In machen Geschäften gibt es Aushänge mit dem Inhalt "Das Öffnen der Verpackung verpflichtet zum Kauf."
Ist so ein Aushang überhaupt rechtskräftig? Normalerweise kommt ein Kauf juristisch gesehen durch einen Kaufvertrag, d.h. zwei sich deckende Willenserklärungen bezüglich des Kaufs/Verkaufs einer Ware zustande.
Kann durch einen Aushang bestimmt werden, dass jemand, der eine Verpackung zur Besichtigung einer Ware öffnet, hiermit eine Willenserklärung zum Kauf abgibt? Kann ich mir eigentlich nicht vorstellen.
Wer eine Verpackung beim Öffnen beschädigt, ist natürlich zum Schadenersatz verpflichtet. Bei geringwertigen Waren (z.B. Stadtpläne, Taschenbücher) mag es noch angehen, dass bei Beschädigung der Verpackung der komplette Warenwert ersetzt werden muss, ich kann mir aber kaum vorstellen, dass ich z.B. einen Laptop für 1000 € erwerben muss, wenn ich versehentlich die Verpackung im Wert von vielleicht 10 oder 20 € beschädigt habe.
Wie sieht es z.B. aus, wenn ich bei einer CD die Umhüllungsfolie aufreiße, der Verkaufserlös ist für den Händler deswegen ja nicht geringer, denn die Mehrzahl von CDs wird ohnehin ohne Umhüllung verkauft.