SonyEricsson Garantieleistungen ohne Kaufbeleg?

  • Hi,


    ein Bekannter besitzt ein an sich schönes T610, leider mit dem Rausch-Bug und mit leichten Joystick-Problemen.


    Nun hab ich ihm gesagt, dass das Rauschen wohlbekannt ist, und das Handy deswegen geswapt oder repariert werden kann.


    Er hat er aber seinen Kaufbeleg verlegt.


    Macht Ericsson das wie Nokia, d.h. prüfen sie anhand der IMEI, ob noch Garantie auf das Gerät besteht, oder verlangen die für Update oder Reparatur zwingend eine Rechnung?


    Das T610 ist auch T-Mobile gebrandet. Es kommt also unweigerlich von denen.


    Wenn er jetzt in einen TeePunkt geht, machen die ihre Finger ohne Rechnung krumm oder geht da nichts?


    Das t610 hat er vertragsfrei erworben...


    Das Rauschen ist ja nicht durch SW-Update behebbar, oder? Macht /// ein Update ohne Rechnung umsonst?


    Danke,


    Nick

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Warum sollte keine Garantie mehr bestehen? Das T610 ist erst seit wenigen Monaten auf dem Markt.

    “Das Leben ist wie ein Fahrrad. Man muß sich vorwärts bewegen, um das Gleichgewicht nicht zu verlieren.” Albert Einstein

  • Hallo Jochen,



    klar besteht faktisch noch Garantie.


    Aber auch praktisch ohne Rechnung? D.h. nimmt ein ///Service Point Garnatieleistung ohne Rechnung vor?

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • In der Regel ja.

    “Das Leben ist wie ein Fahrrad. Man muß sich vorwärts bewegen, um das Gleichgewicht nicht zu verlieren.” Albert Einstein

  • Zitat

    Original geschrieben von Jochen
    In der Regel ja.


    Ok, danke dir!


    Weiss es hier zufällig jemand für den SP Forster in München konkret?

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Schau mal ins TopThema, da steht bestimmt was zu denen drin.
    Wenn nicht, frag dort. Dafür sit der Thread da. ;)

    “Das Leben ist wie ein Fahrrad. Man muß sich vorwärts bewegen, um das Gleichgewicht nicht zu verlieren.” Albert Einstein

  • Hallo,


    wie sieht es aus, wenn ich ein P800 bekomme. Es ist nagelneu und unbenutzt.
    Leider ohne Rechnung. Garantie ?!


    Danke.

  • Zitat

    Original geschrieben von NY-Kani
    Hallo,


    wie sieht es aus, wenn ich ein P800 bekomme. Es ist nagelneu und unbenutzt.
    Leider ohne Rechnung. Garantie ?!


    Danke.


    Herstellungsdatum ?!

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  • Im Prinzip genau gleich. Nur ich dachte das man Garantieleistungen nur gegen gültigen Kaufbeleg bekommt... :confused:

  • Ihr solltet hier unterscheiden zwischen der kaufrechtlichen Gewährleistung des Verkäufers einerseits und einer eigenständigen Garantie des Herstellers andererseits.
    Beim Kauf eines neuen Gerätes von einem gewerblichen Händler (Rechnung mit ausgewiesener MwSt.) stehen euch gemäß der seit 01.01.2002 geltenden Rechtslage 2 Jahre lang die Gewährleistungsrechte zu.
    Solltet ihr von einer Privatperson erwerben (also ohne Rechnung), so ist das Gerät im Zweifel als "gebraucht" anzusehen; hierbei gibt's dann nur 1 Jahr lang Gewährleistungsansprüche. Dies können jedoch auch - im Gegensatz zu den Gewährleistungsansprüchen gegen gewerbliche Verkäufer - aber ausgeschlossen werden kann.
    Gewährleistungsrechte können jedoch nur im Falle eines Mangels geltend gemacht werden; zur Definition des Sachmangels siehe § 434 BGB.
    Die Gewährleistungsrechte beinhalten dabei (nachzulesen in § 437 BGB):

    • Nacherfüllung
    • Rücktritt
    • Minderung des Kaufpreises oder
    • Schadenersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen.

    Die Software-Updates jedoch sind - sofern sie nicht die einzige Möglichkeit sind, einen Sachmangel zu beheben - schon von der Rechtsfolge her nicht Teil der Gewährleistungsansprüche, sondern immer eine eigenständige Garantieleistung des Herstellers.
    Diese gewährt SE ein Jahr lang ab Kaufzeitpunkt; auch sind sie in der Ausgestaltung der Garantierechte nicht so eng gebunden wie bei den gesetzlichen Gewährleistungsrechten, da die Garantie ja freiwillig übernommen wird.
    Wenn SE sich nun entscheidet, die Garantieleistungen nur noch bei Vorlage eines Kaufbeleges zu bewirken, so ist dies auf Grund der bei uns herrschenden Privatautonomie selbstverständlich zulässig.
    Ob dies jedoch kundenfreundlich ist, steht auf einem ganz anderen Blatt....


    Und nun die Realität aus der Praxis:
    Bei meinem letzten Besuch beim hiesigen SE-Servicepoint hat dieser es abgelehnt, ein T68i mit Herstellungsdatum 01/03 (laut IMEI-Aufkleber) ohne Rechnung upzudaten. Grund: Anweisung von SE. Und (leider) ist dies auch zulässig...


    Daher: Verzichtet am besten auf den Kauf solcher Geräte ohne Rechnung; ihr erspart euch 'ne Menge Stress...



    Gruß, der Webtigger

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