Hallo,
vorweg: Es geht hier nicht um einen aktuellen Fall, nur um eine rein theoretische, hypothetische Konstellation, die mich interessiert.;)
Die Frage ist: Wie werden bei einer Hausdurchsuchung gefundene Briefe behandelt?
Gilt das Briefgeheimnis weiterhin oder ist das sozusagen automatisch außer Kraft gesetzt?
Meine Argumentation war, dass das Recht auf unversehrten Lebensraum (weiß den genauen Ausdruck nicht) an sich höher wiegt (so rein gefühlsmäßig) als das Briefgeheimnis, und dass das Briefgeheimnis daher, als untergeordnetes Recht, sozusagen die Aberkennung des höheren Rechts erbt.
Oder wird dann fuer jeden Brief einzeln entschieden?
Würde mich freuen, wenn jemand dazu was sagen könnte..:)
Viele Grueße
Oliver