Gewinnmitteilung einer Ziehungszentrale Nord?

  • Zitat

    Original geschrieben von DaFunk
    Einen Gewinn kann man generell schon einklagen, allerdings sollte man dann auch wissen, wo man den Gewinn einklagt, also wer eigentlich der Schuldner ist und wo man ihn findet.
    Genau da liegt nämlich das Problem.


    Und das ist nicht das einzige Problem! Denn an eine solche Klage sollte sich nur heranwagen, wer eine Rechtsschutzversichung hat, die die volle Deckung aller Kosten zusagt. - Da aber die RVen nicht blöd sind, haben sie (fast immer!) Klauseln eingebaut, die die Kostenübernahme bei Gewinnversprechen verhindern.
    Daher läuft bei einer beabsichtigten Klage der Weg erst einmal über den Versicherungsombudsmann (kostenlos) , welcher die RV dazu bewegen sollte, die Prozess-Kosten zu übernehmen:rolleyes:. Und dies klappt naturgemäß nur in einer geringen Zahl der Fälle...


    Fundierte Infos über einen online-Prozess in Sachen Gewinnversprechen (gegen die Fa. Eurox) und auch viele andere ausführliche rechtliche Infos findet man Hier!

  • Zitat

    Original geschrieben von beugelbuddel
    Schmeiß den Brief zurück in den Postkasten mit dem Verweis:
    "Annahme verweigert"
    Sollte eigentlich Jeder so machen,da der Versender dann seinen ganzen Mist zurückbekommt!:D


    Leider haben viele Versender eine Vereinbarung mit der Post, dass entsprechende Rückläufer direkt bei der Post im Papierkorb landen.


    Besser ist es, wenn ein Rückantwortbrief beiliegt, den ganzen Rotz in den Brief zu stecken und abzusenden. Natürlich vorher alles zerreißen. Bei entsprechendem Gewicht muß der Empfänger dann evtl. noch Porto nachzahlen. :D

  • Zitat

    Original geschrieben von NiceIce
    Leider haben viele Versender eine Vereinbarung mit der Post, dass entsprechende Rückläufer direkt bei der Post im Papierkorb landen.


    Besser ist es, wenn ein Rückantwortbrief beiliegt, den ganzen Rotz in den Brief zu stecken und abzusenden. Natürlich vorher alles zerreißen. Bei entsprechendem Gewicht muß der Empfänger dann evtl. noch Porto nachzahlen. :D


    Dann lieber einen DINA4 Umschlag opfern und die Adresse genau abschreiben und ggf. hinzufügen: Wichtige Gewinneinsendung... (evtl. die Adresse aus dem anderen Brief ausschneiden)


    Dann zahlen die richtig Nachporto. Ohne Absender natürlich...:D


    Ach ja, schließe mich sonst der Mehrheit an: Ab ins Altpapier damit, falls man wenig Zeit hat.


  • Ich hatte mir schon ausgedacht, dass man sich da ruhig anmeldet und am Besten noch irgendwelche Namen mit drauf schreibt (wie das ja im Schreiben gewünscht wird) und dann einfach nicht hin geht.
    Dann haben die nen Reisebus gemietet und keiner kommt...:D

  • Zitat

    Ich hatte mir schon ausgedacht, dass man sich da ruhig anmeldet und am Besten noch irgendwelche Namen mit drauf schreibt (wie das ja im Schreiben gewünscht wird) und dann einfach nicht hin geht. :D


    Das wäre aber sehr gemein :D Nicht das die hinterher noch Schadensersatzansprüche geltend machen :rolleyes:


    Solchen Leuten traue ich alles zu !

  • Gewinnbriefe.de


    Es gibt einige Möglichkeiten, den Versendern das Leben schwer zu machen:


    dazu müssen aber viele mitmachen - egal wobei:


    Aauf http://www.gewinnbriefe.de/ sind die zusammengefasst und meine bisherigen Ergebnisse dargestellt.


    Beispiel:
    - Brief wegwerfen ... einfach
    - Brief "Annahme verweigert" zurücksenden - auch einfach und für die Teuer
    - Antworten: und damit denen eine lebende Adresse liefern und ein neues Schreiben erhalten ...


    dann aber erhält man im 2. Schreiben den Zeitpunkt und Ort für die Abholung zur nächsten Gewinnveranstaltung, die meist eine Verkaufsveranstaltung ist.


    Diesen Termin kann wiederum jeder in meinem Forum melden, so dass ich weitere Maßnahmen ergreifen kann:
    - Infos an verschiedene Interessenten und Helfer


    Meist wissen wir schon, wohin von dort die Fahrt meistens hingeht und können jetzt das Ordnungsamt informieren (wegen fehlender Anmeldung des Wanderlagers) und eine Anzeige einleiten bzw. durch Teilnahme den Verkauf unterbinden.


    Ist doch einfach oder ?


    Ach - die GEwinne gibt es übrigens schon ... mehr dazu auf der Homepage ...

  • Re: Gewinnbriefe.de


    Zitat

    Original geschrieben von Gewinnbriefe.de
    - Brief "Annahme verweigert" zurücksenden - auch einfach und für die Teuer


    Was mich interessiert: Mal angenommen, man hat unbewusst eingewilligt, solche Post zu erhalten (z.B. Gewinnspiel o.ä.), muss man dann die Mehrkosten erstatten oder gilt dies als konkludenter Widerruf der Einwilligung?


    MfG
    bimmelbommel

    Es ist besser seinen Mund zu halten, um für einen Narren gehalten zu werden als den Mund aufzumachen, um alle Zweifel zu beseitigen.

  • Annahmeverweigerung


    upps,
    ich sehe das mal so:


    Die Wahrscheinlichkeit diesen ! Versendern mal so eine Einwilligung gegeben zu haben, ist doch recht unwahrscheinlich.
    Aber das muss jeder selber beurteilen können!


    Und sollte für den unwahrscheinlichen Fall tatsächlich so eine Forderung eingehen, wird es diesem Versender doch sicherlich schwer fallen, die notwendigen Beweise vorzulegen.


    Und ein Beweis dafür kann nur eine schriftliche Einverständniserklärung gegenüber genau DIESEM Versender sein!


    Ich persönlich sehe also keine größere Problematik in der Rücksendeaktion. Die Herkunft der Adressen aus Adresshandel ist einfach viel zu naheliegend.

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