Hausdurchsuchung - Briefgeheimnis autom. außer Kraft gesetzt?

  • Hallo,


    vorweg: Es geht hier nicht um einen aktuellen Fall, nur um eine rein theoretische, hypothetische Konstellation, die mich interessiert.;)



    Die Frage ist: Wie werden bei einer Hausdurchsuchung gefundene Briefe behandelt?
    Gilt das Briefgeheimnis weiterhin oder ist das sozusagen automatisch außer Kraft gesetzt?


    Meine Argumentation war, dass das Recht auf unversehrten Lebensraum (weiß den genauen Ausdruck nicht) an sich höher wiegt (so rein gefühlsmäßig) als das Briefgeheimnis, und dass das Briefgeheimnis daher, als untergeordnetes Recht, sozusagen die Aberkennung des höheren Rechts erbt.


    Oder wird dann fuer jeden Brief einzeln entschieden?



    Würde mich freuen, wenn jemand dazu was sagen könnte..:)


    Viele Grueße
    Oliver

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    – Edward V Berard

  • Servus,


    es handelt sich zwar um östereichisches Recht, aber ich denke, da werden keine Unterschiede zum deutschen Recht bestehen....


    Zitat


    ...Das Briefgeheimnis ist in Art. 10 StGG geregelt. “Das Briefgeheimnis darf nicht verletzt und die Beschlagnahme von Briefen, außer dem Fall einer gesetzliche Verhaftung oder Hausdurchsuchung, nur in Kriegsfällen oder auf Grund eines richterlichen Befehls in Gemäßheit bestehender Gesetze vorgenommen werden”


    Quelle:
    http://www.rechtsprobleme.at/doks/diss-exkurs.html


    m

  • Re: Hausdurchsuchung - Briefgeheimnis auotm. außer Recht gesetzt?


    Zitat

    Original geschrieben von xoduz
    Meine Argumentation war, dass das Recht auf unversehrten Lebensraum (weiß den genauen Ausdruck nicht) an sich höher wiegt (so rein gefühlsmäßig) als das Briefgeheimnis, und dass das Briefgeheimnis daher, als untergeordnetes Recht, sozusagen die Aberkennung des höheren Rechts erbt.


    Würde ich auch so sehen, aber da wir alle NAL (:D) sind, ist das IMHO eine Diskussion ohne Wert.


    Google sagt dazu folgendes:
    "Das Briefgeheimnis ist in Art. 10 StGG geregelt. “Das Briefgeheimnis darf nicht verletzt und die Beschlagnahme von Briefen, außer dem Fall einer gesetzliche Verhaftung oder Hausdurchsuchung, nur in Kriegsfällen oder auf Grund eines richterlichen Befehls in Gemäßheit bestehender Gesetze vorgenommen werden”" Quelle
    "Bei Hausdurchsuchungen könnten sie sich allenfalls auf
    das Briefgeheimnis stützen, doch bietet das keinen sehr weitreichenden
    Schutz - meistens sogar überhaupt keinen." Quelle


    Sind beides Aussagen, die sich auf AT beziehen.


    MfG
    bimmelbommel

    Es ist besser seinen Mund zu halten, um für einen Narren gehalten zu werden als den Mund aufzumachen, um alle Zweifel zu beseitigen.

  • Praktisch ist es so, dass gefundene Briefe etc. im Rahmen der Untersuchung zumindest "gesichtet" werden dürfen und sofern es mit dem Grund der Hausdurchsuchung oder anderen Straftaten zu tun hat auch dementsprechend als Beweismittel eingezogen und verwendet werden dürfen.


    Wenn Du jetzt aber auf ne genaue Begründung aus verwalt. rechtlicher Sicht aus bist muss ich erstmal zu Hause nachwühlen wieso was wer wem vorgeht.


    Gruß
    CH



  • Neenee, so genau muss es nicht sein. Mich hat nur mal grundsätzlich interessiert, wie das ist. Aber damit, dass gesichtet werden kann und in Einzelfällen dann auf richterl. Anordnung das Briefrecht gebrochen werden, ist meine Frage ja groeßtenteils beantwortet.
    Danke!:)

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    – Edward V Berard

  • Ich mein', sonst hat ja auch eine Hausdurchsuchung keinen Wert... Wen ich sehe, daß bei mir eine Hausdurchsuchung gemacht werden soll, tüte ich alle relevanten Sachen in Maxibriefe ein und die Bullen können erstmal nichts machen?!?
    Bis die mit dem Schlüsseldienst da sind, habe ich meine ganze Wohnung in Briefumschlägen verpackt :D.



    MfG
    bimmelbommel

    Es ist besser seinen Mund zu halten, um für einen Narren gehalten zu werden als den Mund aufzumachen, um alle Zweifel zu beseitigen.

  • Also im Grundgesetz welches das Briefgeheimnis regelt steht ja extra nur drin, das es nur strafbar ist fremde Sachen zu lesen/öffnen etc. wenn man dies unbefugt tut.
    Und dies kann nur aufgrund (oder war es jetzt durch??) ein anderes Gesetz außer Kraft gesetzt werden.
    Soweit so gut und wenn wir jetzt mal einen flüchtigen Blick in die diversen Polizei -und Ordnungsrechtsgesetze der Bundesländer werfen lässt sich dort jeweils die Ermächtigung finden solche Sachen als hoheitliche Maßnahme tun zu dürfen ohne das es strafbar ist.


    Damit tun sie es nicht unbefugt und damit ist auch kein Problem im Zuge der "Gefahrenabwehr" auch mal ein wenig das Grundgesetz zu beschneiden.
    (Gilt ja ähnlich: Normalerweise darfst Du tun und lassen was Du willst aber wenn Du besoffen randalierst wirst Du auch von den Jungs in grün weiß einkassiert und damit Dein Recht auf freie Selbstbestimmung eingeschränkt


    Gruß
    CH

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