Italienisches Recht: Wie Vollstreckungsbescheid widersprechen?

  • Gegen "jemanden" (Name darf durch datenschutzgründe nicht genannt werden) ist in Italien der Antrag auf erlass eines Vollstreckungsbescheides gestellt worden. Er kann dagegen in 40 Tagen ab Zustellung Widerspruch einlegen.


    Muss dies in deutscher oder italienischer Sprache geschehen?


    Muss der Widerspruch begründet werden? (In Italien)


    Muss ich für den Widerspruch einen Anwalt beauftragen?




    Mfg Max


    P.S.: Ein paar von euch müssten sich wohl damit auskennen*g*. Wäre super wenn ihr schnell antworten könntet. THX!

  • Lt. Deinem Profil bist Du 16 Jahre alt. Also beschränkt geschäftsfähig. Das sollte evtl. noch dazu.

    Gruß
    vom Stefan


    -Wer einmal in Fürth war, der findet es überall auf der Welt schön-

  • Wie AdministratorDr schon anklingen ließ wäre es von Vorteil den genauen Hintergrund zu wissen.


    Wenn ich so eine Frage stellen würde:


    Die Polizei war da, was wollte die von mir


    könnte mir darauf bestimmt auch keiner eine gescheite Antwort geben... :D :D

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  • Re: Italienisches Recht


    Zitat

    Original geschrieben von Deep Blue
    Gegen mich ist in Italien der Antrag auf erlass eines Vollstreckungsbescheides gestellt worden.


    Muss dies in deutscher oder italienischer Sprache geschehen?


    Erstmal vorab muss der Widerspruch in italienischer Sprache, da dies in Italien die Amtssprache ist, abgefasst werden. Wenn du den Widerspruch in Deutsch abfasst, dann müsste das dann erst wieder übersetzt und notariell beglaubigt werden. Zusätzlicher Aufwand, zusätzliche Kosten.

  • Re: Italienisches Recht


    Zitat

    Original geschrieben von Deep Blue
    Muss der Widerspruch begründet werden?


    Im normal Fall muss jeder Widerspruch begründet werden.


    Bsp. Verweigerung bei der Bundeswehr:


    Da kann man auch nicht einfach schreiben ich will nicht zur Bundeswehr sondern man muss das auch brgründen können warum nicht.

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  • Re: Re: Italienisches Recht


    Zitat

    Original geschrieben von Paraglider
    Im normal Fall muss jeder Widerspruch begründet werden.


    Der Widerspruch zu einem Mahnbescheid muss in Deutschland nicht begründet werden. Die einfache Aussage "Ich widerspreche diesem Mahnbescheid" reicht völlig aus. Im Zweifelsfall würde sich dann später ein Gericht damit befassen, was die Kosten weiter erhöhen würde.

  • Ja, beim Mahnbescheid mag das zutreffen.


    Es reicht aber nicht bei jedem Widerspruch zu schreiben "Ich widerspreche diesem Manhbescheid". :D (vor allem wenn es gar keiner ist ;))


    Hier gehts aber um einen Vollstreckungsbescheid und solange man nicht weiß wie dieser aussieht kann man dazu nicht viel sagen sondern nur mehr allgemein.

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  • Was ich gerade mal nicht verstehe:


    Bist Du (Deep Blue) dt. oder ital. Staatsbürger? Wo ist Dein Wohnsitz?


    Wenn Du dt. Staatsbürger mit Wohnsitz in D bist, dann mußt Du einen solchen Antrag aus Italien natürlich in übersetzter Form, also auf deutsch, erhalten.


    Wenn ich einen wie auch immer gearteten Bescheid aus Italien in italienischer Sprache bekommen würde, würde dieser in die runde Ablage wandern... :confused:

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • Also, ich selber bin nicht betroffen sondern Jemand anders (Aus Datenschutzgründen darf ich den namen nicht erwähnen). Der herr ist deutscher Staatsbürger. ich sollte halt mal fragen was er da machen könnte. Sorry falls das falsch rüber gekommen ist.



    Max:)

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