den Medien verfolgt.


    MFG CHris

    Life is too short to be small.

  • Re: Geschenk Gutschein --> Begrenzt Gültig


    Zitat

    Original geschrieben von Skyliner
    Ist doch eigentlich so nicht sehr kundenfreundlch oder ?


    Kundenfreundlich nicht, aber rechtens ist es schon. Wenn der Laden eine Gültigkeitsfrist draufschreibt ist das seine Sache. Es gibt aber ein Urteil, dass wenn diese Gültigkeitsfrist fehlt, der Gutschein unbegrenzt haltbar sein muss...

  • IMHO sind solche Begrenzungen rechtlich unwirksam, zumindest wenn es sich um Gutscheine handelt, die als Bargeldersatz gelten und zu 100% bezahlt wurden.

    "Technisch sind wir Übermenschen; moralisch sind wir noch nicht einmal Menschen." Aldous Huxley

  • Klick, mit google in einer Sekunde gefunden.


    Zitat:

    Hätte der Mensch nur halb so viel Vernunft wie Verstand, dann wäre alles viel einfacher in der Welt. Linus Pauling

  • Vielen Dank für die Infos :top:


    Aber demnach sind 3 Monate Gültigkeit ja wirklich sehr kurz.


    Zum Glück machen diese Gültigkeitsbeschränkung nicht alle Geschäfte, hatte auch schonmal Gutscheine wo nichts von einer begrenzten Gültigkeit stand.

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  • Zitat

    IMHO sind solche Begrenzungen rechtlich unwirksam, zumindest wenn es sich um Gutscheine handelt, die als Bargeldersatz gelten und zu 100% bezahlt wurden.


    Genau und als solches sollte es doch nicht gültig werden.Die kaufkraft sinkt höchstens.Die Gültigkeit sollte unangetastet bleiben.


    Zitat

    Wenn der Gutschein keine Befristung enthält, gilt streng genommen die gesetzliche Verjährungsfrist von 3 Jahren.


    Find ich gut zu wissen- aber Okay find ich es nicht.Mit welcher Begründung dies zulässig ist würde mich interessieren.


    MFG CHris

    Life is too short to be small.

  • Zitat

    Original geschrieben von Sebastian
    Zitat: Wenn der Gutschein keine Befristung enthält, gilt streng genommen die gesetzliche Verjährungsfrist von 3 Jahren.


    Stimmt. Leider ist die regelmäßige Verjährungsfrist Anfang 2002 von 30 Jahren (!) auf 3 Jahre gesenkt worden (§ 195 BGB)....

  • Ist das bei jeder Verjährungsfrist so?Ich dachte das mit den 3 Jahren bezieht sich auf Rechnungen.
    Habe noch das alte BGBvon 99 vor mir liegen.Sollte mir doch mal die neue Ausgabe zulegen.
    MFG CHris

    Life is too short to be small.

  • Habe noch Kinogutscheine in DM. Meint ihr, die kann man noch einlösen? Ich glaub, ich probiers mal!


    Gruß
    Mekong

    Ein Hund denkt: "Sie füttern mich, sie pflegen mich, sie kümmern sich um mich...
    ...sie müssen Götter sein!"


    Eine Katze denkt: "Sie füttern mich, sie pflegen mich, sie kümmern sich um mich...
    ...ich muss ein Gott sein!

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