Hallo,
ich habe vor ca 1 Jahr über das Internet einen MP-3 Player gekauft!
Nun ist das ding defekt, es ließt keine CD`s mehr!
Ich habe dieses Gerät der Firma eingeschickt und nach 1 Woche kam das Gerät wieder zurück - Sehr geehrter Kunde, leider können wir das Gerät nicht reparieren"
Als ich dann eine e-Mail an das Versand-Haus geschrieben habe, wie das mit gewährleisung etc.. ist, habe ich folgende Antwort erhalten:
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Sehr geehrter Herr,
wir gewährleisten (ugs.: garantieren), wie jeder andere Händler in Deutschland auch, dass das Produkt bei Übergabe keinerlei Fehler oder Defekte aufweist. Nach 6 Monaten, so sieht es der Gesetzgeber (Stichwort: Umkehr d. Beweislast), muss der Käufer nachweisen können, weshalb er annimmt, dass der Defekt, den er nun erfährt, ursprünglich auf einen versteckten Mangel zurückgeht, der schon bei Übergabe vorhanden war.
In diesem Sinn müsste ich, um Ihren Gewährleistungsanspruch prüfen zu können, Sie um Dokumente, Aufzeichnung, E-Mails o.Ä. bitten, die ein Problem bei/nach Übergabe verdeutlichen.
Mit freundlichen Grüßen
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Was heißt das nun im Klartext ?
Muß ich das Gerät nun auf meine Kosten reparieren lassen oder wie?
Über antworten würde ich mich sehr freuen!
Gruß