ZitatOriginal geschrieben von orlet
jeder trägt die Beweislast, seinen Teil des Kaufvertrages erfüllt zu haben.
...bei ihm die Übersendung und Überreignung der Sache (Einlieferungsbeleg).
das stimmt nur halb.
wenn nichts vereinbart wurde, kann der verkäufer die sendung auch als gepolsterten maxibrief in den briefkasten geschmissen haben (wenn z.b. das handy ohne ladegerät und zubehör gekauft wurde).
das ist nix mit beweißlast...
cu
Sid