Darf man Zeitschriften als "Büchersendung" verschicken?

  • Zitat

    Original geschrieben von Martin Reicher
    die Post kontrolliert das stichprobenartig.


    Was dir dann blüht? Frag mich was leichteres, im schlimmsten Fall evtl. Leistungserschleichung/Betrug, Schadenersatzforderungen.


    Das halte ich ja schon für übertrieben.
    Ich denke du bekommst die Sendung einfach unfrei an die Absenderadresse zugestellt.

    "... infinity’s a great place to start"
    No Line on the Horizon - U2

  • ich sag ja im schlimmsten Fall. So könnte man ja alles als Büchersendung verschicken und in einem ganz kleinen Anteil prüft die Post vielleicht mal und dann kostet es halt 2 € zusätzlich. das könnte System haben...


    Ich habe bis jetzt keine Waren/Bücher-Sendung bekommen die geprüft worden wäre

    Viele Grüße
    Martin

  • Wenn ich die Preisinformationen der Post richtig interpretiere, dann dürfen Zeitschriften nur als "Warensendung" verschickt werden. Wenn eine Gesamtdicke vom 10 mm nicht überschritten wird ist das vom Preis her auch kein großer Unterschied.


    Gruß, BigDaddy

  • bei mir wollte die Post vor dem absenden sehen, dass auch wirklich ein Buch drin ist....Musste das schon eingepakte Buch dann kurz öffnen um es zu beweisen. Danach haben die es dann angenommen....



    so wars bei mir!

  • Zitat

    Original geschrieben von avalox
    bei mir wollte die Post vor dem absenden sehen, dass auch wirklich ein Buch drin ist....Musste das schon eingepakte Buch dann kurz öffnen um es zu beweisen. Danach haben die es dann angenommen....



    so wars bei mir!


    Und ich wollte mal ein Amazon-Buch als Büchersendung zurückschicken nur leider ließ sich die Amazon-Verpackung nicht so verschließen, dass man sie wieder hätte öffnen und erneut schließen können. Auf meine Frage, ob nicht der Beamte am Schalter den Inhalt prüfen und man dann einen Klebestreifen drauf machen könne sagte man mir, dass das nicht ginge, da der Beamte ja mit den Absender unter einer Decke stecken könne und das ggf. von anderer Stelle aus geprüft werden können muss. Warum allerdings der Vermerk "Post darf öffnen" nicht ausreicht, konnte man mir nicht sagen. Es hieß, wenn das Paket nicht ohne weiters wiederverschließbar ist, wird der Inhalt ggf. vernichtet (statt das man nach dem Öffnen einfach einen Tesa-Streifen draufmacht und gut ist..). Naja, Beamte halt...

    "Technisch sind wir Übermenschen; moralisch sind wir noch nicht einmal Menschen." Aldous Huxley

  • Zitat

    Original geschrieben von Nebelfelsen
    Naja, Beamte halt...


    Oder nicht doch ein Angstellter!? :rolleyes:

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!