Muss Vermieter auf Lärm hinweisen? (Klavier)

  • Zitat

    Original geschrieben von Mooney



    PS: Klaviermusik ist kein Lärm... :D



    ...Orgelmusik hingegen schon..:D

    Walking on water and developing software from a specification are easy if both are frozen.
    – Edward V Berard

  • Zitat

    Original geschrieben von butchooka
    ich würd mal als laie(spiel kein instrument) sagen dass es beim über sch***egal ist ob die "klänge" jetzt perfekt sind(piano/klavier) oder nicht(eben keyboard mit kopfhörer).

    Dann laß Dir von einem Halb-Laien, der mit einer Expertin verwandt ist, sagen, daß das alles andere als sch***egal ist. ;)


    Bei den meisten Keyboards wird die Stärke des Anschlags (also wie stark man die Tasten drückt) entweder gar nicht oder nur extrem ungenügend unterschieden, dazu kommt, daß die meisten Keyboards weniger Oktaven umfassen, als das bei einem Klavier der Fall ist - und realistisch arbeitende Pedale sind sowieso fast nie vorhanden. Da könnte der gute Student eigentlich auch Tasten auf einen Tisch malen und darauf herumhauen - der Übungseffekt wäre der gleiche.


    Eine annähernd brauchbare Alternative, die allerdings auch das Üben auf einem echten (guten) Klavier oder Flügel nicht ersetzen kann, sind beispielsweise die elektronischen Pianos von Yamaha ("Clavinova"). Allerdings kosten die wirklich guten ab 3000 - 4000 €, und können wie gesagt ein echtes Instrument dennoch nicht ersetzen.




    Zitat

    Original geschrieben von seby


    Ich wußte nicht, daß es Diplom-Pianisten gibt... Ist nicht abwertend oder so gemeint, war nur überrascht :)

    Ach so... Sorry; ich wußte einfach nicht, wie ich das verstehen soll. :)




    [Edit]


    Mist - da schreibe ich mir mal wieder einen Wolf, und Mooney ist trotzdem schneller... ;)


    [/Edit]

    Sic gorgiamus allos subjectatos nunc.

  • Ich denke dass der Vermieter einen Mangel der Wohnung verschwiegen hat.
    hast Du eigentlich die Wohnung während einer Übungspause besichtigt:D ?, sonst hättest Du ihn ja hören müssen und dann auch fragen können wie oft etc der spielt.


    Ich denke es wird auf eine Mietminderung rauslaufen. Ggf kannst Du mit dem Vermieter ja stattdessen einen Aufhebunsvertrag vereinbaren (kurze Kündigungsfrist)

  • Zitat

    Original geschrieben von xoduz
    ...Orgelmusik hingegen schon..:D



    Frechheit... :D



    Gruß von der (Orgel-)Pfeife


    Mooney :D

  • Zitat

    hast Du eigentlich die Wohnung wahrend einer Ubungspause besichtigt


    Als der Vertrag unterschrieben, die Kaution übergeben und der Vermieter weg war, habe ich die Übungen zum ersten Mal gehört. Vielleicht haben die es ja abgesprochen. ;)


    Im Übrigen ist Klaviermusik durchaus Lärm, vor allem wenn es technisches Üben ist. Legt mal eine Klassik-CD ein und hört einen Track 20mal nacheinander, dann wißt ihr wie es ist. :D

  • Zitat

    Original geschrieben von snapcity_de
    DU muss den LäRM bis 22:00 dulden. Und ab morgends 8:00 Uhr.


    Das ist so nicht richtig. In den Ruhepausen(also von 13-15 und von 22-8 Uhr ist kein Lärm erlaubt, aber das heißt nicht zwingend, dass in der übrigen Zeit Dauerlärm erlaubt ist. Wenn es in solchen Fällen zum Gericht kommt, wird die Übungsdauer auf 2-3 Stunden täglich beschränkt, weil mehr unzumutbar sind. Aber mir geht es in erster Linie nicht darum, dass er weniger spielt, sondern darum, dass es vom Vermieter verschwiegen wurde.

  • GGF darf der Pianist auch 8 h in den erlaubten Zeiten üben.


    Der Vermieter muss nur dafür Sorge tragen, dass der (die) anderen Mieter ncht beeinträchtigt werden.


    Erkundige Dich mal beim Mieterverein wegen Mietminderung, so hinnehmen würde ich es jedenfalls nicht. Beim Vermieter könnte auch arglistige Täuschung mitreinspielen wenn er den Pianisten gebeten hat während Interessenten da sind nicht zu üben.

  • Zitat

    Original geschrieben von butchooka

    sonnst kannst du dann auch entspannt ne dvd mit der 5.1 anlage"reativ laut hören" ;)


    Lass es sein!
    Dies ist zu 100% der falsche Weg und führt nur zu einer Kaskadierung des Problems!:rolleyes:


    Ansonsten kann ich mich nur den Worten von Mooney anschliessen und denke auch,daß eine Mietminderung drin sein müsste!?;)

    Wer viel Geld hat, kann spekulieren; wer wenig Geld hat, darf nicht spekulieren; wer kein Geld hat, muß spekulieren. Zitat:Andre Kostolany

    Gruss
    beugelbuddel

  • Da eine Mietminderung doch auf die Dauer dein Problem nicht löst -der Pianist hört dewegen ja nicht auf- und den Vermieter auf lange Sicht auch nur verärgert, ist es wohl das beste, du einigst dich mit dem Vermieter auf die einvernehmliche kurzfristige Auflösung des Mietverhältnisses sobald du Ersatzwohnraum gefunden hast. Der Vermieter lässt sich bestimmt mit obiger Argumentation von dieser Lösung überzeugen.


    Auf eine gerichtliche Auseinandersetzung wegen einer Mietminderung würde ich es nicht ankommen lassen. In der Rechtsprechung wurde bundesweit schon alles mögliche zum Thema Lärm und Zumutbarkeit entschieden; auch gibt es zahlreiche Entscheidungen eben genau zum Thema "Klavier-Lärm". Die Spanne reicht von -erlaubt sind täglich 2,5 h üben- bis -8 h täglich müssen einem Berufsmusiker schon zugestanden werden-.


    Alles andere ist Spekulation. Dem Vermieter, der evtl. nicht mal im Haus wohnt, nachzuweisen, dass er vom Klaviervirtuosen wusste, kann schwierig werden.


    Zappi

    Mitglied Nr. 06 des S///-Rennfahrer-Clubs

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