Telefonate mitschneiden


  • Das ist völlig falsch !


    Zitat: Damit verletzen Sie die Vertraulichkeit des Wortes, was in
    Deutschland mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft
    wird (§ 201 StGB).


    Dieser Verstoß tritt allerdings nur im Falle einer "Nicht-Aufklärung" durch den "Aufzeichnenden" ein.


    Wenn ich zum Beispiel einem Kunden ein TK-System installiere und ihm die Funktion der Gesprächsaufzeichnung einrichte ist er selbst für die Aufklärung seiner Gesprächspartner zuständig. Es ist lediglich ein netter Zug von mir, Ihn auf den §201 StGB. hinzuweisen. Eine Informationspflicht gibt es nicht einmal !



    § 201
    Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes
    (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt


    1. das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt oder
    2. eine so hergestellte Aufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht.



    (2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt


    1. das nicht zu seiner Kenntnis bestimmte nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen mit einem Abhörgerät abhört oder
    2. das nach Absatz 1 Nr. 1 aufgenommene oder nach Absatz 2 Nr. 1 abgehörte nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen im Wortlaut oder seinem wesentlichen Inhalt nach öffentlich mitteilt.



    Die Tat nach Satz 1 Nr. 2 ist nur strafbar, wenn die öffentliche Mitteilung geeignet ist, berechtigte Interessen eines anderen zu beeinträchtigen. Sie ist nicht rechtswidrig, wenn die öffentliche Mitteilung zur Wahrnehmung überragender öffentlicher Interessen gemacht wird.


    (3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer als Amtsträger oder als für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteter die Vertraulichkeit des Wortes verletzt (Absätze 1 und 2).


    (4) Der Versuch ist strafbar.


    (5) Die Tonträger und Abhörgeräte, die der Täter oder Teilnehmer verwendet hat, können eingezogen werden. § 74a ist anzuwenden.

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  • Zitat

    Original geschrieben von Dexter
    Hui, hat da jemand dem Feuer den Sauerstoff genommen?!


    Also machen wir uns offensichtlich nicht strafbar und leisten auch keine Beihilfe zu einer Straftat ! :D

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  • Zitat

    Original geschrieben von jochar
    Dieser Verstoß tritt allerdings nur im Falle einer "Nicht-Aufklärung" durch den "Aufzeichnenden" ein.


    eben!
    und genau das ist vakant!


    @ dexter


    :rolleyes:

  • Ja, durch den "Aufzeichnenden" für eben Selbigen!
    Ach ja, immer das Selbe hier..


    Wenn du es so siehst, halt dich doch einfach raus, ein Posting genügte..das mach ich jetzt auch!

  • Zitat

    Original geschrieben von FireWire
    eben!
    und genau das ist vakant!


    @ dexter


    :rolleyes:


    Ich erkläre Dir den Inhalt gerne noch einmal !


    Zitat:
    § 201
    Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes
    (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt


    1. das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger AUFNIMMT oder
    2. eine so hergestellte Aufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht.



    Nehmen wir hier Telefonate auf ???


    Wer ist potentieller, nominativer Straftäter ???


    Wäre die Funktion in aktuellen TK-Systemen von Siemens, Alcatel, Panasonic, Elmeg, ... integriert wenn es grundsätzlich verboten wäre ???

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  • mannomann


    hallo??


    hier will jmd. gespräche mitschneiden...
    ob die betroffenen einverstanden sind, ist nicht bekannt...


    der gesamte hintergrund ist völlig unbekannt!
    wenn wir hier tipps geben wie sowas geht, ist das imo nicht okay..


    schliesslich könnte ich auch behaupten, meine freundin hat nix dagegen, das ich ihre sms lese... und würde darum bitten wie ich eine auto. wtltg. an mein handy einrichten kann!!


    das geht so nicht, da es keine rechtl. grundlage für solche aktionen gibt!


    fire

  • Re: mannomann



    Entweder kannst oder willst Du die Rechtslage nicht verstehen !


    Dein letzter Satz ist (enschuldige wenn ich mich wiederhole) völliger Blödsinn !
    Wieso muss es rechtliche Grundlagen in Form von Geboten geben ? Nenn mir bitte einen Paragraphen (in welchem Gesetz auch immer) in dem ein vergleichbarer Satz steht ?!? Es ist nun einmal nicht grundsätzlich verboten Telefonate mitzuschneiden. Finde Dich damit ab ! Wenn es Dir nicht passt ... unsere Damen und Herren in Berlin haben ihren Dienst heute wieder aufgenommen !


    Übrigens als Tip: Du solltest auch keine Telefonate mehr mit Deiner Bank führen ... die Gespräche dort werden auch aufgezeichnet ...


    Linktip für Dich speziell: http://www.asc.de/german/index_d.html

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  • Zitat

    Original geschrieben von W.Stecher
    Die Anlage gehört mir selber nicht, das wird bei einem Freund durchgeführt. Ich weiß nur, das es die Eumex 306 ist. Und die hat nach meinem Wissen einen internen S0. Die Anlage verfügt über 4 analoge und 4 ISDN-Anschlüsse und bietet auch das Merkmal "Konferenzschaltung".


    Hi,
    die Eumex 306 verfügt nur über 4 analoge Nebenstellen.
    Die 4 So Buchsen stellen nicht anderes dar,als den externen So-Bus vom Amt.
    Sie sind sozusagen parallel zum NTBA und haben nichts mit der Anlage zu tun.
    Die äußerlich identisch aussehende Eumex 308 verfügt über einen internen So-Bus.
    Gruß

  • das ist mir echt zu doof!


    willst du ernsthaft behaupten, man (ausgenommen bnd, verfassungsschutz usw.) darf telefonate dritter ohne deren wissen abhören/mitschneiden??


    ich sage dazu nichts mehr.. das solles die Mods entscheiden ob hier tipps zu solchen themen abgegeben werden dürfen..


    fire and out...

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