Winterreifen, Geschwindigkeitsklassen und die Toleranz

  • Zitat

    Original geschrieben von Stefan
    Musst Du auch noch in der Wunde bohren?
    Kipp´ ruhig noch mehr Öl ins Feuer...! :D

    Oops :o


    Naja, dann reiche ich wenigstens das hier nach:


    :D

    Zitat

    Jedes mal, wenn ich lange auf der AB unterwegs bin, verfluche ich den Tag, als ich mein Auto bestellte und den Tempomat vergaß!! :rolleyes: An so Schrott wie CD-Wechsler habe ich gedacht, an die Komfort-Killerfunktion nicht... das Leben ist grausam...

    Bummer! :( Und das lässt sich nicht nachrüsten? Dann hast Du wohl eindeutig die falsche Marke gekauft ;)
    Aber tröste Dich: mein Auto hat auch kein Tempomat, war allerdings auch ein Gebrauchter. Mit dem Austausch des Blinkerhebels wär der Käs für mich aber gegessen (gewesen) :) Inzwischen isses aber egal, die nächste Karre wird es ab Werk drinne haben :cool:



    @all:
    Wir wollten doch hier extra nicht über Sinn und Unsinn von irgendwelchen Tempi auf der Autobahn diskutieren - es ging rein um die Frage, was mit den Winterreifen passiert und was es mit der Klassifikation auf sich hat. Für das andere Thema gibts hier im Geplauder schon mindestens einen anderen Thread ;)

    Q: I've always tried to teach you two things. First, never let them see you bleed.
    Bond: And the second?
    Q: Always have an escape plan...

  • Die Wiederbelebung dieses Threads grenzt zwar an Leichenschändung, aber es passt doch ganz gut.


    Ausgangssituation: Im Fahrzeugschein meines SUV ist die Reifengröße 215/70 R16 99H angegeben. Die jetzt montierten Ganzjahresreifen haben das Format 215/70 R16 100T. Die Höchstgeschwindigkeit meines RAV4 ist im Fahrzeugschein mit 185 km/h beziffert.


    Problem: 2 "Fachleute", 2 Meinungen. Während Fachmann A sagt, dass bei Reifen mit einem niedrigerem Speed-Index als im Fahrzeugschein (hier T statt H) ein Aufkleber mit Höchstgeschwindigkeit 190 ans Armaturenbrett gehört behauptet B, dass kein Aufkleber nötig ist da die Höchstgeschwindigkeit unter der für Reifen mit Speed-Index T (bis 190 km/h) liegt.


    Frage: Gehört ein 190 km/h-Aufkleber an das Armaturenbrett oder nicht? StVZO §36 hilft mir da nicht so richtig weiter...

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  • Hi,


    kein Aufkleber, da dein Speedindex T mit 190km/h über deiner möglichen Höchstgeschwindigkeit von 185km/h liegt.
    Du kannst ja also den Reifen in keiner Situation durch die Geschwindigkeit überbelasten.


    Gruß

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  • Bei Vmax 185 km/h und Index T 190 km/h ist sehr wohl ein Aufkleber anzubringen. Es ist eine Toleranz einzurechnen, die diesen Aufkleber bedingt. Es gibt da vom GTÜ ein PDF zu, wo die Formel zur Berechnung drin ist. Sogar mit meinem PkW Vmax 182 km/h hätte ich den anbringen müssen.


    Hab ich aber nicht, und hat auch nie jemanden interessiert. Ich versuche mal, das PDF wieder auszugraben.


    Da isses: http://www.motor-talk.de/forum….html?attachmentId=698379


    Zitat:


    Zu verwendender Index: Faustformel bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit (bbH) + 9km/h oder genaue Formel 1,01 * bbH + 6,5 km/h.


    Faustformel bei 185 km/h Vmax: 185 km/h + 9 km/h = 194 km/h -> Speedindex H, also Aufkleber bei Verwendung des Index T anbringen.


    genaue Formel bei 185 km/h Vmax: 185 km/h + 1,85 km/h + 6,5 km/h = 193,35 km/h

  • Das ist wohl diese PDF. Dann wäre laut dieser Rechnung (185+9=194 km/h) der Aufkleber wohl unumgänglich.


    Langsam bin ich auf den Reifenhändler echt sauer. Am 13.10. erst einen Termin für den Reifenwechsel zum 4.11. erhalten, dann trotzdem 2 Stunden Wartezeit und dann noch nicht einmal an diesen blöden Aufkleber gedacht? Was soll man auch für knapp 610 € großartig erwarten... :mad:


    Tante Edit: Zu langsam, aber vielen Dank. Da werde ich dem Fachhändler wohl nächste Woche noch einmal einen Besuch abstatten.


