ZitatOriginal geschrieben von Tahitimini
eine nähere Erläuterung ist dafür eigentlich nicht notwendig, die Haftpflichtversicherung, bzw. deine Ansprüche welche du Aufgrund eines Schadens geltent machst kann sich nur auf den Wert der beschädigten/zerstörten Sache beziehen (§823 BGB). Dies bedeutet es wird bei einer Beschädigung nur der Zeitwert (also das was es heute noch Wert ist wird ersetzt). Bsp: dein Jacke welche du letztes Jahr für 100 EUR gekauft hast wird beschädigt, dann bekommst du nur noch den Wert den sie heute hätte, angenommen 50 EUR!
Tip bei solchen Sachen ist direkt mit der Schadenregulierende Stelle zu sprechen, gerade bei Brillenschäden ist es oft eine Einzelfallentscheidung (Sprich Kulanz oft abhängig davon wie Schadenbelastet der Vertrag ist).
Wenn es im Fall meiner Brille so wäre, wäre das ja der Hammer. Wäre sie noch ganz, würde ich mit den Gläsern ja noch ein Jahr rumlaufen... Also das glaube ich nicht. heute Abend weiß ich mehr, da gehe ich nämlich zum Optiker. Ich gehe stark davon aus, dass ich die Kosten der alten Gläser erstattet bekomme.
Brazzo