Gegen "jemanden" (Name darf durch datenschutzgründe nicht genannt werden) ist in Italien der Antrag auf erlass eines Vollstreckungsbescheides gestellt worden. Er kann dagegen in 40 Tagen ab Zustellung Widerspruch einlegen.
Muss dies in deutscher oder italienischer Sprache geschehen?
Muss der Widerspruch begründet werden? (In Italien)
Muss ich für den Widerspruch einen Anwalt beauftragen?
Mfg Max
P.S.: Ein paar von euch müssten sich wohl damit auskennen*g*. Wäre super wenn ihr schnell antworten könntet. THX!