    Muss ich so etwas wissen oder ist das ein Versäumnis des Händlers?

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  • Hallo,


    Zitat

    Original geschrieben von mungojerrie
    Wenn ihr eure Reifen wissentlich überbelastet und diese später deswegen den Geist aufgeben und ihr in einen Unfall verwickelt werdet, kann die Versicherung IMO die Zahlung verweigern - da ihr grob fahrlässig gehandelt habt.


    Das Thema Versicheurng würde ich mit besondere Vorsicht geniessen.
    Die Reifen werden sicherlich auch mal 10 km/h mehr als angegeben aushalten, aber die Versicherungen werden im Falle eines Unfalls eine Strick draus drehen.


    Und wie schön das ist, wenn dem Vorderman bei 150 km/h auf der Autobahn sein Reifen um die Ohren fliegt und du dahinter bist und man dank ESP und halbwegs guter Fahrzeugbeherschung noch dem knapp ausweichen kann, kann ich gerne mal beschreiben - trotzdem noch 1800€ Schaden. Da kümmert sich derzeit mein Anwalt drum.


    Zitat

    Langsam bin ich auf den Reifenhändler echt sauer. Am 13.10. erst einen Termin für den Reifenwechsel zum 4.11. erhalten, dann trotzdem 2 Stunden Wartezeit und dann noch nicht einmal an diesen blöden Aufkleber gedacht?


    Du solltest dir ne andere Werkstatt suchen - Termin Sa. morgens 9:30 - 45 min, 2 Tassen Kaffee und zwei belegte Brötchen später bin ich wieder gefahren, mit Winterrädern und inkl. Aufkleber - die Sommerräder liegen nun gereinigt im Lager beim Händler.

  • Zitat

    Original geschrieben von Aulus2001
    Hi,


    kein Aufkleber, da dein Speedindex T mit 190km/h über deiner möglichen Höchstgeschwindigkeit von 185km/h liegt...........


    Man kann sich nicht aussuchne, welchen Speedindex man montiert! Dieser Index darf überschritten, aber nicht unterschritten werden! Ansonsten müsste man versuchen, einen geringeen Speedindex eintragen zu lassen.


    Wird allerdings wohl nicht einfach sein, denn die Fahrzeughersteller werden sich bei Festlegung des Speedindexes wohl etwas gedacht haben! ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von *Hirschi*
    Dieser Index darf überschritten, aber nicht unterschritten werden!


    Doch, bei Reifen mit M&S-Kennzeichnung.

    ***20 Jahre o2 - 20 Jahre TT***

  • Zitat

    Original geschrieben von *Hirschi*
    Man kann sich nicht aussuchne, welchen Speedindex man montiert! Dieser Index darf überschritten, aber nicht unterschritten werden! Ansonsten müsste man versuchen, einen geringeen Speedindex eintragen zu lassen.


    Wird allerdings wohl nicht einfach sein, denn die Fahrzeughersteller werden sich bei Festlegung des Speedindexes wohl etwas gedacht haben! ;)


    Bei Sommerreifen stimme ich dir zu, bei Winter- und Ganzjahresreifen darf man auch nach unten abweichen. Aber dann kommt der berühmte Aufkleber am Armaturenbrett ins Spiel.


    Zitat

    Du solltest dir ne andere Werkstatt suchen - Termin Sa. morgens 9:30 - 45 min, 2 Tassen Kaffee und zwei belegte Brötchen später bin ich wieder gefahren, mit Winterrädern und inkl. Aufkleber - die Sommerräder liegen nun gereinigt im Lager beim Händler.


    Die sehen mich mit Sicherheit nur noch einmal wieder, nämlich zum Abholen des Aufklebers.

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  • also ehrlich gesagt bin ich froh wenn der Reifenhändler den blöden Aufkleber "vergisst" - warum soll ich meinen Innenraum verschandeln nur um etwas zu sehen was ich eh schon weiss ;)


    Wenn mir mal ein Reifenhändler den dämlichen Aufkleber anbringt dann darf der erst mal mein Armaturenbrett wieder auf Hochglanz bringen :D


    Ich brauch doch nicht täglich daran erinnert werden dass Winterreifen in V nur sehr schwer zu bekommen sind auch noch dazu recht teuer ( im Vergleich zu Sommerreifen, da ist der Unterschied V/H sehr gering ... ).

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