Brille kaputt, Haftpflichtversicherung. Fragen dazu!

  • Hallo,


    habe mal ein paar Fragen zur Schadensabwicklung... Folgendes iat passiert: Ich war auf einer Hochzeit und beim Tanzen hat mir der Vater der Braut aus Versehen die Brille von der Nase gahauen, Ergebnis: beide Gläser hin. Der Verursache meinte, kein Problem, das zahle seine Haftpflicht. Das macht mir auch keine Sorgen, ist ja der Vater der Braut und ein netter und korrekter Mensch ohnehin. Allerdings frage ich mich, ob ich alles richtig mache, wenn ich mir heute neue Gläser machen lasse und ihm dann die Rechung schicke zur Weiterleitung an die Versicherung. Denn: die Gläser werden wieder mal etwas stärker sein und somit teurer als die, die kaputt gegangen sind. Ist das ok, oder muss ich gar die Rechnung meiner alten Gläser einreichen lassen? :confused: Und: wie ist das mit dem Krankenkassenanteil? Immerhin gabs letztes Jahr beim Brillenkauf 40 Euro von der Kasse dazu. Soll ich die neuen ohne Kassenzuzahlung machen lassen oder nicht (will nämlich dieses Jahr vielleicht noch eine Zweitbrille kaufen, da die Zuzahlung nächstes Jahr wegfällt. Und die Kasse zahlt ja nur einmal im Jahr)?


    Danke für Tipps!



    Brazzo

    FCB forever No. 1


    "Ein freundliches Wort kostet nichts und ist doch das schönste Geschenk." [Daphne du Maurier (1907 - 89), engl. Schriftstellerin]


    Geht der Reichtum der Welt zu Grunde, dann stirbt die ROLEX zuletzt.

  • Bei einer dermassen komplizierten Ausgangsbasis wäre es vielleicht sinnvoll, direkt bei der Versicherung des Brautvaters anzurufen und nachzufragen, oder? Wilde Spekulationen werden Dir nicht weiterhelfen... :rolleyes:


    Ich meine, niemand hier kennt die genauen Versicherungsbedingungen dieser Haftpflichpolice, zudem sind die verschiedenen Versicherer unterschiedlich kulant bzw. korinthenkackerisch... ;)

    Hätte der Mensch nur halb so viel Vernunft wie Verstand, dann wäre alles viel einfacher in der Welt. Linus Pauling

  • Habe gerade mit dem Verursacher telefoniert. Er meinte, ich solle einfach die Rechnung der Brille vom letzten Jahr schicken und ich bekäme dann diese Kosten erstattet (also die der beiden Gläser), nicht die von den neuen evltl. teureren weil stärkeren Gläser. Ist das korrekt?



    Brazzo

    FCB forever No. 1


    "Ein freundliches Wort kostet nichts und ist doch das schönste Geschenk." [Daphne du Maurier (1907 - 89), engl. Schriftstellerin]


    Geht der Reichtum der Welt zu Grunde, dann stirbt die ROLEX zuletzt.

  • Zitat

    Original geschrieben von Brazzo
    Ist das korrekt?

    Wie gesagt: Frag die Versicherung, nicht uns! :rolleyes:


    Jede Versicherung hat andere Verfahrensweisen und Richtlinien bei der Schadenregulierung!

    Hätte der Mensch nur halb so viel Vernunft wie Verstand, dann wäre alles viel einfacher in der Welt. Linus Pauling

  • Zitat

    Original geschrieben von Sebastian
    (...)


    Jede Versicherung hat andere Verfahrensweisen und Richtlinien bei der Schadenregulierung!


    Zumindest das ist bei jeder Versicherung gleich. Er bekommt den Wiederbeschaffungswert, bzw. den damaligen Kaufpreis der Sache erstattet. Dass inzwischen stärkere Gläser von nöten sind, interessiert die Versicherung nicht.



    Stefan

  • Das ist schon richtig, aber die eine Versicherung will die kaputte Brille eingeschickt haben, die andere Versicherung will eine Schadensbestätigung durch den Optiker, etc...


    Alles schon erlebt.

    Hätte der Mensch nur halb so viel Vernunft wie Verstand, dann wäre alles viel einfacher in der Welt. Linus Pauling

  • Wir haben hier zur Zeit auch einen "Brillenfall". Da erstattet der Versicherer nur den Zeitwert (Abzug für neu gegen alt).

    S/// Xperia Pro mit Telco o2 All in M
    LG HB620T mit simyo
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  • Zitat

    Original geschrieben von igel-online
    Wir haben hier zur Zeit auch einen "Brillenfall". Da erstattet der Versicherer nur den Zeitwert (Abzug für neu gegen alt).



    Kannst du das bitte näher erläutern!?



    Brazzo

    FCB forever No. 1


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    Geht der Reichtum der Welt zu Grunde, dann stirbt die ROLEX zuletzt.

  • eine nähere Erläuterung ist dafür eigentlich nicht notwendig, die Haftpflichtversicherung, bzw. deine Ansprüche welche du Aufgrund eines Schadens geltent machst kann sich nur auf den Wert der beschädigten/zerstörten Sache beziehen (§823 BGB). Dies bedeutet es wird bei einer Beschädigung nur der Zeitwert (also das was es heute noch Wert ist wird ersetzt). Bsp: dein Jacke welche du letztes Jahr für 100 EUR gekauft hast wird beschädigt, dann bekommst du nur noch den Wert den sie heute hätte, angenommen 50 EUR!
    Tip bei solchen Sachen ist direkt mit der Schadenregulierende Stelle zu sprechen, gerade bei Brillenschäden ist es oft eine Einzelfallentscheidung (Sprich Kulanz oft abhängig davon wie Schadenbelastet der Vertrag ist).

  • wenn mir eine Versicherung nur die Hälfte meiner ein JAhr alten Gläser (völlig ohne Gebrauchsspuren!) erstatten würde, dann würde ich da schon mal etwas einheizen...

    Viele Grüße
    Martin

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